Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

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Cloudy
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20

Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#1

Beitrag von Cloudy »

hi,

ich bin stark schwerhörig und kann schlecht mit Handy oder mit normalen Telefon telefonieren. Nun habe ich erfahren beim Akustiker das es Spezialtelefone gibt. Leider sind sie sehr teuer, zumal ich auch ohne Job bin.

Bei der Krankenkasse habe ich bereits nach einer Kostenübernahme erkundigt und man teilte mir mit das es nicht geht.

Nun ja jetzt sagt die Krankenkasse IKK ich solle mich an das Versorgungsamt wenden.

Bekommt man vom Versorgungsamt die Kosten übernommen für das Spezialtelefon??

Zudem habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis mit 100% (ich an grenze von Taubheit) mit starken Hörhilfen kann ich jedoch mit Menschen sprechen nur Telefonieren ist sehr schwierig.

Gruss Cloudy sorry das der Text so lang geworden ist...
hoeckendorfer
Beiträge: 43
Registriert: 8. Sep 2011, 23:59
14

Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#2

Beitrag von hoeckendorfer »

Hi,
Amt ist fraglich, aber bei an Taubheit grenzenden stehen mit hilfe von einem Rezept die Chancen bei der Krankenkasse nicht schlecht. Frag deinen akustiker, der kann ein Schreiben aufsetzen und einen KVA bei der Kasse einreichen.

LG sven
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#3

Beitrag von Kaja »

Hallo,

ein Spezialtelefon ist dem Grunde nach eine Leistung nach dem SGB IX. Wenn du (mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung) die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragst, muss diese nach § 14 SGB IX entweder innerhalb von zwei Wochen an einen aus ihrer Sicht zuständigen Leistungsträger weiterleiten oder innerhalb von drei Wochen entscheiden - und zwar nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen.

Ein Spezialtelefon kann ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V sein, weil es die Behinderung ausgleicht. Deshalb müsste die Übernahme auch dann erfolgen, wenn das Telefon keine Hilfsmittelnummer hat. Anderenfalls käme das Sozialamt als Leistungsträger der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII in Betracht. Nach § 9 Eingliederungshilfeverordnung könnte das Telefon ein "anderes Hilfsmittel" sein.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Gabriele
Beiträge: 504
Registriert: 21. Apr 2006, 21:56
19

Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#4

Beitrag von Gabriele »

Hallo Cludy

ich kann nichts produktives beitragen, wollte aber nicht ohne Gruß verschwinden...ich glaub ich kenn dich :))

Gruß
Gabi
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hilde_tuchel
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Registriert: 30. Mai 2014, 11:49
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Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#5

Beitrag von hilde_tuchel »

Hallo, Gabi, hast du es schon mal mit Zubehör für Telefone probiert? Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Ich nehme an, du trägst Hörgeräte, wenn du so extrem hörgeschädigt bist. Laß dich bei deinem Akustiker beraten oder sieh mal unter "Hörhelfer" und probier da mal was aus. Ganz sicher findest du was passendes, auch für dienen Geldbeutel.

Viel Glück und einen schönen Sonntag noch.

Gruß Hilde
Gabriele
Beiträge: 504
Registriert: 21. Apr 2006, 21:56
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Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#6

Beitrag von Gabriele »

Liebe Hilde

Die Frage kam von Cloudy, nicht von mir.

Schönen Sonntag

Gabi
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cooper
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Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#7

Beitrag von cooper »

... da Cloudy vor über zwei Jahren zuletzt aktiv war (und dieser Thread nunmehr sieben Jahre alt ist), wird sie die Antworten kaum mehr sehen.

Viele Grüße, Mirko
Gabriele
Beiträge: 504
Registriert: 21. Apr 2006, 21:56
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Re: Kostenübernahme für ein Spezialtelefon beim Amt?

#8

Beitrag von Gabriele »

Schwupss, und schon treten wir in die Falle....es regt mich dermaßen auf. :'(
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