Huhu Bettina,
ja, wenn es der eigentliche Antrag wäre, dann würde die Frist von 3 Wochen gelten. Allerdings steht im Patientenrechtegesetz nicht, dass wenn man bis dahin noch nichts gehört hat, dass die Leistung dann automatisch genehmigt wurde, sondern erst nach Verstreichen einer gesetzten Frist!!!
Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz 1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet.
siehe auch
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/b ... kasse.html
Dieses ist wichtig und wird gerne mal vergessen (siehe die verlinkte Seite des Anwalts hier im Thread!)...was zur Folge hat, dass der Patient sich Hifsmittel selbst beschafft, aber dennoch das Geld dafür nicht bekommt... weil er eben der Krankenkasse keine (erneute) Frist zur Entscheidung gesetzt hat.
Dieses gilt aber halt nur für den eigentlichen Antrag. Für den Widerspruch und dessen Entscheid gelten (leider) andere Fristen. Eine angemessene Frist zur Entscheidung des Widerspruchs liegt bei 3 Monaten. Erst danach ist eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht möglich. Die 3 Monate sind hier noch nicht rum, d.h. eine Untätigkeitsklage ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich!
Und wie gesagt --- ganz ganz wichtig: wenn ein Antrag auf Hilfsmittel nicht innerhalb von 3 Wochen (bei Einschaltung des MdKs und Information des Patienten hierüber innerhalb von 5 Wochen) entschieden wurde, dann muss der Patient der Kasse eine angemessene Frist setzen (angemessen ist hier 1 Woche). Erfolgt bis zum Vertreichen dieser Frist keine Mitteilung über die Leistungsentscheidung, so gilt das beantragte Hifsmittel als genehmigt.
Wichtig ist hier auch, dass man nachweisen kann, wann der Antrag und die Fristsetzung bei der Krankenkasse eingegangen ist!
Grüße,
Miriam