Hallo,
da ich mich mit dem Schwerbehindertenausweis nicht auskenne,habe ich eine Frage dazu.Habe vor 2 Tagen den Arztbericht meiner Tochter erhalten.In ihm stehen folgende Dauerdiagnosen drin:Angeborene Fehlbildung des Innenohrs beidseits
large vestibular aquaeduct syndrom LVA-Syndrom beidseits
Verdacht auf progrediente Ertaubung beidseits
Im Befund steht,dass rechts eine mittelgradige cochleäre Schwerhörigkeit im tiefen Frequenzbereich vorliegt und links im sinne einer an Taubheit grenzenden kombinierten Schwerhörigkeit mit Hörverlust im gesamten Frequenzbereich.
Meine Frage ist nun,ob durch die Dauerdiagnosen sich der GdB-Wert erhöhen würde.
Welche Auswirkungen haben jetzt festgestellte Dauerdiagnosen auf den Schwerbehindertenausweis
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conni72
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Welche Auswirkungen haben jetzt festgestellte Dauerdiagnosen auf den Schwerbehindertenausweis
Gruss Conni Tochter Vanessa li an Taubheit grenz.+re leicht-mittelgr. SH,BICROS-Versorgung Phonak Sky Q50-M13
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Nina M.
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Re: Welche Auswirkungen haben jetzt festgestellte Dauerdiagnosen auf den Schwerbehindertenausweis
Ich will nichts falsches sagen, aber meines Wissens hat das in der Regel keine Auswirkung. Eine Hörschädigung ist ja in der Regel sowieso immer dauerhaft.
Einfluss auf den GdB nimmt nur die aktuelle vorliegende Hörschädigung, also der Hörverlust. (Bzw. eben bei Kindern unter 7 Jahren wird nochmal anders gewertet, siehe auch FAQ.)
Ausnahmen sind halt chronische Krankheiten die auch andere Schwierigkeiten mit sich bringen. Also Morbus Menière o.ä. Geschichten.
Einfluss auf den GdB nimmt nur die aktuelle vorliegende Hörschädigung, also der Hörverlust. (Bzw. eben bei Kindern unter 7 Jahren wird nochmal anders gewertet, siehe auch FAQ.)
Ausnahmen sind halt chronische Krankheiten die auch andere Schwierigkeiten mit sich bringen. Also Morbus Menière o.ä. Geschichten.
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Momo
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Re: Welche Auswirkungen haben jetzt festgestellte Dauerdiagnosen auf den Schwerbehindertenausweis
hallo conni
hat sie denn schon einen sb ausweis bzw. anerkannten gdb? wenn ja wie hoch ist er und mit welcher begürndung (welche befundberichte wurden zugrunde gelegt)? gerne auch per pn oder telefon!
grüße
hat sie denn schon einen sb ausweis bzw. anerkannten gdb? wenn ja wie hoch ist er und mit welcher begürndung (welche befundberichte wurden zugrunde gelegt)? gerne auch per pn oder telefon!
grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
