Emil hat geschrieben:
Natürlich soll auch jeder Akustiker sein Honorar für die Anpassung bekommen, ist doch klar. Die Neupreise der Hörgeräte halte ich für wesentlich und künstlich überteuert, Selbst wenn man exorbitante Entwicklungskosten ansetzt, sind unter Beachtung des massenhaften weltweiten !! Vertriebs aus meiner Sicht diese Preise nicht zu rechtfertigen. Ich betone ausdrücklich, dass ist MEINE Meinung die selbstverständlich falsch sein kann.
Ich kann nicht nachvollziehen warum hier viele die Meinung vertreten Hörgeräte seien überteuert!
Wenn du dein Auto in die Werstatt bringst, dann findest du auf der Rechnung Material- und Arbeitskosten!
Bei Hörgeräte wird das so nicht explizit aufgeschlüsselt, da es sich um eine Mischkalkulation handelt.
1. Erwirtschafte ich an einem eigenanteilsfreien
HG sogut wie gar nichts, an einem teuren aber logischerweise deutlich mehr.
2. Müsste sonst der Kunde, welcher über 6 Monate Hörgeräte vergleichend ausprobiert ein Vermögen bezahlen!
Somit setzt man einen Durchschnittswert an. Als ganz groben Richtwert kann man mal locker 8h pro
HG einplanen.
Dann überlegt euch mal was z.B. eine anständige Messanlage kostet! Wieviel kostet ein Akustiker-Geselle oder Meister pro Stunde?
Das könnte ich jetzt endlos fortsetzen.
Hörgeräte sind definitiv keine Massenware. Je geringer die Quantität desto höher sind die Stückkosten. Jegliche Vergleiche mit Handys, Computern, usw. hinken auf ganzer Linie.
Wer ein
HG kauft bezahlt für das Gesamtpaket "Gutes Hören für die nächsten mindestens 6 Jahre".
Um aufs Thema zurückzukommen:
Wer seine
HG verliert hat kein Recht darauf, dass ihm seine Krankenkasse vorzeitig neue bezahlt! Eine vorzeitige Folgeversorgung wegen HG-Verlust muss genehmigt werden und ist eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Da kann es nützlich sein sich mit dem örtlichen Mitarbeiter der Krankenkasse zu verständigen. Die haben da mehr Einflussmöglichkeit als man denkt.
Wenn die Kostenübernahme der Krankenkasse abgelehnt wird dann siehts natürlich düster aus.
Wenn ich als
HG-Akustiker ein Hörgerät gebraucht verkaufe dann hat mein Kunde Gewährleistungsanspruch. Ist bei einem gebrauchten HG schwierig zu handhaben.
Desweiteren halte ich es für okay, wenn der Akustiker eine Vergütung pro Anpasssitzung oder pro Std. verlangt.
Natürlich kann man sowas kulant handhaben. Aber der Kunde hat kein Recht auf ein kostenloses Ersatzgerät und dessen Anpassung.
Also: Bevor ihr hier langwierig diskutiert über die Rechtmäßigkeit der Abgabe von gebrauchten Geräten wäre es nett wenn ihr einfach mal etwas praxisorientierter denkt!
Wenn ich einen Kunden habe, der mich um ein Leihgerät (für einen etwas längeren Zeitraum) bittet, und seine Krankenkasse vorzeitig keine neues
HG bezahlen will, dann kann ich nett sein oder auch nicht!
Wenn ich nett bin dann suche ich ihm ein gescheites Gerät raus und passe es ihm fix an. Keine Diskussion! Wenn der Kunde mein Entgegenkommen zu schätzen weiß dann wird er sein nächstes (offizielles)
HG bestimmt bei mir kaufen. Und darum gehts! Natürlich sollte man den Anspruch haben wirtschaftlich zu arbeiten und sowas ist alles andere als wirtschaftlich. Aber man sollte immer Mensch bleiben. Und an der Anpassung eines Leihgeräts ist noch keiner gestorben! Ob die HG bei mir in der Schublade vorsich hin oxidieren oder ich meinem Kunden einen Gefallen tue...