Schwerbehindertenausweis

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squashmaus
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Schwerbehindertenausweis

#1

Beitrag von squashmaus »

Hallo, unsere Tochter 9 Jahre hat eine Hochtonschwerhörigkeit.
Sollten wir einen Ausweis beantragen:

Rechtes Ohr steil abfallend mit 75 bis 80 dB ab 3 Khz. Links schräg abfallend auf 25dB bei 2 Khz und 40dB bei 3 bis 4 KHZ.
Ohne Hörgeräte haben wir rechts 60% und links 70% bei jeweils 55 dB.
Mit Hörgeräte rechts 90% bei 65dB und links 70% bei 55dB
Gruß Claudia
Eine

Re: Schwerbehindertenausweis

#2

Beitrag von Eine »

Die Angaben sind zu ungenau.
Relevant sind die Frequenzen 0,5 , 1, 2 und 4. Wie groß ist der Hörverlust da?
Grundsätzlich bin ich generell dafür, dass jedes Kind einen SB-Ausweis bekommen sollte.
Am besten sofort, wenn Hörschädigung feststeht.

MfG
Momo
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Re: Schwerbehindertenausweis

#3

Beitrag von Momo »

Hallo Claudia

wie schon geschreiben werden die Werte bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hertz benötigt.
Zusätzlich ein Sprachaudiogramm und ein Bericht ob und wenn ja inwiefern sie sprachverzögert oder ähnliches ist und ob sie eine Förderschule besucht oder nicht.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Edeltraud
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Re: Schwerbehindertenausweis

#4

Beitrag von Edeltraud »

hallo an alle,
nach einer ganzen zeit melde ich mich nun auch mal wieder.
ich habe mich ende letzten jahres nun endlich durchgerungen für nils einen antrag auf einen schwerbehindertenausweis zu stellen. heute habe ich bescheid erhalten. nils wird eine behinderung von 30% anerkannt. ein bisschen wenig wie ich finde. er hat beidseitige ohrmuscheldysplasie und beidseitige gehörgangsathresie. kann mir jemand von euch sagen wie euer kind eingestuft ist. und ...was mich brennend interessiert, werden die werte ohne oder mit hg's zugrunde gelegt? das leuchtet mir irgendwie nicht ein. er hat einen hörverlust von 50% ohne hg's. also wenn die dinger im strassenverkehr ausfallen würden. hört er ziemlich wenig.
für eure antworte möchte ich mich schon jetzt bedanken.
viele grüße
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
rhae
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Re: Schwerbehindertenausweis

#5

Beitrag von rhae »

Edeltraud hat geschrieben:er hat einen hörverlust von 50% ohne hg's.
Ja und mit einem Hörverlust von 50% ohne HGs gibt's einen GdB von 30. Evtl. werden noch die anderen Beeinträchtigungen dazugezählt (also die Dysplasie), das liegt aber wohl im Ermessen der Gutachter. Sorry, dass ich nicht positiver antworten kann ...

vg Ralph
Kaja
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Re: Schwerbehindertenausweis

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo Ralph,
rhae hat geschrieben: Evtl. werden noch die anderen Beeinträchtigungen dazugezählt (also die Dysplasie), das liegt aber wohl im Ermessen der Gutachter. Sorry, dass ich nicht positiver antworten kann ...
nach Teil B Abschnitt 5.5 der Versorgungsmedizinischen Gründsätze gibt es bei Verlust einer Ohrmuschel einen Einzel-GdB von 20. Bei einer doppelseitigen Dysplasie dürfte deshalb etwas mehr als ein GdB von 30 möglich sein.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Edeltraud
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Re: Schwerbehindertenausweis

#7

Beitrag von Edeltraud »

hallo ihr lieben,
habe ganz vergessen zu berichten. nils wurde ein gdb von 30 anerkannt. fand ich als absoluten oberhammer. werde aber nochmals alles einreichen und dann mal schaun.
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
Kaja
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Re: Schwerbehindertenausweis

#8

Beitrag von Kaja »

Hallo Edeltraud,

beantrage mal Akteneinsicht - vielleicht lässt sich da erkennen, wie es zu dieser Entscheidung kam. Irgend etwas muss das Versorgungsamt da nicht berücksichtigt haben.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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