Ich fühle mich da zwischen
Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Habe mich intensiv mit dem Thema befasst und gesehen, dass die Akustikerinnung die Verträge zum 01.03.2012 gekündigt hatte, da die Festbeträge zu gering waren/sind (das ist soweit konsequent und nachvollziehbar). Dann haben sie die Verträge jedoch zum 01.07.2012 wieder in Kraft gesetzt. Das verstehe ich jetzt nicht?? Warum denn genau?
Ich fühle mich da zwischenKK und Akustiker irgendwie aufgerieben. Einerseits kann oder will mir der Akustiker doch dann nicht sagen/schreiben, dass ich mit einem HG mit Zuzahlung besser höre und warum (bei mir werden z.B. mehr Kanäle benötigt für bessere Einstellung) und andererseits muss ich doch bei der Kasse argumentieren können. Wie schaffe ich das denn? Eigentlich will ich ja auch ein Vertrauensverhältnis zu meinem Akustiker haben und nicht gegen ihn arbeiten. Andererseits will ich auch auf mein Recht nicht verzichten. Und wie lassen sich denn die Festbeträge überhaupt mit der Richtlinie über Hilfsmittel vereinbaren? Hat jemand einen guten, gangbaren Weg?
Ich fühle mich da zwischen
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Anscheinend kennt sich niemand zu solch einem wichtigen Thema aus. Noch eine weitere Frage dazu: gibt es ggf. unabhängige Gutachter, deren Meinung bei Gericht anerkannt wird? Kann ein Gericht einen solchen bestellen oder kann man das vorab selbst tun?
Auf die anderen Beteiligten kann man sich ja nicht verlassen.
Wenn jemand dazu etwas sagen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Auf die anderen Beteiligten kann man sich ja nicht verlassen.
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Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Hallo Blume.
Also so wie ich es verstanden habe, sind die Krankenkassen zur Einzelfallprüfung verpflichtet und können nicht einfach so auf die Festbeträge pochen. Denn die Krankenkasse erbringt ja mit der Hörgeräteversorgung eine Sachleistung (es soll bestmögliches Gehör erzielt werden).
Was ein Gutachten angeht, mach es ja nicht selbst. A sind es enorme Kosten, die DU trägst und zweitens wird es vom Gericht meist nicht anerkannt. Also entweder wird die Kasse den MDK einschalten oder das Gericht bestellt ein Gutachten.
Wenn du für dich etwas erstreiten willst, dir aber nicht wirklich mit der Materie grün bist, dann hol dir Hilfe vom VdK. Die helfen einem wirklich weiter (in meinem Fall vertreten die mich bei einer vorzeitigen Neuversorgung mitHGs wo sich die KK sträubt).
Also so wie ich es verstanden habe, sind die Krankenkassen zur Einzelfallprüfung verpflichtet und können nicht einfach so auf die Festbeträge pochen. Denn die Krankenkasse erbringt ja mit der Hörgeräteversorgung eine Sachleistung (es soll bestmögliches Gehör erzielt werden).
Was ein Gutachten angeht, mach es ja nicht selbst. A sind es enorme Kosten, die DU trägst und zweitens wird es vom Gericht meist nicht anerkannt. Also entweder wird die Kasse den MDK einschalten oder das Gericht bestellt ein Gutachten.
Wenn du für dich etwas erstreiten willst, dir aber nicht wirklich mit der Materie grün bist, dann hol dir Hilfe vom VdK. Die helfen einem wirklich weiter (in meinem Fall vertreten die mich bei einer vorzeitigen Neuversorgung mit
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Hallo,
wenn es zu einem Prozess vor dem Sozialgericht kommt, wird der Richter meist einen Gutachter nach § 106 SGG bestellen. Die Qualität dieser Gutachten ist aber sehr unterschiedlich. Bist du mit diesem Gutachten nicht zufrieden, kannst du ein Gutachten nach § 109 SGG beantragen, musst aber gegebenenfalls die Kosten vorschießen. Bei einer Rechtschutzversicherung kommt diese meist für die Kosten auf.
Nach den Hilfsmittelrichtlinien ist der Akustiker verpflichtet, mindestens drei Geräte - davon einKassengerät -zu testen und dieses zu dokumentieren. Dann kann, wenn der Akustiker nicht bescheinigen möchte, dass das gewählte Gerät das für dich geeignete ist, ein vom Gericht bestellter Gutachter feststellen, ob das gewählte Gerät wirklich das preiswerteste war, das deinen konkreten Hörverlust ausgleicht.
Übrigens, nach einer Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734
ist in der Versorgungsanzeige des Akustikers ein Antrag zu sehen, bestmöglichst versorgt zu werden:
wenn es zu einem Prozess vor dem Sozialgericht kommt, wird der Richter meist einen Gutachter nach § 106 SGG bestellen. Die Qualität dieser Gutachten ist aber sehr unterschiedlich. Bist du mit diesem Gutachten nicht zufrieden, kannst du ein Gutachten nach § 109 SGG beantragen, musst aber gegebenenfalls die Kosten vorschießen. Bei einer Rechtschutzversicherung kommt diese meist für die Kosten auf.
Nach den Hilfsmittelrichtlinien ist der Akustiker verpflichtet, mindestens drei Geräte - davon ein
Übrigens, nach einer Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734
ist in der Versorgungsanzeige des Akustikers ein Antrag zu sehen, bestmöglichst versorgt zu werden:
Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass der Träger der Rentenversicherung schon dann für den Differenzbetrag aufkommen muss, wenn die gewählten Geräte geeignet sind, die hörbedingten Probleme im Beruf zu reduzieren:Ein Antrag ist daher regelmäßig vom Versicherungsträger so auszulegen, dass das Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt, die Behörde hat alle aufgrund des Sachverhalts zu seinen Gunsten in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten zu erwägen und notfalls auf eine Klärung des Verfahrensgegenstandes durch den Antragsteller hinzuwirken...Ein an die Krankenkasse gerichteter Antrag auf Versorgung mit Hörgeräten ist deshalb jedenfalls auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne der §§ 1, 4 und 5 SGB IX gerichtet ...Eine Aufspaltung des Antrages in einen Antrag auf Übernahme des Festbetrages und einen Antrag auf Übernahme der darüber hinausgehenden Kosten kam aus den genannten Gründen zur Auslegung von Anträgen nicht in Betracht. Dies widerspräche auch dem bei verständiger Würdigung zu verstehenden Begehren der Klägerin ebenso wie der Zielsetzung des § 14 Abs. 1 SGB IX, wonach für eine Versorgung des Versicherten nur ein einziger Rehabilitationsträger zuständig sein soll.
Viele Grüße... Diesen Anforderungen kann die Klägerin aufgrund ihrer Schwerhörigkeit nicht gerecht werden; das Hörgerät ist geeignet, diesen Zustand wesentlich zu bessern...Die Klägerin benötigt das von ihr gewählte Gerät für ihre Berufsausübung...
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
vielen Dank engelchen und Kaja.
Die Seite der VDK werde ich mir anschauen und - wie schon im Form gesagt - scheue ich ja auch eine Klage nicht mehr.....denn: ich habe alles immer ehrlich und gewissenhaft ausprobiert und mit Akustiker undKK kommuniziert, stoße aber immer wieder an Grenzen, die nicht durch mich, sondern von den Akustikern oder KK herbeigeführt werden. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Ich brauche die HG UND Zusatztechnik wirklich sehr DRINGEND.....sonst droht noch ein anderer, viel längerfristiger Ausfall, der dann nur aufgrund dieser ganzen Verschleppung herbeigeführt wird.
Also ganz ehrlich, diese ganze rechtliche Verflechtung...m.E. unrechtmäßige Verträge, nicht bedarfsgerechte Beratung, Rechtsbeugung etc. machen mir fast mehr zu schaffen, als die ganze Hörbehinderung an sich. Ich weiß mir da manchmal keinen Rat mehr.
Wer kann mich denn hier noch untersützten? Also an wen kann man sich denn wenden, wenn man das Gefühl hat, dass man ständig an die "falschen" Akustiker gerät?
Die Seite der VDK werde ich mir anschauen und - wie schon im Form gesagt - scheue ich ja auch eine Klage nicht mehr.....denn: ich habe alles immer ehrlich und gewissenhaft ausprobiert und mit Akustiker und
Also ganz ehrlich, diese ganze rechtliche Verflechtung...m.E. unrechtmäßige Verträge, nicht bedarfsgerechte Beratung, Rechtsbeugung etc. machen mir fast mehr zu schaffen, als die ganze Hörbehinderung an sich. Ich weiß mir da manchmal keinen Rat mehr.
Wer kann mich denn hier noch untersützten? Also an wen kann man sich denn wenden, wenn man das Gefühl hat, dass man ständig an die "falschen" Akustiker gerät?
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Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Hallo Blume.
Ich weiß wie du dich fühlst, wo du auf allen Seiten nur Widerstand hast. Ich kämpfe auch seit mit der Weile 8 Monaten mit derKK im Widerspruch wegen vorzeitiger Neuversorgung. Ob ich den rechtsmittelfähigen Bescheid vor Weihnachten diesen Jahres noch bekomme wage ich mal zu hoffen
Ich kann dir nur raten, dich an den VdK zu wenden (die Beiträge dazu kannst du übrigens steuerlich geltend machen), zumal dort auch dann die rechtliche Betreuung gesichert ist, sodass du keinen Anwalt brauchst.
Und wenn du belegen kannst, dass dich der Akkustiker dich falsch berät, dann könntest du an die Akkustikerinnung herantreten. Nur was da dann eine Beschwerde bringt, kann ich dir nicht sagen.
Ich weiß wie du dich fühlst, wo du auf allen Seiten nur Widerstand hast. Ich kämpfe auch seit mit der Weile 8 Monaten mit der

Ich kann dir nur raten, dich an den VdK zu wenden (die Beiträge dazu kannst du übrigens steuerlich geltend machen), zumal dort auch dann die rechtliche Betreuung gesichert ist, sodass du keinen Anwalt brauchst.
Und wenn du belegen kannst, dass dich der Akkustiker dich falsch berät, dann könntest du an die Akkustikerinnung herantreten. Nur was da dann eine Beschwerde bringt, kann ich dir nicht sagen.
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Der Akustiker windet sich natürlich hin und her. Bei mir hat er behauptet, dass kein zuzahlungsfreies Gerät für mich geeignet sei. Bei der Kasse hat er dann angeblich wieder was anderes gesagt...es ginge doch. Wie soll ich das beweisen können? Da müsste ich ja immer einen Zeugen mitnehmen.
Trotzdem danke.
Trotzdem danke.
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Hallo Blume,
auch ich bin gerade dabei die volle Kostenübernahme für meine Hörgeräte durchzusetzen.
Bei der Krankenkasse wird mein Fall im Mai der Widerspruchsstelle vorgelegt werden. Parallel dazu klage ich gerade gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Bei meiner Akustikerin, mit der ich seit 17 Jahren zufrieden bin, erlebte ich ähnliches. Sie sagt mir gegenüber deutlich, dass Geräte zum Festbetrag meine Hörschädigung nicht so gut ausgleichen würden, weigert sich aber, dies der Krankenkasse gegenüber so zu bestätigen. Am Beginn der Anpassung sagte sie mir klipp und klar, falls ich klagen wollte, solle ich zu einem anderen Akustiker gehen. Sie könne es sich nicht leisten vor Gericht auszusagen.
Ich denke, so lange nicht mehr Schwerhörige den Weg durch die Instanzen gehen, besteht keine Notwendigkeit für Krankenkassen, Akustikerinnung und Gesetzgeber irgend etwas zu verändern.
Auch für mich ist es nicht einfach mein Recht einzuklagen, es kostet viel Zeit, Nerven und Kraft. Meine Wunschhörgeräte durfte ich fast ein Jahr ausleihen, ohne bezahlt zu haben. Heute musste ich sie zurückbringen...ich bekomme sie erst wieder, wenn ich bezahle. Folge: ich trage meine alten Geräte ( Baujahr 1998) wieder, ich telefoniere damit sehr schlecht und verstehe bei Nebengeräuschen Sprache gar nicht. Stress!
Allein die Hörgeräteanpassung ist für einen Schwerhörigen schon ein Kraftakt. Wenn sich dann auch noch ein monate-bis jahrelanges Verfahren anschließt, ist das für die meisten einfach zu viel.
Ich drück Dir die Daumen. Halt uns im Forum doch auf dem Laufenden.
Wer ist noch gerade dabei zu klagen? Das ist für alle interessant.
Herzlichen Gruß
Mira
auch ich bin gerade dabei die volle Kostenübernahme für meine Hörgeräte durchzusetzen.
Bei der Krankenkasse wird mein Fall im Mai der Widerspruchsstelle vorgelegt werden. Parallel dazu klage ich gerade gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Bei meiner Akustikerin, mit der ich seit 17 Jahren zufrieden bin, erlebte ich ähnliches. Sie sagt mir gegenüber deutlich, dass Geräte zum Festbetrag meine Hörschädigung nicht so gut ausgleichen würden, weigert sich aber, dies der Krankenkasse gegenüber so zu bestätigen. Am Beginn der Anpassung sagte sie mir klipp und klar, falls ich klagen wollte, solle ich zu einem anderen Akustiker gehen. Sie könne es sich nicht leisten vor Gericht auszusagen.
Ich denke, so lange nicht mehr Schwerhörige den Weg durch die Instanzen gehen, besteht keine Notwendigkeit für Krankenkassen, Akustikerinnung und Gesetzgeber irgend etwas zu verändern.
Auch für mich ist es nicht einfach mein Recht einzuklagen, es kostet viel Zeit, Nerven und Kraft. Meine Wunschhörgeräte durfte ich fast ein Jahr ausleihen, ohne bezahlt zu haben. Heute musste ich sie zurückbringen...ich bekomme sie erst wieder, wenn ich bezahle. Folge: ich trage meine alten Geräte ( Baujahr 1998) wieder, ich telefoniere damit sehr schlecht und verstehe bei Nebengeräuschen Sprache gar nicht. Stress!
Allein die Hörgeräteanpassung ist für einen Schwerhörigen schon ein Kraftakt. Wenn sich dann auch noch ein monate-bis jahrelanges Verfahren anschließt, ist das für die meisten einfach zu viel.
Ich drück Dir die Daumen. Halt uns im Forum doch auf dem Laufenden.
Wer ist noch gerade dabei zu klagen? Das ist für alle interessant.
Herzlichen Gruß
Mira
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
"Allein die Hörgeräteanpassung ist für einen Schwerhörigen schon ein Kraftakt. Wenn sich dann auch noch ein monate- bis jahrelanges Verfahren anschließt, ist das für die meisten einfach zu viel."
Mira, Du sprichst mir aus der Seele!! Auch ich empfinde die Anpassung alleine schon als Stress genug, da ich zu denen gehöre, die Schwierigkeiten mit dem Umstieg von analog auf digital haben. Und dann noch der Nervenkrieg mit der Kasse, das würde mir zu sehr an die Substanz gehen. Aber damit rechnen die Kassen und nutzen dies schamlos aus!!
Mira, Du sprichst mir aus der Seele!! Auch ich empfinde die Anpassung alleine schon als Stress genug, da ich zu denen gehöre, die Schwierigkeiten mit dem Umstieg von analog auf digital haben. Und dann noch der Nervenkrieg mit der Kasse, das würde mir zu sehr an die Substanz gehen. Aber damit rechnen die Kassen und nutzen dies schamlos aus!!
Liebe Grüße
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Re: Festbeträge der KK - ist das rechtlich okay?
Das ist ein wahres Wort, die Hörgeräteanpassung , die ich hinter mir
habe, habe ich auch als strapaziös empfunden.
Um zu einer höheren Erstattung von seiten der Krankenversicherung zu kommen, habe ich ein Gutachten des HNO Arztes beigefügt.
Ich bin allerdings privatversichert. Aufgrund meines Vertrages bei der
Privaten KV bekomme ich aber auch nur einen Festbetrag. Und ich möchte mehr als diesen Festbetrag.
Schliesslich hatte ich 10 Jahre keine Hörgeräte mehr beantragt.
Das ganze wird einem Gutachter der KV übergeben,
nun bin ich gespannt, wieviele Wochen das nun noch dauert,
bis über eine Erstattung entschieden wird.
Es ist wirklich so, auch bei den privaten Kassen, sobald man ein wenig
mehr beantragt , ziehen sich solche Dinge sehr in die Länge.
habe, habe ich auch als strapaziös empfunden.
Um zu einer höheren Erstattung von seiten der Krankenversicherung zu kommen, habe ich ein Gutachten des HNO Arztes beigefügt.
Ich bin allerdings privatversichert. Aufgrund meines Vertrages bei der
Privaten KV bekomme ich aber auch nur einen Festbetrag. Und ich möchte mehr als diesen Festbetrag.
Schliesslich hatte ich 10 Jahre keine Hörgeräte mehr beantragt.
Das ganze wird einem Gutachter der KV übergeben,
nun bin ich gespannt, wieviele Wochen das nun noch dauert,
bis über eine Erstattung entschieden wird.
Es ist wirklich so, auch bei den privaten Kassen, sobald man ein wenig
mehr beantragt , ziehen sich solche Dinge sehr in die Länge.