Wie vorgehen??

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hapf
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Wie vorgehen??

#1

Beitrag von hapf »

hallo,
ich bin ganz neu hier im forum und habe gleich ein paar fragen

ich war letzte woche beim hno, der hat eine hörkurve erstellt
und mir eine verordnung für eine bzw. zwei hörhilfen ausgestellt.
diagnose:
links hochgradige innenohrschwerhörigkeit
rechts mittelgradige innenohrschwerhörigkeit

am wochenende habe ich mal die hörkurve ausgewertet (mit dem GdB-Rechner hier im Forum und komme
zu ganz anderen ergebnissen
links 96% hörverlust (an taubheit grenzende sh/taubheit)
rechts 38% hörverlust (geringgradige schwerhörigkeit)

was soll ich jetzt tun???
meinen massiven tinitus hat er nicht berücksichtigt (tinitus noiser?)

so wie ich die ergebnisse sehe bekomme ich für das linke ohr eine hörhilfe aber für das rechte nicht oder?

der eintrag rf im schwerbehindertenausweis wurde ebenfalls nicht erwähnt!

und noch ne frage:
wenn ich eine hörhilfe bekomme wie geht man da vor?
in meiner stadt gibt es 8 hörakustiker !! alle kontaktieren??

wäre für antworten sehr dankbar

gruss hapf
Engelchen_Bonn
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Re: Wie vorgehen??

#2

Beitrag von Engelchen_Bonn »

Hallo Hapf,

also wenn dir der HNO 2 Hörhilfen verschreibt, wirst du auch zwei bekommen. Wobei das rechte etwas schwächer eingestellt wird als das linke. Du sollst ja schließlich mit beiden Ohren auf die gleichen Werte kommen. ;-)

Du solltest nur beim Akkustiker erwähnen, dass du den Tinnitus hast, denn es gibt Geräte, die einen Tinnitus-Marker enthalten (liegt irgendwie in der Technik), die deinen Tinnitus überlagern.

In Bezug auf Merkzeichen RF, das bekommst du, wenn du mit der Schwerhörigkeit mindestens GdB 50 erreichst. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass das Versorgungsamt weniger gibt als einem eigentlich zusteht. Da könnte dir der VdK in deiner Gegend helfen.

Aber nochmal zu den Hörhilfen. Ich würde einen Akustiker in deiner Nähe kontaktieren und dort einfach mal ausprobieren a) wie du mit dieser Person zurechtkommst und b) was er dir an Hörhilfen zu bieten hat, was für dich optimal ist. Denn das entscheidest nur du, womit du zurecht kommst.

Für alles weitere in Bezug auf Beantragung bei der Krankenkasse helfen dir die Tipps im Schwerhörigen-Netz.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

Gruß

Engelchen
Nina M.
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Re: Wie vorgehen??

#3

Beitrag von Nina M. »

Man geht normalerweise nur zu einem Akustiker. Allerdings macht es durchaus Sinn, sich vorher etwas schlau zu machen ob dir jemand einen empfehlen kann (vielleicht ist ja auch hier jemand aus deiner Umgebung).

Oder du gehst zum Akustiker und lässt da erstmal einen unverbindlichen Hörtest machen und dich beraten OHNE gleich die Verordnung abzugeben. So hättest du zumindest die Möglichkeit zu schauen wer dir sympathisch ist.

Wenn man dann wirklich anfängt die verschiedenen Geräte zu testen, sollte man das schon bei dem Akustiker tun, bei dem man sie dann auch kauft. Aus Fairness-Gründen. Der Akustiker verdient nämlich am Ende nur am Gerät und kann die Arbeitsstunden/Anpass-Sitzungen nicht einzeln abrechnen.

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
hapf
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Re: Wie vorgehen??

#4

Beitrag von hapf »

@Engelchen

was den Schwerbehindertenausweis angeht bin ich schon bei 60%
(Bandscheibenvorfall etc......ohne die aktuellen Hörprobleme)
also wenn ich meine Hörkurve in den GdB-Rechner eingebe bekomme ich die Nachricht Eintrag RF GdB durch das neue Hörproblem +30%
VdK - Mitglied bin ich schon ....die haben schon einiges für mich durchgeboxt was ich alleine nicht geschafft hätte.

lG hapf
Engelchen_Bonn
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Re: Wie vorgehen??

#5

Beitrag von Engelchen_Bonn »

Haben die dir denn die Schwerhörigkeit anerkannt oder nicht? Weil wenn nach wie vor 60 GdB ohne Hören, dann ist klar wegen RF.

Dann würde ich tatsächlich nochmal drauf pochen, dass die deine Schwerhörigkeit mit rein rechnen inkl. Tinnitus. Aber mach das lieber über den VdK.

Bei mir war das auch über den VdK gelaufen, dass mich die Stadt von 40 auf 70 hoch gestuft hat mit RF, nachdem sie erst abgelehnt hatten, von wegen nicht wesentlich verschlimmert.
hapf
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Re: Wie vorgehen??

#6

Beitrag von hapf »

@Engelchen
da muss ich ja sicher einen Änderungsantrag stellen!?
Bekomme ich den beim Versorgungsamt oder kann ich den irgendwo ausdrucken?

LG hapf
Engelchen_Bonn
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Re: Wie vorgehen??

#7

Beitrag von Engelchen_Bonn »

Den Änderungsantrag kannst du online ausdrucken. Aber beim VdK haben die den auch in der Geschäftsstelle und füllen den mit dir aus. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall.
hapf
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Re: Wie vorgehen??

#8

Beitrag von hapf »

ok!
werde mich morgen mal schlau machen

lG hapf
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