Gehörlosengeld
Gehörlosengeld
Hallo wer kennt sich damit aus ! ? Habe einen Antrag auf Hilfe für gehörlose beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt dieser wurde abgelehnt obwohl wiebke alle vorraussetzungen erfüllt !Wiebkes daten sind unten eingegeben wer kann mir helfen
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
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Re: Gehörlosengeld
Hallo Sonny,
mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
Gruß
Andrea
mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Gehörlosengeld
Liebe Andrea ;
das sie links ein besseres Ohr hat mit hochgragiger Schwerhörigkeit und nach den Vorliegenden Bescheinigungen sind die vorraussetzungen nicht erfüllt!Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörrigkeit liegt nicht vor .Daüber hinaus müßte dieser Schweregrad der Hörstörung bis zur vollendung des 18 Lebensjahres eingetreten sein
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[Editiert von Sonny am: Mittwoch, Dezember 13, 2006 @ 11:53][/size]
das sie links ein besseres Ohr hat mit hochgragiger Schwerhörigkeit und nach den Vorliegenden Bescheinigungen sind die vorraussetzungen nicht erfüllt!Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörrigkeit liegt nicht vor .Daüber hinaus müßte dieser Schweregrad der Hörstörung bis zur vollendung des 18 Lebensjahres eingetreten sein
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[Editiert von Sonny am: Mittwoch, Dezember 13, 2006 @ 11:53][/size]
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Re: Gehörlosengeld
das kommt mir bekannt vor.
ich bin seit geburt hochgradig sh, wusste aber bis vor kurzen nichts über dieses geld, erst als ich für meine tochter (angrenzende taubheit) diese hilfe beantragt habe. meine tochter bekommt es, ich nicht. begründung: ich war nicht auf einer gehörlosenschule....
na toll, wirste auch noch bestraft, das ich es geschafft habe, eine normale schullaufbahn zu schaffen....
da ich moment weder die zeit noch die kraft habe,auch hier wieder einspruch einzulegen, habe ich es erstemal beiseite gelegt. ich werde irgendwann nochmal einen neuen antrag für mich stellen.
jetzt steht erstmal meine tochter an erster stelle.
ich bin gespannt, wies bei dir weitergeht!
ich bin seit geburt hochgradig sh, wusste aber bis vor kurzen nichts über dieses geld, erst als ich für meine tochter (angrenzende taubheit) diese hilfe beantragt habe. meine tochter bekommt es, ich nicht. begründung: ich war nicht auf einer gehörlosenschule....
na toll, wirste auch noch bestraft, das ich es geschafft habe, eine normale schullaufbahn zu schaffen....
da ich moment weder die zeit noch die kraft habe,auch hier wieder einspruch einzulegen, habe ich es erstemal beiseite gelegt. ich werde irgendwann nochmal einen neuen antrag für mich stellen.
jetzt steht erstmal meine tochter an erster stelle.
ich bin gespannt, wies bei dir weitergeht!
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
Re: Gehörlosengeld
Hallo Sassi habe noch keinen Einspruch eingelegt weil ich nicht weiß ob ich es tun soll oder eher nicht
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Re: Gehörlosengeld
Eigentlich bin ich ja immer grundsätzlich für WidersprücheErstellt von Sonny
Hallo Sassi habe noch keinen Einspruch eingelegt weil ich nicht weiß ob ich es tun soll oder eher nicht

Viele Grüße Ralph
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Re: Gehörlosengeld
Liebe Sonny,
schreib des Landesverband (sind die zuständig?) einen höflischen Brief lege Widerspruch ein schreibe, dass die Begründung folgt und bitte darum, dass man Dir die entsprechenden Texte zusenedet aus denen hervorgeht wer Anspruch auf Gehörlosengeld hat. Meines Wissens ist das GL-Geld NICHT von Eisntufung vom Versorgungsamt gekoppelt. Kenne mich mitd em GL-GAld auch nicht genauer aus, weil es das in Niedersachsen auch nicht gibt.
Gruß
Andrea
schreib des Landesverband (sind die zuständig?) einen höflischen Brief lege Widerspruch ein schreibe, dass die Begründung folgt und bitte darum, dass man Dir die entsprechenden Texte zusenedet aus denen hervorgeht wer Anspruch auf Gehörlosengeld hat. Meines Wissens ist das GL-Geld NICHT von Eisntufung vom Versorgungsamt gekoppelt. Kenne mich mitd em GL-GAld auch nicht genauer aus, weil es das in Niedersachsen auch nicht gibt.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Gehörlosengeld
Hallo,
ich habe gerade beim LWL geschaut. Die Kriterien sind folgende:
"Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.
Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung durch das Versorgungsamt erfolgt ist, anhand der versorgungsbehördlichen Nachweise zur Hörstörung."
(Quelle: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialh ... ehoerlose/)
Gruß, Julia
ich habe gerade beim LWL geschaut. Die Kriterien sind folgende:
"Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.
Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung durch das Versorgungsamt erfolgt ist, anhand der versorgungsbehördlichen Nachweise zur Hörstörung."
(Quelle: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialh ... ehoerlose/)
Gruß, Julia
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
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www.bundesjugend.de
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Re: Gehörlosengeld
Liebe Sonny,
demnach hat deine Tochter die Kriterien knapp verpasst.
GRuß
Andrea
demnach hat deine Tochter die Kriterien knapp verpasst.
GRuß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI