GdB bei CI-Versorgung?

us66
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GdB bei CI-Versorgung?

#1

Beitrag von us66 »

Hallo, ich habe mit Interesse die Infos im schwerhoerigenforum.de zum Thema GdB gelesen.

Ich bin von Geburt an hochgradig/an der Taubheit grenzend schwerhörig
und war mit 50 % zu niedrig eingestuft.

1992 der 1. Anpassungsantrag ohne Erfolg
2007 neuer Versuch: Erhöhung auf 100% (weil ich mit 7 Jahren noch nicht sprechen konnte!, Tinnitus, Hörverschlechterung)

Inzwischen 2 CIs und Neuprüfung :\
Herabstufung auf 90%
Akzeptieren oder dagegen wehren?
Erster Widerspruch schon gescheitert.

Grüße
us66
pascal2
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#2

Beitrag von pascal2 »

Herabstufung wegen CI-Versorgung ?
Habe ich noch nie gehört.
Warst du denn nicht unbefristet schwerbehindert ?

Bei mir ist es so.
Progrediente Hörverschlechterung begann mit 24 Jahren.
Ich war dann an Taubheit grenzend schwerhörig und hatte GDB 80.
Nach der beidseitigen CI-Versorgung war ich natürlich taub (War sinnlos letzte Hörreste zu retten) habe dann einen Verschlimmerungsantrag gestellt und GDB 100 im Widerspruchsverfahren und zwar unbefristet, anerkannt bekommen.
Daher wundert es mich, daß es bei dir nun den umgekehrten Weg gehen soll ?
Zuletzt geändert von pascal2 am 18. Dez 2013, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
us66
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#3

Beitrag von us66 »

Hallo Pascal,

danke für Deine Rückmeldung.

Es ist in der Tatsache so, dass der Gutachter meint,
dass Frühimplantierte, spricht Kinder,
vielleicht nur noch 50 % erhalten werden.

Wegen Sehverschlechterung bekommst Du auch keinen Ausweis,
wenn Ausgleich durch ne Brille möglich ist.
So ist bei Frühimplantierte scheinbar der Ausgleich durch CI fast gegeben.
Hmm?

Grüße
us66
Katja_S
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#4

Beitrag von Katja_S »

Hallo us66,
aber es geht doch bei der Bestimmung des Grades der Behinderung im SBA nicht darum, wie gut man mit CI hört, sondern darum, wie gut bzw. schlecht das Hörvermögen ist ohne Hilfsmittel, in dem Fall CI. Das ist zumindest mein Stand der Kenntnis.
Und ohne CIs wirst du nicht mehr hören als vorher (eher weniger), von daher solltest du eigentlich nicht weniger % bekommen als vorher.
Eigene Erfahrung habe ich allerdings nicht, weil mein Sohn auch ohne Hörschädigung einen Grad der Behindeurng von 100 % hätte. Er hat auch nach der CI-Implantation allerdings ohne Probleme das gl bekommen (kann bei Kindern aber auch anders gehandhabt werden als bei Erwachsenen).
Gruß,
Katja
Katja mit Erik (geb. 2008), mehrfachbehindert, u.a. sehbehindert und gehörlos
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rhae
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#5

Beitrag von rhae »

us66 hat geschrieben: Inzwischen 2 CIs und Neuprüfung :\
Herabstufung auf 90%
Akzeptieren oder dagegen wehren?
Erster Widerspruch schon gescheitert.
Mein Rat wäre, erneuten Widerspruch und bis zur Klage vor dem Sozialgericht gehen. Es gibt zwar Empfehlungen des Beirats den GdB bei CI-Implantation zu reduzieren, aber das ist nur bei einwandfreier Sprachfähigkeit zu rechtfertigen, wie etwa CI-Kindern auf Regelschulen ohne sprachliche Störungen (hab' ein entsprechendes Urteil vorliegen).

Bei Dir ist aber der Spracherwerb in der Kindheit nachweislich gestört, daher gibt es keinen Grund warum die GdB-100 Regel bei Dir nicht greifen sollte.

vg Ralph
pascal2
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#6

Beitrag von pascal2 »

Das mit den Rückstufungen bei beidseitiger CI-Versorgung ist mir neu.
Konkret, muß jemand wie ich, der spätertaubt ist und GDB 100 unbefristet hat damit rechnen, irgendwann zurückgestuft zu werden ?
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Uli R.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#7

Beitrag von Uli R. »

Das kann man doch umgehen indem man keinen weiteren Antrag stellt. Man muss bei einem erneuten Antrag die Implantation nicht angeben, da sie am Zustand nichts verändert. Der Bewertungszustand ist das Gehör ohne HG bzw. CI.
pascal2
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#8

Beitrag von pascal2 »

Hallo Uli.R,
daher wundert mich das auch.
Bei mir wurde der GDB nach der beidseitigen CI-Versorgung auf 100 angehoben, eben weil ich die CI-Versorgung als Verschlimmerungsgrund angab.
Jetzt soll es plötzlich umgekehrt sein ?
Man wird zurückgestuft weil man 2 CIs bekommen hat ?
Merkwürdig.
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noxa
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#9

Beitrag von noxa »

Es ist unglaublich, was sich Ämter rausnehmen!!! Es geht NIEMALS um den "Zustand" mit Hörhilfe, sondern immer um den ohne. Meines Wissens geht durch ein CI nochmal ein Hörverlust von 10-20dB einher. Aber auch das ist egal. Ich weiß aus einer sehr sicheren Quelle, dass man mit CI einen dauerhaften GdB von 100% hat. Wenn du mehr wissen magst, dann bitte per PN an mich.
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maryanne
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#10

Beitrag von maryanne »

Noxa, deine Auskunft ist leider total falsch. Das CI allein sagt gar nichts über den GdB aus. Der misst sich am Hören beider Ohren OHNE Hilfsmittel. Aber GdB 100 gibt es allein fürs Hören nur in den seltesten Fällen. Beidseitige Taubheit ergibt Gdb 80.

Ob und wieviel Hörverlust durch die CI-OP entsteht, ist sehr unterschiedlich. Wer einseitig taub, auf dem anderen Ohr guthörend ist, bekommt GdB von 20 -mehr nicht.
Wer auf beiden Ohren schon vor der CI-OP total taub war, verliert auch keine 10 dB mehr.

Und bitte nenne doch mal die sichere Quelle, nach der man mit CI einen dauerhafte GdB von 100 hat. Wenn sie denn so sicher ist.

maryanne
roelecm
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#11

Beitrag von roelecm »

Ja diese sichere Quelle würde ich auch gern kennen.
Hat jemand Urteile oder §§ zur Hand wegen der Einstufung GdB und Merkmal bei CI auf beiden Seiten ? Würde mir sehr helfen.
Danke !
von Geburt an bds sh,Sonderschule Magdeburg/Halberstadt;11/2010 re CI-OP
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Uli R.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#12

Beitrag von Uli R. »

Es wird keine Urteile dafür geben. Maryanne hat es schon richtig geschrieben: Das CI spielt bei der Erteilung des GdB überhaupt keine Rolle. Bewertet wird immer ohne Hilfsmittel wie Hg oder CI etc.
roelecm
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#13

Beitrag von roelecm »

Mir kommt es dabei zum einen auf das Merkmal (Gl) an und um den GdB, wer hat da welche Einstufung bei Ci beidseitig bekommen ?
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#14

Beitrag von rhae »

Hallo Michael,

lese Dir doch mal das hier durch: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Da habe ich u.a. auch die Richtlinien zum Merkzeichen GL aufgeführt und da spielt es wirklich keine Rolle, ob jemand mit Hörgeräten oder CI versorgt ist und dabei als gehörlos bzw. taub eingestuft wird.

vg Ralph
maryanne
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#15

Beitrag von maryanne »

Doch Ralph,

um allein auf den Hörverlust das GL zu bekommen (bzw. den orange-grünen Ausweis) MUSS bei Erwachsenen der GdB 80 (medizinische Taubheit) erfüllt sein - umgekehrt heißt das: wer allein auf den Hörverlust (nicht auf den Hörschaden) GdB 80 hat, hat Anspruch auf GL.
Manche haben GdB 80 weil zusätzliche andere Faktoren, wie z.B. Tinnitus, vorliegen, das wiederum berechtigt aber nicht zum GL.

@Michael: ich glaube wir kennen uns, und wenn das zutrifft und ich dich richtig in Erinnerung habe, liegt bei dir bds. Taubheit vor, das kann man aber auch einfach am Audiogramm erkennen.

Schöne Grüße
Maryanne
rhae
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#16

Beitrag von rhae »

Hallo Maryanne - nichts anderes, als das was du geschrieben hast, habe ich behauptet :angel:

vg Ralph
noxa
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#17

Beitrag von noxa »

Für maryanne und alle anderen: Ich bitte um Geduld, denn ich schreibe diese "Quelle" an, um die Auskunft noch einmal zu haben. Unsere Information basiert auf der Auskunft, dass, wenn ein hörgeschädigtes Kind mit CI versorgt wird (was ja eigentlich erst ab einem bestimmten Grad der Hörschädigung erfolgen sollte), dann ein Leben lang die 100% im Schwerbehindertenausweis behält. Ich versuche, wie geschrieben, diese Info noch einmal zu hinterfragen. Reicht bis Anfang 2014? ;)
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Uli R.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#18

Beitrag von Uli R. »

Ich muss es erneut schreiben: das CI hat mit dem GdB nichts zutun. Es zählt alleine der Hörverlust ohne CI bzw. HG.
Wenn die Taubheit vor dem 7. Lj. vorliegt gibt es einen GdB von 100 !! Das ist in der VersMedV geregelt. Lebenslang!! Aber es gibt (kann) Abweichungen nach einer erfolgreichen CI-Versorgung wenn sich die Sprache gut entwickelt. Dann kann eine Abstufung auf 80 erfolgen. Im vorliegenden Gerichtsurteil wurde sogar nur auf 90 abgestuft. Die Entscheidungen der Versorgungsämter sind oft schwer nachvollziehbar. Die Abstufung in diesem Fall erfolgte nicht wegen der Implantation sondern wegen der guten Sprachentwicklung. Eine Folgewirkung des(r) CIs.
Sandra

Re: GdB bei CI-Versorgung?

#19

Beitrag von Sandra »

@noxa: Wenn jemand zuvor bereits aufgrund der Hörschädigung einen GdB 100 bekam und danach ein CI bekommt, sollte keine Herabstufung erfolgen => da nach der CI-OP ohne "Prozessor" an die Werte sich nicht bessert.
Im Umkehrschluss, wenn jemand vor der CI-OP bereits einen GdB 80 hatte - bekommt NICHT nach der CI-OP automatisch einen GdB 100 da die Hörreste nicht immer ganz weg gehen und vorallem als spätertaubte nach dem 7. Lebensjahr erhalten oftmals einen GdB 80!

@Michael: Die Werte rechnen sich nicht an die CI......da immer OHNE HG/CI die GdB-werte berechnet werden und es auch darauf ankommt ob vor/nach dem 7. Lebensjahr die Werte hatte!

Gruß
Sandra
noxa
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#20

Beitrag von noxa »

Na, dann hat sich mein Hinterfragen schon erledigt, denn unsere Tochter ist "unter 7" und hat GdB 100. Wegen guter Sprachentwicklung herunterstufen ist schon irre, denn die Schwerhörigkeit/Taubheit bleibt bestehen, auch wenn sich die Sprache gut entwickelt. Ich glaube, da hätte ich protestiert, wenn uns das passiert wäre!
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#21

Beitrag von fast-foot »

noxa hat geschrieben:Unsere Information basiert auf der Auskunft, dass, wenn ein hörgeschädigtes Kind mit CI versorgt wird (was ja eigentlich erst ab einem bestimmten Grad der Hörschädigung erfolgen sollte), dann ein Leben lang die 100% im Schwerbehindertenausweis behält.
Dies wäre ja völliger Schwachsinn, weil ja heute 1. bereits einseitig guthörende Kinder mit CI versorgt werden und 2. abgesehen davon vielfach bereits zu einem Zeitpunkt implantiert wird, zu welchem man noch gar nicht wissen kann, wie sich das Hören ohne CI entwickeln würde.
fast-foot hat geschrieben:Dies wäre ja völliger Schwachsinn...
Und gerade deshalb würde es mich nicht erstaunen...
Katja S hat geschrieben:aber es geht doch bei der Bestimmung des Grades der Behinderung im SBA nicht darum, wie gut man mit CI hört, sondern darum, wie gut bzw. schlecht das Hörvermögen ist ohne Hilfsmittel, in dem Fall CI.
Das ist zumindest mein Stand der Kenntnis.
Und ohne CIs wirst du nicht mehr hören als vorher (eher weniger), von daher solltest du eigentlich nicht weniger % bekommen als vorher.
Dies macht in der Tat eigenlich nicht all zu viel Sinn. Das Argument mit der Brille sticht in diesem Falle (je nachdem sieht jemand ohne Brille ebenfalls fast nichts mehr).
Wobei ich nicht für einen Sozialabbau bin, sondern für eine angemessenere Beurteilung (heisst, dass eine Korrektur irgendwie ausgeglichen werden müsste).

Allerdings darf das Versorgungsamt natürlich nicht die Bestimmungen einfach so auslegen, wie es ihm gerdade passt (heisst: Es ist zur Zeit allein der Hörverlust ist ohne Hörhillfe/Prothese massgeblich).
pascal2 hat geschrieben:Das mit den Rückstufungen bei beidseitiger CI Versorgung ist mir neu.
Konkret, muß jemand wie ich, der spätertaubt ist und GDB 100 unbefristet hat damit rechnen, irgendwann zurückgestuft zu werden ?
Rechnen ist immer gut. Aber eigentlich sollte der Grundsatz der Besitzstandswahrung gelten. Allerdings würde mich nichts mehr erstaunen...

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 26. Dez 2013, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#22

Beitrag von fast-foot »

noxa hat geschrieben:Na, dann hat sich mein Hinterfragen schon erledigt, denn unsere Tochter ist "unter 7" und hat GdB 100. Wegen guter Sprachentwicklung herunterstufen ist schon irre, denn die Schwerhörigkeit/Taubheit bleibt bestehen, auch wenn sich die Sprache gut entwickelt. Ich glaube, da hätte ich protestiert, wenn uns das passiert wäre!
So, wie ich das verstehe, werden einem die restlichen 20 des GdB wegen einer Folge der Hörstörung zuerkannt - wenn diese Folge ausbleibt, ist es nachvollziehbar, dass sie dann nicht mehr gewährt werden. Natürlich ist dies nur so zu handhaben, sofern dies auch entsprechend formuliert ist.

Gruss fast-foot
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#23

Beitrag von Uli R. »

Das Gericht hat für mich nachvollziehbar argumentiert.
Für eine Taubheit stehen 80% zu. Die restlichen 20% gibt es weil Kinder mit diesem starken Hörschaden in der Regel nicht gut in die Sprache kommen. Das ist bei implantierten Kindern meistens nicht mehr der Fall. Die Person um die es geht wurde schon recht früh bds. implantiert und ist gut in die Sprache gekommen. Lediglich bei genauem Hinhören konnte der Gutachter einen kleinen Sprachfehler feststellen und hat einen GdB von 90 ausgesprochen. Man sollte hier nicht den 10% nachtrauern sondern man sollte sich darüber freuen, dass es dank CI zu einem guten Spracherwerb kommen konnte.
roelecm
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#24

Beitrag von roelecm »

bei mir geht es vor allem erst mal um das Merkzeichen, hatte bis vor der OP RF und 80 % GdB und vor 2 Jahren Antrag auf GL gestellt, welches jedoch abgelehnt wurde.
Trotzdem ich auf die sozialmed.Grundsätze hingewiesen habe und ein Test nachgereicht habe, der ergab 100 % Taubheit auf beiden Seiten.
Auch das Sozialgericht wollte auf meine Klage nicht eingehen, so habe ich mir ersteinmal einen RA genommen.
Gruß an Alle und einen guten Rutsch in 2014
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Re: GdB bei CI-Versorgung?

#25

Beitrag von Sabine »

Ralph, könntest Du das Urteil mal hier einstellen oder mir schicken? Das würde mich nämlich sehr interessieren, zumal wir in zwei Jahren ja zur Neu-Begutachtung anrücken müssen.

LG
Sabine
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