Hallo MaMuHeFi,
MaMuHeF hat geschrieben:#bei 2kHz höre ich auf dem rechten Ohr z.B. erst ab 75db. Also verstärkt mein HG diese Frequenz auf jeden Fall so hoch.
Nein, bei richtiger Einstellung sollte die Verstärkung bei etwa der Hälfte bis vielleicht zwei Dritteln des Hörverlusts liegen, je nach Anpassregel. Diese Verstärkung nimmt ab einem bestimmten Punkt ab, je höher der Eingangswert ist (also ist die Verstärkung dann noch geringer). Ausserdem sollte sie auf höchstens die Unbehaglichkeitsschwelle begrenzt sein. Eine Ausnahme können impulshaltige Geräusche bilden, da je nachdem die Elektronik zu langsam regelt (was nicht gerade optimal ist für das Gehör).
MaMuHeFi hat geschrieben:Die Schmerzgrenze ist dadurch sehr schnell erreicht.
Sollte eigentlich nur im Ausnahmefall (bei impulshaltigen Geräuschen)geschehen und ist nicht ideal.
MaMuHeFi hat geschrieben:Aber befinde ich mich auch schon sofort im schädlichen Lärmbereich, die das Ohr weiter schädigt (Grenzwerte Lärmarbeitsplatz).
Das ist bei 2 kHz höchst wahrscheinlich der Fall (es kommt auch auf die Dauer an; und, da man Hörgeräte auch in der Freizeit trägt und wegen besonderer Gefahren durch schmalbandige Geräusche, einer gerade bei Schwerhörigen vermehrt auftretenden höheren Schädigungsanfälligkeit und wegen neuer Erkenntnisse in der Lärmforschung (die eher von einem A-Wert von 79 dB ausgehen) etc. etc. wäre es sogar sinnvoll, von einem 24-h-Mittelungspegel von 70 dB auszugehen.
MaMuHeFi hat geschrieben:Wie seht ihr das? Machen die HG wirklich soviel kaputt?
Da vorgeschädigte Ohren sogar noch anfälliger sein können, besteht bei den vielfach abgegebenen Pegeln ein enormes Schädigungspotential. Von der Pathophysiologie her gibt es keine Grundlage für die Annahme, dass Hörgeräte dem Gehör nicht schaden können (das ist für das Innenohr einfach intensiver Schall (an oder über der Grenze, ab welcher potebntiell Lärmschäden auftreten können), also schlicht "Lärm", einfach speziell aufbereitet, aber ansonsten nichts anderes wie Musik, Arbeits-, Düsenjet-, Presslufhammer- etc. Lärm ebenfalls).
Wie viel kaputt geht, kann man für den individuellen Fall nur schwer sagen, und eine Prognose ist praktisch unmöglich (ausser für relativ klare Fälle wie Raketenstart in 1 m Abstand (falls man den sonst überleben würde)). Das Schädigungspotential kann jedoch enorm sein.
Aber es gibt eben auch Ohren, die sind zwar geschädigt, aber stabil, also völlig unempfindlich gegenüber sehr hohen Lärmdosen (die ein normales Ohr nur über eine sehr kurze Dauer vertragen würde).
Ein weiterer Punkt ist natürlich das, was in Bezug auf die dem Innenohr nachgeschalteten Hörbahnen und Areale im Hirn geschieht. Hier ist es grundsätzlich gut, wenn ein gewisser Input vorhanden bleibt. Besonders wichtig ist dieser Aspekt vor allem bei Kleinkindern, vei welchen sich die Hörbahnen erst entwickeln müssen.
Wenn Du nun auf die HG verzichtest, kannst du das nicht (oder nur sehr eingeschränkt). Das heißt, im Versuch den Gehör zu schonen, nimmst du den befürchteten Zustand, nämlich nichts zu verstehen, bereits vorweg. Wenn sich nun Dein Gehör trotzdem weiter verschlechtert, hast du "freiwillig" auf das Hören zu einer Zeit verzichtet, als es noch irgendwie möglich gewesen wäre.
Na ja, kommt darauf an, worauf man verzichtet. Man kann ja auf Strassen- und all den nicht gerade erbaulichen Alltagslärm etc. verzichten (ich betone: Kann (muss man aber nicht)) und das Gehör dann gebrauchen, wenn man es wirklich brauchen will (und wegen der Gefahren: Gehörlose werden nicht andauernd von Autos überfahren etc.), beispielsweise, wenn Kommunikation erwünscht ist oder wenn man Musik hören will.
Ich denke aber, dass es Deine Sache ist, wie Du mit Deinem Gehör umgehst.
gast hat geschrieben:Hängt wohl auch von der Ursache der eigenen Schwerhörigkeit ab, ob man nun überempflindlich gegen Lärm ist, oder doch eher genetische Ursachen vorliegen
Man vermutet, dass bei besonders lärmempfindlichen Ohren (aber auch generell) auch genetische Faktoren eine Rolle spielen.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme