Gerätekomfort, Serviceleistungen

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helmut 5
Beiträge: 7
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Gerätekomfort, Serviceleistungen

#1

Beitrag von helmut 5 »

Hallo!
Meiner Frau wird ein Oticon Reference angeboten, welches baugleich sein soll mit Acto pro.
Die Vorteile gegenüber den preisgünstigeren Modellen sollen vor allem im "leichteren Verstehen durch mehrkanalige Richtmikrofone" und im "Mehrkomfort in Gesprächen durch Spracherkennung" liegen.

Wie wichtig sind diese beiden Komponenten?

Ist bekannt, wie viele Kanäle die Mikrofone haben?
(auch in der Produktinformation heißt es nur: "Mehrkanalige adaptive Direktionalität").
An anderer Stelle hier lese ich, dass bis zu 12 Kanäle möglich sind.

Die Spracherkennung wird mit einem "3-stufigen Lärm-Management" angepriesen!?!
Was ist unter diesem Begriff zu verstehen?

Noch ein paar Fragen zum Service:

Bietet der Hersteller eine 2-jährige Garantie?
Welche Service - Garantie sollte der Akustiker für nachträglich erforderliches Anpassen bieten?
Wie ist die "Instandhaltungspauschale von 194.90 pro Hörgerät zu verstehen, die angeblich bereits beim Kauf von der Krankenkasse vergütet wird? Es ist kaum nachzuvollziehen, dass eine Kasse mit einer Erstattung in Vorleistung tritt, von welcher man nicht weiß, ob und wann sie anfällt!?! Oder ist dies ein Indiz dafür, dass auf jeden Fall mit hohen Instandhaltungskosten zu rechnen ist???

Danke für hilfreiche Hinweise
Helmut
janni0688
Beiträge: 156
Registriert: 13. Okt 2012, 20:28
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Re: Gerätekomfort, Serviceleistungen

#2

Beitrag von janni0688 »

Richtmikro ist bei Oticon mehrkanalig. Genaue Kanalzahl findet man nirgendwo. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es 4-kanalig arbeitet.

Das 3-stufige Lärm-Management ist das ganz entscheidene Verkaufsargument vom Acto Pro. Es beinhaltet die automatische Umschaltung zwischen Omni, Split-Focus und Voll-Focus. Das ganze passiert bei einer beidohrigen Versorgung seitensynchron.
An sonsten steckt hinter dem 3-stufigen Lärmmanagement auch die Spracherkennung anhand synchroner Obertöne. Das ist eine sehr effiziente Spracherkennung, welche Sprache auch im lauten Störgeräusch erkennt.

Garantie kann ich nichts dazu sagen, da das bei Eigenlabel-Geräten unterschiedlich gehandhabt wird.
-> Akustiker fragen!

Die Frage mit der Reparaturpauschale hast du dir quasi schon selbst beantwortet. Ja, die Krankenkasse geht in Vorleistung.
So wie auch jedes Krankenkassenmitglied fleißig Beiträge zahlt, auch wenn man nicht krank ist. Jeder zahlt den selben Beitragssatz, egal ob er nie, selten, oder oft krank ist. So ist es mit der Rep.-Pauschale auch. Für jedes verkaufte HG bekommt der Hörakustiker einmalig die Rep.-Pauschale. Damit sind alle Reparaturkosten für die nächsten 6 Jahre pauschal abgegolten. Egal, ob das HG nie, selten oder oft repariert werden muss. Die Krankenkasse und der Akustiker spart damit viel Papierkram und Verwaltungsaufwand.
Für Reparaturen darf ein Eigenanteil verlangt werden (Ausnahme: Eigenanteilsfreie Hörgeräte sind auch bei Reparaturen eigenanteilsfrei).
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