GdB zum x-ten
Re: GdB zum x-ten
Den Satz hab ich nicht von mir aus hingeworfen sondern erst nachdem sie gefragt hat, ob es unangenehm sei. Aber naja, da müsste ich ja schon sehr wenig bei 100dB verstehen, damit es was ändern würde.
Re: GdB zum x-ten
nochmal: wenn der test oben das einzige ist was zugrundegelgt wurde, ist das nicht richtig!
du brauchst spracheverstehen (einsilber) bei 60, 80 und 100dB und den hörverlust für zahlen. daraus errechnet man dann den hörverlust für sprache, der dann wiederum in einer tabelle den gdb ergibt. mit den kurven hier im thread geht das nicht und hyperakusis ist auch beeinträchtigend, nämlcih spätestens dann wenn die verstätrkung so groß sein muss, um sprache zu verstehen aber gleichzeitig schmerzen/ missempfinden auslöst- dann ist das eine beeinträchtigung, da eben die nötige verstärkung nicht möglich ist/ wäre.
also kurz: wenn die hier eingescannten kurven alles sind was gemacht wurde, ist es nicht ok wie die berechnung erfolgt ist- dann würde ich widerspruch einlegen und beim hno die kurven mal machen lassen, selbst ausrechnen und den widerspruch dann begründen.
gruß
du brauchst spracheverstehen (einsilber) bei 60, 80 und 100dB und den hörverlust für zahlen. daraus errechnet man dann den hörverlust für sprache, der dann wiederum in einer tabelle den gdb ergibt. mit den kurven hier im thread geht das nicht und hyperakusis ist auch beeinträchtigend, nämlcih spätestens dann wenn die verstätrkung so groß sein muss, um sprache zu verstehen aber gleichzeitig schmerzen/ missempfinden auslöst- dann ist das eine beeinträchtigung, da eben die nötige verstärkung nicht möglich ist/ wäre.
also kurz: wenn die hier eingescannten kurven alles sind was gemacht wurde, ist es nicht ok wie die berechnung erfolgt ist- dann würde ich widerspruch einlegen und beim hno die kurven mal machen lassen, selbst ausrechnen und den widerspruch dann begründen.
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: GdB zum x-ten
Die Gehfähigkeit eines Gehbehinderten soll geprüft werden. Als der Querschnittsgelähmte hierbei hinfällt, wird ihm mangelnde Kooperation vorgeworfen ("daher konnte keine Beeinträchtigung fest gestellt werden").Die Begutachtung war aufgrund nur mäßiger Mitarbeit Ihrerseits eingeschränkt.
Weshalb wurden die Werte bei 60 dB nicht eingetragen?
Der Hörverlust für Zahlen ist eingetragen und beträgt 50 % bei mindestens 40 dB.
Man kann entweder damit argumentieren, dass das Sprachverstehen gleich Null ist, wenn es einem unangenehm laut ist (es ist nicht zumutbar, ein bestimmtes Sprachverstehen unter Inkaufnahme von Missempfinden zu erreichen. Das Hörgerät kann auch nicht auf den entsprechenden Pegel eingestellt werden).
Somit kann man dann mit den entsprechenden Werten (die bekannt, aber bei 60 dB nicht eingetragen sind) argumentieren.
Oder aber man zieht das Reintonaudiogramm heran (da der Fall nicht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen aufgeführt ist). Hierbei resultiert jedoch vermutlich ein geringerer GdB.
Siehe auch
Hier bin ich gleicher Meinung. Ob eine vernünftige Argumentation etwas nützt?Momo hat geschrieben:...hyperakusis ist auch beeinträchtigend, nämlcih spätestens dann wenn die verstätrkung so groß sein muss, um sprache zu verstehen aber gleichzeitig schmerzen/ missempfinden auslöst- dann ist das eine beeinträchtigung, da eben die nötige verstärkung nicht möglich ist/ wäre.
In der Bananenreprublik ist zwar die Krümmung einer Banane minutiös fest gelegt (damit krumme Touren wie geschmiert ablaufen können), trotzdem ist man nicht fähig, den GdB einigermassen zutreffend zu bestimmen. So blöd ist doch nicht ein Mal ein Affe...
Kopf schüttelne Grüsse
fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: GdB zum x-ten
danke fast foot, jetzt sehe auch ich , dass die gerade doch der hörverlust für zahlen sein soll, hatte mich schon gewundert was für ein seltsames sprachaudio das ist, die kringel bzw. ist ja nur einer habe ich gar nicht gesehen...
trotzdem: so kann man eben nur raten und nicht wirklich den hörverlust berechnenen...
geht man jetzt mal von einem hörverlust für zahlen von 45 aus, so wie oben eingetragen ist (passt auch zum tonaudio) auf beiden seiten und
rechts von
70% bei 60 db (was ja nicht eingetragen ist und wahrscheinlich schlechter ist, habe ich jetzt einfach mal von den 80 dB übernommen???)
70% bei 80 dB (gemessen)
und 100% bei 100dB (da würde ich gegenargumtneiren mit Hyperaksusis)
und links
50% bei 60 dB (auch nicht gemessen, sondern übernommen von den 80 dB)
50% bei 80 dB (gemessen)
100% bei 100 db (würde ich a8ch gegenargumentieren)
käme ich auch auf einen gdb von 30, aber nur weil man von den bestmöglichen (und wahrscheinlich nicht richtigen) werten bei 60 dB und von 100% bei 100 dB ausgeht...
allerdings dürften die werte bei 60 dB ja schlechter sein als bei 80 dB und eben 100 dB nicht zu ertragen, daher müsste das gesamtwortverstehen schlechter und damit auch der gdb höher sein.
ich würde zum hno gehen und die werte nachmessen lassen, und auch angeben, dass 100 dB nicht messbar sind, also gleich 0% da nicht zu ertragen. zusätzlich unter bemerkungen dann hyperakusis. damit dann ggf. klagen. ist aber meine persönliche meinung, ich würde mich evtl. anwaltlich beraten lassen.
auf jeden fall ist die messung die jetzt zugrundegelegt wurde nicht korrekt durchgeführt worden und dürfte so gar nicht zugrundegelgt werden! allein dafür müssten die "eins zwischen die hörner bekommen"...
grüße
trotzdem: so kann man eben nur raten und nicht wirklich den hörverlust berechnenen...
geht man jetzt mal von einem hörverlust für zahlen von 45 aus, so wie oben eingetragen ist (passt auch zum tonaudio) auf beiden seiten und
rechts von
70% bei 60 db (was ja nicht eingetragen ist und wahrscheinlich schlechter ist, habe ich jetzt einfach mal von den 80 dB übernommen???)
70% bei 80 dB (gemessen)
und 100% bei 100dB (da würde ich gegenargumtneiren mit Hyperaksusis)
und links
50% bei 60 dB (auch nicht gemessen, sondern übernommen von den 80 dB)
50% bei 80 dB (gemessen)
100% bei 100 db (würde ich a8ch gegenargumentieren)
käme ich auch auf einen gdb von 30, aber nur weil man von den bestmöglichen (und wahrscheinlich nicht richtigen) werten bei 60 dB und von 100% bei 100 dB ausgeht...
allerdings dürften die werte bei 60 dB ja schlechter sein als bei 80 dB und eben 100 dB nicht zu ertragen, daher müsste das gesamtwortverstehen schlechter und damit auch der gdb höher sein.
ich würde zum hno gehen und die werte nachmessen lassen, und auch angeben, dass 100 dB nicht messbar sind, also gleich 0% da nicht zu ertragen. zusätzlich unter bemerkungen dann hyperakusis. damit dann ggf. klagen. ist aber meine persönliche meinung, ich würde mich evtl. anwaltlich beraten lassen.
auf jeden fall ist die messung die jetzt zugrundegelegt wurde nicht korrekt durchgeführt worden und dürfte so gar nicht zugrundegelgt werden! allein dafür müssten die "eins zwischen die hörner bekommen"...
grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: GdB zum x-ten
Bei 60dB waren es 0%, ich hab ka wieso das nicht eingetragen ist. Ich hab halt immer gesagt "keine Ahnung... keine Ahnung..." weil ich zwar was gehört aber eben nix verstanden habe. Dann hat die mich gefragt ob ich nix verstehe, ich hab ja gesagt, und dann hat sie halt mit 80dB weitergemacht. Ob deswegen kein Wert da steht und das als "mäßige Mitarbeit" gewertet wird?
Ich würde also selber rechnen:
0 + 70 + 100 (bestmöglicher Wert bei 100dB angenommen) rechts und
0 + 50 + 100 links.
Allerdings dachte ich, dass der Verlust bei Zahlen nach Diagramm wohl so bei 43 liegt, jedenfalls nicht bei 45 und es sich deswegen nicht lohnt, zu klagen. Oder wird da gerundet?
Ich würde also selber rechnen:
0 + 70 + 100 (bestmöglicher Wert bei 100dB angenommen) rechts und
0 + 50 + 100 links.
Allerdings dachte ich, dass der Verlust bei Zahlen nach Diagramm wohl so bei 43 liegt, jedenfalls nicht bei 45 und es sich deswegen nicht lohnt, zu klagen. Oder wird da gerundet?
Re: GdB zum x-ten
Hallo Momo, hallo info,
Hyperakusis muss dies meiner Meinung nach noch nicht unbedingt sein (ucls von um die 90 dB sind wahrscheinlich noch nicht auffällig); als Argumentation könnte man dies vielleicht trotzdem zusätzlich einbringen.
Falls ein Tonaudiogramm heran gezogen werden sollte, könnte man ev. das, welches für einen unregelmässigen Verlauf der Hörkurve bestimmt ist, heran ziehen (der Verlauf ist zumindest eher atypisch (nicht ein klassischer Hochtonabfall. sondern ein pantonaler Hörverlust)), und eine Lärmschwerhörigkeit kann von der Kurve her ausgeschlossen werden.
Je nachdem, wie man besser fährt.
Gruss fast-foot
info hat geschrieben:Hier ist noch die Messung, bei 60dB waren es 0%, komischerweise kein Kreis drauf
Ich würde die ucls messen lassen. Die werden wohl grösstenteils unter 100 dB liegen. Dies muss noch nicht auf eine Hyperakusis hin deuten. Ich würde dahin argumentieren, dass bei diesen ucls sich das Hörgerät nicht so einstellen lässt, dass das Sprachverstehen bei 100 dB ausgenutzt werden könnte.Momo hat geschrieben:ich würde zum hno gehen und die werte nachmessen lassen, und auch angeben, dass 100 dB nicht messbar sind, also gleich 0% da nicht zu ertragen. zusätzlich unter bemerkungen dann hyperakusis. damit dann ggf. klagen. ist aber meine persönliche meinung, ich würde mich evtl. anwaltlich beraten lassen.
Hyperakusis muss dies meiner Meinung nach noch nicht unbedingt sein (ucls von um die 90 dB sind wahrscheinlich noch nicht auffällig); als Argumentation könnte man dies vielleicht trotzdem zusätzlich einbringen.
Ich glaube, dass hier Interpolation (Bestimmung je eines dB-Wertes mit Zahlwortverstehen von unter bzw. über 50 %, Verbinden der sich hieraus ergebenden zwei Punkte und Schnitt dieser Gerade mit der 50 %-Linie) erlaubt ist, da man in der Praxis 1. die Sprachlautstärke in den meisten Fällen vermutlich nur in 5 dB-Schritten variieren kann und 2. im anderen Falle das Prozedere, so lange zu testen, bis ein exakter dB-Wert, bei dem (ein bzw. der erste) Test genau ein Zahlwortverstehen von 50 % ergibt, etwas Zeitaufwändig sein dürfte.trotzdem: so kann man eben nur raten und nicht wirklich den hörverlust berechnenen...
geht man jetzt mal von einem hörverlust für zahlen von 45 aus, so wie oben eingetragen ist
Falls ein Tonaudiogramm heran gezogen werden sollte, könnte man ev. das, welches für einen unregelmässigen Verlauf der Hörkurve bestimmt ist, heran ziehen (der Verlauf ist zumindest eher atypisch (nicht ein klassischer Hochtonabfall. sondern ein pantonaler Hörverlust)), und eine Lärmschwerhörigkeit kann von der Kurve her ausgeschlossen werden.
Je nachdem, wie man besser fährt.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: GdB zum x-ten
Ja. Ich würde auf 45 dB aufrunden. Die können dann immer noch auf 40 dB abrunden.Oder wird da gerundet?
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: GdB zum x-ten
Ich hatte bei meinem eigenen HNO einen Test mit 65/80/95dB gemacht, das war erträglich und ich hatte dann 100% bei 95, so schlimm ist es also nicht. (Dafür war das Zahlenverstehen bei dieser Messung 45dB
)
Re: GdB zum x-ten
Ok, dann wären 100 % bei 100 dB vermtulich fair...
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: GdB zum x-ten
Ich erhalte ebenfalls einen GdB von 30 %, bei einem Hörverlust bei Zahlwörtern von 50 % bei 45 dB (und 0, 50, 100 bzw. 0, 70, 100).
Ohne Gewähr.
Ohne Gewähr.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: GdB zum x-ten
Ob es keinen Sinn macht, das weiter zu verfolgen, weiss ich nicht. Bei einer Revision könnten sie vielleicht fest stellen, dass etwas falsch beurteilt wurde und das korrigieren, was im dümmsten Falle eine Herabstufung (ev. sogar rückwirkend) zur Folge haben könnte.
Und ausserdem war das Verfahren nicht korrekt (das wirkt sich zwar vermultich nicht auf Deinen GdB aus, hätte aber in einem anderen Falle entscheidende Auswirkungen haben können).
Am besten einen kompetenten Anwalt fragen.
Gruss fast-foot
Und ausserdem war das Verfahren nicht korrekt (das wirkt sich zwar vermultich nicht auf Deinen GdB aus, hätte aber in einem anderen Falle entscheidende Auswirkungen haben können).
Am besten einen kompetenten Anwalt fragen.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
