GDB 30 und Steuerfreibetrag

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antonella
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GDB 30 und Steuerfreibetrag

#1

Beitrag von antonella »

hallo ihr,

habe nun nach langem hin und her meinen Antrag auf Behinderung gestellt. Dieser wurde mit GdB 30 festgeschrieben.
Bekomme ich automatisch den Steuerfreibetrag von 310.- EUR? In dem Schreiben steht davon nichts und der Beamte beim Finanzamt meinte, den bekäme ich garnicht, wenn davon nichts im Feststellungsbescheid steht. Woanders habe ich gelesen, dass er beim Finanzamt beantragt werden muss - was denn nun?
Meine Schwerhörigkeit wurde nur mit 20% bewilligt, obwohl es nach dem GdB-Rechner 30% wären, wegen einer anderen Erkrankung habe ich ebenfalls 30% bekommen.
Abgesehen von einem Sitzplatzausweis, den ich so garnicht benötige, habe ich leider keinen Nachteilsausgleich in dem Schreiben stehen.
Kann mir jemand weiterhelfen?

schöne Grüße von antonella
Uwe M.

Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#2

Beitrag von Uwe M. »

Hallo da müßte im Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamtes dabei sein. Wenn nicht, dann würde ich die noch abfordern. Dann den Freibetrag beim Finanzamt beantragen. Oder in der Steuererklärung angeben und eine Kopie der Bescheinigung vorlegen.

MfG Uwe
Uwe M.

Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#3

Beitrag von Uwe M. »

PS : Ich meinte natürlich den Eintrag des Freibetrages in die Steuerkarte beim Finanzamt beantragen.

Des Weiteren kannst Du Dich von Deiner zuständigen Arbeitsagentur gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen , denn diesen Status hast Du nicht automatisch mit der Zuteilung durch das Versorgungsamt, Du kannst diesen aber bei der Arbeitsagentur per Formular beantragen.

MfG
Uwe
Chocolate
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Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#4

Beitrag von Chocolate »

Hallo antonella,

ich habe wegen meiner SH 30% vom versorgungsamt zugesprochen bekommen (entspricht auch dem was der rechner mir ausspuckte).
Bei dem Feststellungsbescheid lag bei mir ein Zettel bei für das Finanzamt, den ich da hinschicken muss damit ich den Steuerfreibetrag bekomm.

war bei dir nichts dabei?

lg
Beidseits mittlerweile hochgradig bis an Taubheit-grenzend SH
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antonella
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Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#5

Beitrag von antonella »

Hallo Chrissy,

nein, es lag kein Zettel dabei und es steht auch nichts darüber im Feststellungsbescheid und der Beamte im Finanzamt (Infoschalter) sagte, es gibt dann auch keinen Steuerfreibetrag.
Kann eine Falschinformation sein, man weiss es nicht.
Telefonisch kommt man natürlich nicht durch zum Sachbearbeiter.

Gruß, Antonella
Uwe M.

Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#6

Beitrag von Uwe M. »

Anbei

§ 33b EStG - Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

(1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können behinderte Menschen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag). 2Das Wahlrecht kann für die genannten Aufwendungen im jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich ausgeübt werden.

(2) Die Pauschbeträge erhalten

1.
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2.
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn

a)
dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b)
die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

(3) 1Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. 2Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung

von 25 und 30 310 Euro,von 35 und 40 430 Euro,von 45 und 50 570 Euro,von 55 und 60 720 Euro,von 65 und 70 890 Euro,von 75 und 80 1 060 Euro,von 85 und 90 1 230 Euro,von 95 und 100 1 420 Euro.

Bei dir trifft 2 b zu. Da würde ich nochmal mit dem Versorgungsamt in Kontakt treten. Entweder die schreiben das noch in den Bescheid oder du müßtest dann in Widerspruch gehen.

Bei mir im Bescheid ( 40 % ) steht.
Aufgrund der festgestellten Behinderungen liegt eine Körperbehinderungvor, die nach § 33 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b ) Einkommensteuergesetz ( EStG ) zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.

Frage ? Du schreibst oben, das du für die Schwerhörigkeit hast du 20 % und wegen einer anderen ebenfalls 30 % ?? Du meinst wohl 20 für SH und 10 für die andere Erkrankung also 30 % insgesamt.

MfG Uwe
Chocolate
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Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#7

Beitrag von Chocolate »

das erklärt es, mir wurde die dauerhafte einbuße meiner körperlichen Beweglichkeit auch zugestanden (hab was mit meinen knien)
daher hab ich den wisch fürs FA bekommen

Uwe die einzelnen GDB werden nicht summiert, ich hab 30% zum beispiel für meine sh aber da werden mir meine knie nicht aufaddiert,
es zählt der höchste einzel GDB
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antonella
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Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#8

Beitrag von antonella »

Hallo ihr,

danke für eure Antworten. Da ich telefonisch beim Versorgungsamt niemanden erreiche, würde ich lieber Widerspruch einlegen. Was schreibt man da bloß? Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid und beantrage den Freibetrag in Höhe von 310.- EUR?

gruß, antonella
Franki
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Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#9

Beitrag von Franki »

Hallo Antonella,

ich glaube hier gerät gerade etwas durcheinander...ALSO : Du hast einen Bescheid von GdB 30. Wenn dieser gerechtfertigt ist und die GdB in Ordnung dann solltest Du keinen Widerspruch einlegen.

Nach Vorlage der Information vom Versorgungsamt wurde bei mir auf der Lohnsteuerkarte der Freibetrag eingetragen und fertig. Das war bei 30 GdB so und auch später nach meinen Erhöhungen. Die Pauschbeträge sind gesetzlich geregelt und festgesetzt wie bereits erwähnt.

Lass Dir vom AG Deine damalige Lohnsteuerkarte geben und diese abändern. Auch nun beim elektronischen Verfahren musste ich diese ändern lassen und habe sie vom AG zugeschickt bekommen. Dies wird durch die ausstellende Behörde vorgenommen , die Dir auch die Lohnsteuerkarte zugesandt hat. (Ich musste damals bei uns ins Bürgerbüro). Danach gehst Du noch mal zum Finanzamt, dort kann die Ändeurng gleich im System erfasst werden. Fertig.

Wenn die GdB 30 in Ordnung sind dann solltest Du ebenfalls einen Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Wenn Du weitere Fragen hast sprich mich bitte an .

Liebe Grüße
Franki
Zuletzt geändert von Franki am 27. Sep 2013, 12:01, insgesamt 2-mal geändert.
progredient ertaubt durch Otosklerose
Bilateral CI versorgt / Med El Concerto - Flex 28 / Opus 2 (Rechts : 06-2012; Links : 01-2013)
antonella
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Re: GDB 30 und Steuerfreibetrag

#10

Beitrag von antonella »

Hallo ihr alle,
heute habe ich jemanden beim Versorgungsamt erreicht.
Ich bekomme garkeinen Freibetrag, weil es so ist, wie Uwe zitiert hat - unter 2b: man benötigt zusätzlich eine " Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht"
Beides ist bei mir nicht gegeben, da ich neben der Hörbehinderung lediglich eine psychische Einschränkung von 30% habe.
Warum mir dann ein Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmittel zusteht, ist mir nicht nachvollziehbar - vollkommen überflüssig.

Franki, bei der Agentur für Arbeit kann ich den Gleichstellungsantrag stellen und komme dann in den Kündigungsschutz, nicht wahr?

Beste Grüße, Antonella
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