Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Hallo in die Runde,
wir haben kürzlich einen ablehnenden Bescheid der DAK bekommen wegen eines ärztlich verodneten Telefons mit Induktionsspule - der einzigen Möglichkeit, dass unsere Tochter (an Taubheit grenzend) telefonieren kann. Grund der Ablehung war, dass es sich um einen "Alltagsgegenstand" handele, der nicht verordnungsfähig sei.
Ist das wirklich so, oder kennt jemand Beispiele, wo die Kasse ein solches Telefon bezahlt hat?
Vielen Dank im voraus
Külpi
wir haben kürzlich einen ablehnenden Bescheid der DAK bekommen wegen eines ärztlich verodneten Telefons mit Induktionsspule - der einzigen Möglichkeit, dass unsere Tochter (an Taubheit grenzend) telefonieren kann. Grund der Ablehung war, dass es sich um einen "Alltagsgegenstand" handele, der nicht verordnungsfähig sei.
Ist das wirklich so, oder kennt jemand Beispiele, wo die Kasse ein solches Telefon bezahlt hat?
Vielen Dank im voraus
Külpi
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Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Hi,
also rein rechtlich hat die kasse recht, solche fälle sind einzelfallentscheidungen. Sie könnten in Widerspruch gehen. Wenn ihre tochter unter 18 ist begründen sie es damit, dass sie das telefon unbedingt bracht, wenn sie allein zuhause ist, dass sie auch erreichbar ist, oder gar Notrufe etc. absetzen kann. Erklären sie der Kasse, das sie ein deratiges telefon getestet haben und das es nur damit geht. Ggf. Hilft ihnen ihr Akustiker. Viel Glück
also rein rechtlich hat die kasse recht, solche fälle sind einzelfallentscheidungen. Sie könnten in Widerspruch gehen. Wenn ihre tochter unter 18 ist begründen sie es damit, dass sie das telefon unbedingt bracht, wenn sie allein zuhause ist, dass sie auch erreichbar ist, oder gar Notrufe etc. absetzen kann. Erklären sie der Kasse, das sie ein deratiges telefon getestet haben und das es nur damit geht. Ggf. Hilft ihnen ihr Akustiker. Viel Glück
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Hallo!
Hier in Österreich hatte ich - bei beruflichem Bedarf - mit der Bewilligung von Telefone oder anderen Zusatzgeräten noch keine Probleme. Im privaten Bereich habe ich noch kein Telefon beantragt aber so Sachen wie Lichtanlage, usw. werden hier in der Regel auch problemlos bewilligt.
Gerade an Taubheit grenzende SH können von einem induktiv abnehmbaren Telefon sicher profitieren. Vielleicht hat das Telefon auch besonders laute Klingeltöne und/oder eine optische Signalisierung der Anrufe? Dann könnte man vielleicht auch argumentieren dass bei einem "normalen" Telefon das Läuten nicht gehört wird?
Vielleicht könnte man die Kasse auch mit einem Wecker als Beispiel überzeugen? Wecker sind auch Alltagsgegenstände aber stark SH brauchen trotzdem einen Wecker mit Vibration oder Licht :}
Gruß
santiago
Hier in Österreich hatte ich - bei beruflichem Bedarf - mit der Bewilligung von Telefone oder anderen Zusatzgeräten noch keine Probleme. Im privaten Bereich habe ich noch kein Telefon beantragt aber so Sachen wie Lichtanlage, usw. werden hier in der Regel auch problemlos bewilligt.
Gerade an Taubheit grenzende SH können von einem induktiv abnehmbaren Telefon sicher profitieren. Vielleicht hat das Telefon auch besonders laute Klingeltöne und/oder eine optische Signalisierung der Anrufe? Dann könnte man vielleicht auch argumentieren dass bei einem "normalen" Telefon das Läuten nicht gehört wird?
Vielleicht könnte man die Kasse auch mit einem Wecker als Beispiel überzeugen? Wecker sind auch Alltagsgegenstände aber stark SH brauchen trotzdem einen Wecker mit Vibration oder Licht :}
Gruß
santiago
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Hallo Külpi,
wenn überhaupt, wird die Krankenkasse wohl nur den Mehrpreis gegenüber dem normalen Telefonapparat übernehmen. Es gibt aber auch normale Telefonapparate, bei denen man einen induktiven Hörer nachrüsten kann. Hast du dich darüber schon mal erkundigt? Spezielle induktive Hörer gibt es bei bestimmmten Firmen zu kaufen, vielleicht wirst du beim googeln darüber fündig.
Gruß
ulbos
wenn überhaupt, wird die Krankenkasse wohl nur den Mehrpreis gegenüber dem normalen Telefonapparat übernehmen. Es gibt aber auch normale Telefonapparate, bei denen man einen induktiven Hörer nachrüsten kann. Hast du dich darüber schon mal erkundigt? Spezielle induktive Hörer gibt es bei bestimmmten Firmen zu kaufen, vielleicht wirst du beim googeln darüber fündig.
Gruß
ulbos
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
....wäre aber auch wieder das Problem, dass diese aus eigener tasche gezahlt werden müssen.
Ich finde hoeckendorfers Argumente gut....einfach hartnäckig und am ball bleiben.
Viel Glück weiterhin.
LG bernd
Ich finde hoeckendorfers Argumente gut....einfach hartnäckig und am ball bleiben.
Viel Glück weiterhin.
LG bernd
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Danke an alle,
wir werden Widerspruch einlegen und Euch auf dem Laufenden halten.
LG
külpi
wir werden Widerspruch einlegen und Euch auf dem Laufenden halten.
LG
külpi
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Hallo,
Druck Dir das Urteil vom Bundessozialgericht Kassel aus.Hier das Aktenzeichen: B3KR 20/08R.Da steht genau beschrieben was die Kasse
an Hörgeräten und Zubehör übernehmen muß.Da es sich bei uns SH
ja meistens um Einzelfälle handelt,lehnen die Kassen erst einmal alles ab,
aber durch dieses Urteil können sich die Krankenkassen nicht mehr
herausreden.Das ist ein Grundsatzurteil.
Gehe unter Bundessozialgericht und geb das Aktenzeichen ein.
LG Nebelhorn
Druck Dir das Urteil vom Bundessozialgericht Kassel aus.Hier das Aktenzeichen: B3KR 20/08R.Da steht genau beschrieben was die Kasse
an Hörgeräten und Zubehör übernehmen muß.Da es sich bei uns SH
ja meistens um Einzelfälle handelt,lehnen die Kassen erst einmal alles ab,
aber durch dieses Urteil können sich die Krankenkassen nicht mehr
herausreden.Das ist ein Grundsatzurteil.
Gehe unter Bundessozialgericht und geb das Aktenzeichen ein.
LG Nebelhorn
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
In dem genannten Urteil ging es um Hörgeräte.
Hier Urteile zu Telefone:
S 4 KR 393/07
S 25 KR 157/05
S 18 KR 398/02
S I KR 5/07
Gruß Pinochio
Hier Urteile zu Telefone:
S 4 KR 393/07
S 25 KR 157/05
S 18 KR 398/02
S I KR 5/07
Gruß Pinochio
Re: Krankenkasse verweigert Telefon mit Induktionsspule
Nicht nur Hörgeräte,sondern auch Zubehör.
Gruß Nebelhorn.
Man muß das ganze Urteil mit den Begründungen lesen,es ist zwar sehr lang,aber es lohnt sich.
Gruß Nebelhorn.
Man muß das ganze Urteil mit den Begründungen lesen,es ist zwar sehr lang,aber es lohnt sich.