Frage zum Widerspruch/GdB
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
vielen Dank. Also ich denke ja auch so vom "Gefühl" her, dass ich schon schwerbehindert sein muss. Allein die Tatsache, dass ich ja ohne Zusatztechnik nirgendwo wo es laut ist mehr zurecht komme, ist doch ein Fakt für schlechte Sprachverständlichkeit. Ich weiß, "Gefühl" zählt in der Rechtssprechung ja nicht, sondern nur die Werte...
Ich gehe jetzt auf jeden Fall in Widerspruch und spreche in Kürze auch noch einmal mit meinen Ärzten darüber.
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich gehe jetzt auf jeden Fall in Widerspruch und spreche in Kürze auch noch einmal mit meinen Ärzten darüber.
Vielen Dank für die Hilfe!
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Wenn Du das Audiogramm noch einstellen kannst, kann ich mehr darüber sagen (ich habe Deine Ausführungen so interpretiert).
Wie man dann geschickt argumentiert (so dass das Gericht überzeugt wird), weiss ich nicht.
Dies vorerst.
Gruss fast-foot
Wie man dann geschickt argumentiert (so dass das Gericht überzeugt wird), weiss ich nicht.
Dies vorerst.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
nochmals ein Versuch mit der Anlage....
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Vielen Dank.
Tja, die Werte bei 60 dB fehlen. Ich denke, dass es besser wäre, wenn dort wirklich je ein Kringel bei 0 % Sprachverstehen eingetragen wäre (es wurde vielleicht gar nicht gemessen; eine Messung dürfte jedoch dieses Resultat bringen).
Ich weiss nicht, ob man das Audiogramm so akzeptieren oder noch zu Deinem Nachteil auslegen wird.
Gruss fast-foot
Tja, die Werte bei 60 dB fehlen. Ich denke, dass es besser wäre, wenn dort wirklich je ein Kringel bei 0 % Sprachverstehen eingetragen wäre (es wurde vielleicht gar nicht gemessen; eine Messung dürfte jedoch dieses Resultat bringen).
Ich weiss nicht, ob man das Audiogramm so akzeptieren oder noch zu Deinem Nachteil auslegen wird.
Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
soll ich mal in der Klinik fragen, warum bei 60 db kein Eintrag ist oder besser eine neue Messung beim HNO fertigen lassen?
Und die Tatsache, dass ich in den schwierigen Sprachsituationen immer Zusatztechnik benötige, wiegt das nicht auch vor Gericht?
Und die Tatsache, dass ich in den schwierigen Sprachsituationen immer Zusatztechnik benötige, wiegt das nicht auch vor Gericht?
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Hallo Blume 2009,
CI etc.) erfolgt.
Gruss fast-foot
Vielleicht fragen, ob sie dort den Kringel nachtröglich eintragen könnten. Ansonsten nochmals eine Messung bei 60 dB (sollte dann reichen). So sehe ich es (ich würde das Audiogramm zwar so lesen, als wäre bei 60 dB null Sprachverstehen vorhanden, aber ich bin nicht das Gericht.soll ich mal in der Klinik fragen, warum bei 60 db kein Eintrag ist oder besser eine neue Messung beim HNO fertigen lassen?
Ich denke nicht (kann man vielleicht einbringen), da ja auch kein Audiogramm mit Störschall angefertigt werden muss und die Beurteilung eh ohne Technik (Hörgeräte,Und die Tatsache, dass ich in den schwierigen Sprachsituationen immer Zusatztechnik benötige, wiegt das nicht auch vor Gericht?
Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
der gdb wird immer ohne hilfsmittel berechnet, daher bringt das denke ich nicht viel wenn du denen erklärst das du in schwierigen situationen zusatz technik brauchst.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
hab mal bei der Klinik nachgefragt, also wenn bei 60 db dann nichts, also 0% wäre, wäre es dann so wie Du zuvor schon geschrieben hattest?
Habe mich gestern mit der Rechnung mal auseinandergesetzt und das ist echt kompliziert, wenn man Neuling ist. Ich hab sowas wie 63,75 % rausbekommen. Das müsste dann doch selbst bei Abrundung ausreichen.
Noch eine Frage: Wenn ich den Widerspruch jetzt einreiche, dann müssen sie bei der Ablehnung eine plausible Begründung liefern - oder?
Und wenn ich dann in Klage gehe, kommen da Gerichtskosten auf mich zu, wenn ein Gericht das ablehnen würde?
Werde aber zuvor noch die Antwort der Klinik abwarten. Wenn Sie schreiben, dass bei 60 db kein Sprachverstehen war, dann müsste das doch auch bei Gericht anerkannt werden.
Danke fast-food!
Habe mich gestern mit der Rechnung mal auseinandergesetzt und das ist echt kompliziert, wenn man Neuling ist. Ich hab sowas wie 63,75 % rausbekommen. Das müsste dann doch selbst bei Abrundung ausreichen.
Noch eine Frage: Wenn ich den Widerspruch jetzt einreiche, dann müssen sie bei der Ablehnung eine plausible Begründung liefern - oder?
Und wenn ich dann in Klage gehe, kommen da Gerichtskosten auf mich zu, wenn ein Gericht das ablehnen würde?
Werde aber zuvor noch die Antwort der Klinik abwarten. Wenn Sie schreiben, dass bei 60 db kein Sprachverstehen war, dann müsste das doch auch bei Gericht anerkannt werden.
Danke fast-food!
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Ja.hab mal bei der Klinik nachgefragt, also wenn bei 60 db dann nichts, also 0% wäre, wäre es dann so wie Du zuvor schon geschrieben hattest?
Für den GdB ist so eine Zahl gar nicht möglich. Oder ist dies der Hörverlust für ein Ohr?Habe mich gestern mit der Rechnung mal auseinandergesetzt und das ist echt kompliziert, wenn man Neuling ist. Ich hab sowas wie 63,75 % rausbekommen. Das müsste dann doch selbst bei Abrundung ausreichen.
Ob sie das müssen, weiss ich nicht (ich nehme an). Aber eine Begründung, die möglichst plausibel scheint, ist zumindest in ihrem Interesse.Noch eine Frage: Wenn ich den Widerspruch jetzt einreiche, dann müssen sie bei der Ablehnung eine plausible Begründung liefern - oder?
Kann sein, muss jedoch nicht zwingend so sein (nur meine Einschätzung: Wenn z.B. das Versorgungsamt schlampig gearbeitet hat, das Gericht jedoch (auf Grund einer anderen Argumentation) zum Schluss gelangt, dass der GdB gleich hoch oder geringer ist).Und wenn ich dann in Klage gehe, kommen da Gerichtskosten auf mich zu, wenn ein Gericht das ablehnen würde?
Hier dürfte ein Anwalt besser Bescheid wissen.
Das weiss ich nicht. Als sicherer würde ich ein Audiogramm mit Eintragungen bei 60 dB empfinden.Werde aber zuvor noch die Antwort der Klinik abwarten. Wenn Sie schreiben, dass bei 60 db kein Sprachverstehen war, dann müsste das doch auch bei Gericht anerkannt werden.
Und das Argumwent mit der Zusatztechnik: Ich denke, dass es nicht viel bringt, aber auch nicht schadet, dieses einzubringen.
Und ein geschicktes Vorgehen beeinhaltet die Ueberprüfung, ob durch das Sprachaudiogramm wirklich ein höherer GdB resultiert. Wenn man mit Tonaudio besser fährt, würde ich die Argumentation schlicht auf dieses abstützen (hat ja Momo bereits beschrieben).
Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
vielen Dank. Eine weitere Prüfung der Klinik habe ich noch...und zwar der Hörgeräte...Da ist aber auch erst ab 65 db ohne HG das Einsilbenverstehen angegeben....Das bringt aber dann wohl doch nicht so viel, weil der Wert nicht ab 60 db angegeben wurde....
Ansonsten werde ich mir alles nochmals genaustens durchlesen. Auch das mit der Errechnung der Werte.
Vielen Dank!
Ansonsten werde ich mir alles nochmals genaustens durchlesen. Auch das mit der Errechnung der Werte.
Vielen Dank!
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Wenn bei 65 dB 0 % Sprachverstehen angegeben ist, dann liegt es vermutlich bei 60 dB ebenfalls bei 0 %. Dies muss jedoch nicht zwingend so sein.
Ausserdem wird beim Zahlwortverstehen interpoliert (dort ist es offenbar zulässig). Wenn man jetzt beim Sprachverstehen ebenfalls interpoliert, dann sieht es gut aus für Dich.
Ich weiss allerdings nicht, ob Interpolation in diesem Falle erlaubt ist.
Deshalb wäre es meiner Ansicht nach am besten, ein Sprachaudiogramm mit den genannten Eigenschaften (bei 60 dB und 0 % je ein Kringel links und rechts) aufzutreiben.
Gruss fast-foot
Ausserdem wird beim Zahlwortverstehen interpoliert (dort ist es offenbar zulässig). Wenn man jetzt beim Sprachverstehen ebenfalls interpoliert, dann sieht es gut aus für Dich.
Ich weiss allerdings nicht, ob Interpolation in diesem Falle erlaubt ist.
Deshalb wäre es meiner Ansicht nach am besten, ein Sprachaudiogramm mit den genannten Eigenschaften (bei 60 dB und 0 % je ein Kringel links und rechts) aufzutreiben.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Ich würde auch ein Sprachaudiogramm machen lassen wo du die 60db drauf hast. Dazu rate ich dir so was wie das eine blatt wo du noch drauf hast wie du mit hgs verstehst weg zulassen, den das dürfen die zwar nicht zurberechnung her nehmen bringt aber noch mehr verwirrung mit sich.
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Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
danke, hab in der Klinik angefragt, ob bei 60 db gar nicht getestet wurde oder ob nur das Kreuzchen fehlt. Das müssten sie ja auf ihren Akten ggf. noch ersehen können. Dann sehen wir weiter.
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Hallo,
von der Klinik habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. Habe einmal in den alten Unterlagen gesucht und ein Sprachaudiogramm von Ende 2010 gefunden (von einem anderen HNO). Damals war meine Hörkurve zwar noch etwas besser, aber Sprache habe ich auch schon schlecht verstanden. Ich nehme an, dass es deshalb auch so schwierig ist, mich mit einem geeignetenHG zu versorgen und ich immer Zusatztechnik benötige.
Was ich nicht verstehe: Warum wurde damals keine Messung bei 60 db gemacht, wenn diese Messung doch so wichtig ist?
Demnach könnte ich doch nur mutmaßen, dass die HNO schon auch bei 60 db messen, jedoch erst ab dann einen Eintrag machen, wenn Sprachverständis vorhanden ist - oder?
Wenn das so ist, müsste doch - auch wenn die Klinik mir jetzt nicht antworten sollte - ein Widerspruch zum Erfolg führen.
von der Klinik habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. Habe einmal in den alten Unterlagen gesucht und ein Sprachaudiogramm von Ende 2010 gefunden (von einem anderen HNO). Damals war meine Hörkurve zwar noch etwas besser, aber Sprache habe ich auch schon schlecht verstanden. Ich nehme an, dass es deshalb auch so schwierig ist, mich mit einem geeigneten
Was ich nicht verstehe: Warum wurde damals keine Messung bei 60 db gemacht, wenn diese Messung doch so wichtig ist?
Demnach könnte ich doch nur mutmaßen, dass die HNO schon auch bei 60 db messen, jedoch erst ab dann einen Eintrag machen, wenn Sprachverständis vorhanden ist - oder?
Wenn das so ist, müsste doch - auch wenn die Klinik mir jetzt nicht antworten sollte - ein Widerspruch zum Erfolg führen.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Habe heute die Antwort der Klinik erhalten: Es wird standardmäßig immer erst ab 65 db gemessen. Wie kann man denn dann Richtlinien aufstellen, die Sprachverstehen bei 60 db haben wollen?
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
anscheinend weiß hier niemand mehr Rat.
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und scheue auch eine Klage nicht. Wenn man dann einen unabhängigen Gutachter beauftragt, wird man ja feststellen, dass es berechtigt ist. Was hab ich also zu verlieren?
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und scheue auch eine Klage nicht. Wenn man dann einen unabhängigen Gutachter beauftragt, wird man ja feststellen, dass es berechtigt ist. Was hab ich also zu verlieren?
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__85.htmlBlume2009 hat geschrieben:Wenn ich den Widerspruch jetzt einreiche, dann müssen sie bei der Ablehnung eine plausible Begründung liefern - oder?
Der Widerspruchsbescheid ist schriftlich zu erlassen, zu begründen und den Beteiligten bekanntzugeben
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__51.htmlBlume2009 hat geschrieben:Und wenn ich dann in Klage gehe, kommen da Gerichtskosten auf mich zu, wenn ein Gericht das ablehnen würde?
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für dich gerichtskostenfrei. Auch Anwaltszwang besteht nicht
Zuletzt geändert von Kaja am 4. Apr 2013, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
habe mit dem Widerspruch auch das Gutachten angefordert. Dort finde ich ein Ton- und Sprachaudiogramm meiner HNO. Das Sprachadiogramm verstehe ich gar nicht. Versuche es mal anzuhängen.
Der Gutachter hat einen Gesamt-DB meiner Schwerhörigkeit mit 30 angesetzt; dann leide ich noch under Depression, das hat er mit 20 angesetzt und meinen Bluthochdruck mit 10. Zusammen hat er dann 40 rausbekommen. Ist das plausibel?
Der Gutachter hat einen Gesamt-DB meiner Schwerhörigkeit mit 30 angesetzt; dann leide ich noch under Depression, das hat er mit 20 angesetzt und meinen Bluthochdruck mit 10. Zusammen hat er dann 40 rausbekommen. Ist das plausibel?
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Hallo Blume2009,
meiner Meinung nach müsste ein Sprachaudiogramm erstellt und auf dessen Grundlage der GdB ermittelt werden.
Wurde kein Sprachtest durchgeführt?
Den GdB auf Grund des Reintonaudiogramms (auf das vielfach abgestellt wird (meiner Meinung nach entspricht dies nicht den Versorgunsmedizinischen Grundsätzen)) inklusive Merkzeichen kannst Du unten der Abbildung entnehmen.
Die weiteren Beeinträchtigungen sind dort noch nicht berücksichtigt.
Gruss fast-foot
meiner Meinung nach müsste ein Sprachaudiogramm erstellt und auf dessen Grundlage der GdB ermittelt werden.
Wurde kein Sprachtest durchgeführt?
Den GdB auf Grund des Reintonaudiogramms (auf das vielfach abgestellt wird (meiner Meinung nach entspricht dies nicht den Versorgunsmedizinischen Grundsätzen)) inklusive Merkzeichen kannst Du unten der Abbildung entnehmen.
Die weiteren Beeinträchtigungen sind dort noch nicht berücksichtigt.
Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Hallo Blume
auf dem Sprachaudiogramm ist nichts drauf!
Ich stimme F-F zu, dass als grundlage für den GdB ein Sprachaudiogramm benörigt wird.
Wenn ich mir das Tonaudio ansehen, könnte es hinkommen. Und dass GdBs nicht einfach addiert werden, ist auch richtig.
Um die Richtigkeit abzuschätzen bräuchtest du das Einsilber-Verstehen bei 60, 80 und 100 dB und den Hörverlust für zahlen. Dann könnte man den GdB nur aufgrund der SH korrekt bestimmen.
Aber, wenn ich mich richtig erinnere , wurde das hier schon mehrfach geschreiben!
grüße
auf dem Sprachaudiogramm ist nichts drauf!
Ich stimme F-F zu, dass als grundlage für den GdB ein Sprachaudiogramm benörigt wird.
Wenn ich mir das Tonaudio ansehen, könnte es hinkommen. Und dass GdBs nicht einfach addiert werden, ist auch richtig.
Um die Richtigkeit abzuschätzen bräuchtest du das Einsilber-Verstehen bei 60, 80 und 100 dB und den Hörverlust für zahlen. Dann könnte man den GdB nur aufgrund der SH korrekt bestimmen.
Aber, wenn ich mich richtig erinnere , wurde das hier schon mehrfach geschreiben!
grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Es wurden IMMER Zahlen und Einsilber abgefragt. Ich dachte, das geht aus der oben eingestellten Anlage hervor. Auch bei den schon zuvor eingestellten Anlagen aus der Klinik (wo es meiner Meinung nach exakter sein sollte), wurden IMMER ausführliche Tests mit Einsilber und Zahlen gemacht. Wenn aber doch der Gutachter nichts nachgefordert hat, dann muss er es einfach so anerkennen und daraus schließen, dass NUR ein GdB von 30 wegen SH vorliegt.
Plausibel nachvollziehen kann ich das alles gar nicht mehr. Soll ich jetzt am besten meine HNO noch einmal bitten, den Test bei 60, 80 und 100 db für Einsilber und Zahlen zu machen, nur damit ich den Widerspruch ausreichend begründen kann?
Plausibel nachvollziehen kann ich das alles gar nicht mehr. Soll ich jetzt am besten meine HNO noch einmal bitten, den Test bei 60, 80 und 100 db für Einsilber und Zahlen zu machen, nur damit ich den Widerspruch ausreichend begründen kann?
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Du legst erst mal formlos gegen den bescheid wiederspruch ein und schreibst dort rein, das du akten einsicht verlangst. Den dann siehst du mit welchen unterlagen usw.. die gearbeitet haben.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
ja, das habe ich schon getan und die Unterlagen mit welchen Sie gearbeitet haben, habe ich ja oben schon eingestellt.
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
Liebe Leute,
ich bin gerade an meinem Widerspruch und möchte alles selbst nachvollziehen können. Ich brauche Eure Hilfe zu einem Punkt. Ich verstehe nämlich die Tabelle A (siehe Anlage) nicht.
Ich weiß, dass Ihr mir mehrfach mitgeteilt hattet, dass Sprachverstehen von 60, 80 und 100 benötigt wird, um den Wert auszurechnen. Aber erstens wurden laut Unterlagen des Gutachters nur Tonaudiogramm berücksichtigt und zweitens hat mir die Klinik mitgeteilt, dass sie erst ab 65 db messen würden. Das brachte dann folgende Ergebnisse:
re:
65db: 0
80db: 15
100db: 45
li:
65db: 10
80db: 45
100db: 60
Ich verstehe die Tabelle A nicht so recht; also wie ich diese Werte dort einsetze und damit den GdB errechne. Ich stelle gleich noch die Tabelle ein.
Wenn mir da jemand erklären könnte, wäre ich dankbar.
Gruß
Blume
ich bin gerade an meinem Widerspruch und möchte alles selbst nachvollziehen können. Ich brauche Eure Hilfe zu einem Punkt. Ich verstehe nämlich die Tabelle A (siehe Anlage) nicht.
Ich weiß, dass Ihr mir mehrfach mitgeteilt hattet, dass Sprachverstehen von 60, 80 und 100 benötigt wird, um den Wert auszurechnen. Aber erstens wurden laut Unterlagen des Gutachters nur Tonaudiogramm berücksichtigt und zweitens hat mir die Klinik mitgeteilt, dass sie erst ab 65 db messen würden. Das brachte dann folgende Ergebnisse:
re:
65db: 0
80db: 15
100db: 45
li:
65db: 10
80db: 45
100db: 60
Ich verstehe die Tabelle A nicht so recht; also wie ich diese Werte dort einsetze und damit den GdB errechne. Ich stelle gleich noch die Tabelle ein.
Wenn mir da jemand erklären könnte, wäre ich dankbar.
Gruß
Blume
Re: Frage zum Widerspruch/GdB
hier die Tabelle
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- Tabelle A 001.jpg
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