Hallöle!
Ich habe ein großes Problem. Ich sitze im Innendienst einer großen Behörde und bei uns sind momentan Umbauarbeiten (Stemmarbeiten), die mit 100 dB und mehr einhergehen. Das ganze bis 8 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche. Ich arbeite mit Kundenverkehr und Telefondienst, was für mich schon an die Grenze des Möglichen geht, zumal ich hochgradig schwerhörig bin (sensorineurale Schallempfindungsschwerhörigkeit, beidseits HG).
Meine Frage: Ist das zumutbar? Gibts da irgendwo Gesetze oder Richtlinien?
Klar gibt's da Gesetze, wir sind schließlich in Deutschland und da ist jeder Pups in Gesetze gefasst
Im Wikipedia-Artikel Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung steht eine Zusammenfassung und unten findest Du auch die Gesetze dazu. Wichtig ist die Grenze von 85dB die max. am Arbeitsplatz zulässig ist. Messen kann man das mit einem Schallpegelmessgerät oder ganz grob z.B. mit dem Handy und einer "Lärmapp" - für Android z.B. https://play.google.com/store/apps/deta ... ound&hl=de
kenn ich von der Arbeit...! Sehr nervig, zumal man so in etwas lauterer Umgebung schon Schwierigkeiten hat. Frage ist nur, was soll dein Arbeitgeber gegen die lautstärke von außen tun? Gehörschutz, bzw Hörgeräte rausnehmen bringt bei dir ja nicht viel, weil du dann nichts verstehst oder?
Meine Frage ist, was macht ein Arbeitgeber, wenn zB auf der Strasseneite gegenüber gebaut wird? Er kann ja schlecht den Bauarbeitern einer fremden Firma verbieten, weiterzuarbeiten....?
Darum geht es hier aber nicht, lieber Bernd. Und gerade du müsstest doch von Berufs wegen wissen, wie es sich mit dem Verhältnis von Lautstärke zu Entfernung verhält.
Hier geht's darum, Menschen vor drohendem Hörschaden durch Lärm zu bewahren, bzw. um die Beantwortung der Frage, was ein Mitarbeiterin tun bzw. verlangen kann, wenn aufgrund von Baumaßnahmen über längere Zeit hinweg unzulässige Lärmpegel erreicht werden.
Die Verordnung legt folgende Richtwerte fest: Lärm: Auslösewerte in Bezug auf die Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel: Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C), Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C).
Zur Erläuterung: es geht nicht um 85 dB die gelegentlich am Arbeitsplatz überschritten werden sondern um den durchschnittlichen Tagesexpositionspegel über 8 Stunden gemessen. Wenn dieser über 85 dB liegt ist es ein ausgewiesener Lärmarbeitsplatz und der Arbeitgeber muss Maßnahmen zun Schutz der Mitarbeiter einleiten. Hierzu gehören neben technischen Maßnahmen auch der Gehörschutz für Mitarbeiter. Wenn Lärmspitzen über 138 dB erreicht werden gilt gleiches um Lärmschäden zu vermeiden. Büroarbeitsplätze sollten übriges nicht über 55 dB laut sein um ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Aber nun mal ehrlich , Bauarbeiten sind nervig, aber ohne sie geht es nicht immer. Der Arbeitgeber kann wahrscheinlich keine technischen Schutzmaßnahmen veranlassen (ich nehme nicht an, dass Eure Büros eingehaust werden...) somit kann er Euch Ohrstöpsel zur Verfügung stellen. Wenn man nicht mehr telefonieren kann wegen der Störgeräusche bei Hörberinderung ist das schwierig und man sollte nach einer individuellen Lösung suchen und nicht alle Mitarbeiter mit aufhetzen finde ich.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Habt ihr keine Arbeitnehmervertretung? Die sind doch sonst auch immer schnell dabei. Letztendlich dürfte es auch egal sein, ob dein Arbeitnehmer ursächlich für den Lärm verantwortlich ist. Er hat eine Sorgfaltspflicht, der er nachkommen muss!