Anfängerfrage: Verstehe Berechnung unter Berücksichtigung des Alters nicht

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buddylotion
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Anfängerfrage: Verstehe Berechnung unter Berücksichtigung des Alters nicht

#1

Beitrag von buddylotion »

Hallo in die Runde!

Erst einmal ein "Wow" zu diesem tollen Forum. Habe es gerade erst vor ein paar Tagen für mich entdeckt aus aktuellem Anlass.

Kurz zu meiner Person:

Ich bin seit meinem vierten Lebensjahr auf der rechten Seite Schwerhörig. Habe mich niemals intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt, lediglich darauf geachtet, dass meine Ohren nicht zu großem Lärm ausgesetzt werden und meine jährlichen Hörtests machen lassen. Mittlerweile bin ich 30 Jahre alt und vor drei Wochen, nach meinem letzten Hörtest, hat mich der HNO-Arzt meines Vertrauens darauf hingewiesen, mich mal mit dem Thema Hörgeräte auseinanderzusetzen. Da habe ich zum Ersten Mal überhaupt auch erst ein Sprachhörtest gemacht. Das Ergebnis: linke Seite (gutes Ohr) Normalhörig (lt. Tabelle aus dem GdB-Rechner liegt der Wert bei Null), das schlechte Ohr, also rechts, hat einen Wert von 80 - da höre ich also nicht wirklich viel. War hier in Berlin anschließend bei einem Hörgeräteakkustiker (heißen die so?) und habe mich beraten lassen. Da dieser und mein Arzt mich auch noch auf das Thema GdB hingewiesen haben, habe ich mich versucht, diesbzgl. etwas schlauer zu machen und bin so nun auf dieses Forum gestossen.

Der Anlass meines Threads:

Ohne Berücksichtigung des Alters, in dem der Hörschaden aufgetreten ist, würde ich lt. GdB-Rechner auf einen Gesamtwert von 15 kommen. Wie berücksichtige ich aber nun den Fakt, dass mein Ohr seit dem vierten Lebensjahr bereits diesen Schaden hat (es war ein schwerer Autounfall)? Es ist ja lt. unterschiedlichen Seiten davon die Rede, dass dieses angerechnet wird in der Ermittlung des GdB. Ich habe keinerlei sprachliche Einschränkungen, muss eben nur meinen Kopf immer drehen, wenn Leute in das "falsche" Ohr reinsprechen. Welche Auswirkungen hat überhaupt diese GdB-Geschichte?

Besten Dank im Voraus!
rhae
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Re: Anfängerfrage: Verstehe Berechnung unter Berücksichtigung des Alters nicht

#2

Beitrag von rhae »

Naja das Alter in dem man eine Schwerhörigkeit bekommen hatte spielt schon eine Rolle - aber nur bei beidseitiger SH und von der Stärke mind. an Taubheit grenzend (wegen der damit erschwerten Sprachentwicklung). Bei einseitiger SH hat das Alter keine Auswirkung in der Berechnung des GdB.

vg Ralph
buddylotion
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Re: Anfängerfrage: Verstehe Berechnung unter Berücksichtigung des Alters nicht

#3

Beitrag von buddylotion »

Hallo rhae,

vielen Dank für die Antwort.
Hm, dann habe ich das anscheinend falsch verstanden.
Ich nehme an, dass sich ein GdB ab 15 in keinster Weise auswirkt, bspw. hinsichtlich Freibetrag o.ä, sprich "lohnt" sich der Gang zum Amt, die GdB feststellen zu lassen bei derart "geringem" Wert?
info
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Re: Anfängerfrage: Verstehe Berechnung unter Berücksichtigung des Alters nicht

#4

Beitrag von info »

Den Stress kannst du dir eigentlich momentan sparen.
buddylotion
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Re: Anfängerfrage: Verstehe Berechnung unter Berücksichtigung des Alters nicht

#5

Beitrag von buddylotion »

Ok, danke für die Info - dann werde ich das mal für später "parken".
Grüße
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