Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

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katrinS

Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#1

Beitrag von katrinS »

Hallo!

Ich habe eine hochgradige schallempfindungsschwerhörigkeit mit 70 GdB.

Ich verfüge über Hörgeräte sowie über eine Smart Link Anlage. Diese habe ich mit 17 Jahren noch kostenlos erworben- mitlerweile bin ich 23 und die Anlage ist immer öfter in Reparaturen, neu würde sie mich 2.500 Euro kosten.

Die Krankenkasse übernimmt weder die Kosten für die Reparaturen der Anlage (bisher "nur" an die 300 Euro) noch würden sie mir eine neue zur verfügung stellen.

Ich befinde mich derzeit zwar in meiner ersten Ausbildung, jedoch wird mir gesagt das es eine Sonderleistung ist und diese nur für Kinder unter 18 und die noch in der Schulpflicht sind übernehmen.

Wie gesagt, ich befinde mich noch in meiner ersten Ausbildung und lebe nur von der finanziellen Unterstützung meiner Eltern- kann ich da nicht irgentwie gegen die Krankenkasse ankommen? Es muss doch möglich sein, das sie einen Teil bezahlen? Kennt sich jemand damit besser aus? Bin um jeden Rat dankbar!
franzi
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22

Re: Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#2

Beitrag von franzi »

Hallo KatrinS

Leider bezahlt die Krankenkasse die FM-anlage ab 18Jahren nicht mehr, egal ob du Ausbildung machst oder STudierst.
Wer sonst noch evtl. eine FM-anlage bezahlt bzw. die teilkosten bezahlt weiß ich leider auch nicht.

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Eine

Re: Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#3

Beitrag von Eine »

Wenn du Studentin bist, kannst du dir eine FM-Anlage vom Studentenwerk ausleihen lassen.

Wenn du als Studentin eine eigene haben willst, ist es schwer und ich schätze deine Chancen
eher schlecht ein. Studenten haben oft ein Finanzierungsproblem der FM-Anlage.
Schreib am besten die BAG Behinderung und Studium eine Mail, da gibt es einige
Studentenberater, die Erfahrung mit FM-Anlage und Finanzierung als Student haben.
katrinS

Re: Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#4

Beitrag von katrinS »

Ja, das habe ich mir gedacht das es schwer wird!

Habe gegen den Bescheid der KK Widerspruch erhoben- mal schauen was daraus wird!
Wäre es nicht auch möglich vlt. über die Rentenversicherung - Arbeitsamt eine Zuzahlung zu erhalten? Die könnten doch auch daran interessiert sein, das ich zukünnftig einen Beruf ausüben werde?

Danke für Eure Beiträge!!!
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Katrin,

§ 33 Absatz 1 SGB V

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

regelt folgendes:
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen..., die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, ... Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln
Wenn die KK die FM damals finanziert hat, muss sie auch die Kosten der Reparatur übernehmen - auch wenn du jetzt älter geworden bist.

Wenn aber eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, gibt es noch den Weg über die Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i. V.m. § 26 SGB IX i. V.m. § 9 der Eingliederungshilfeverordnung. Nach § 92 Absatz 2 Nr. 5 SGB XII muss diese Leistung unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Auch das Einkommen deiner Eltern darf dir, nachdem du volljährig geworden bist, gemäß § 19 Absatz 3 SGB XII nicht angerechnet werden.

Der Eingliederungshilfeträger kann sich auch nicht auf die Ausrede zurückziehen, diese Leistung müsse nicht erbracht werden, weil die FM-Anlage keine Leistung der GKV sei. Hier hat das BSG in seiner Entscheidung vom 29.09.09 (B 8 SO 19/08 R) deutlich gemacht, dass die Zielrichtungen der GKV und der Eingliederungshilfe zu verschieden sind, um vom Leistungsumfang identisch behandelt zu werden.

Abgesehen davon handelt es sich bei deinem Antrag um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation nach § 5 Nr. 1 SGB IX. Damit hätte die KK als Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nr. SGB IX gemäß § 14 SGB IX innerhalb von 14 Tagen darüber entscheiden müssen, ob sie zuständig ist. Da sie das nicht getan hat, bleibt sie zuständig und muss gemäß § Absatz 2 SGB IX nach allen in Betracht kommenden Ansprüchen - also auch über eine Leistung der Eingliederungshilfe - entscheiden. Auch das hat das BSG in seiner o. g. Entscheidung noch einmal bekräftigt.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 14. Jan 2012, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Anita, Heidelberg

Re: Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#6

Beitrag von Anita, Heidelberg »

Hast du schon mal an ein Vollimplantat gedacht? Da soll es Sonderprogramme geben, mit denen du ggf. gar keine Kosten mehr trägst.
rapunzel
Beiträge: 259
Registriert: 1. Feb 2010, 19:16
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Re: Kostenübernahme von Smart Link SX - FM Anlage

#7

Beitrag von rapunzel »

mh das würde mich intressieren welches vollimplantat ein sonderporgramm hat ,
und bei implantaten kommt es auf die schwerhörigkeit darauf an
bei hochgradig SH, nütz auch kein vollimplantat ......oder sollte ich mich da irren
[/img]beidseitig innenohrschwerhörigkeit schallempfindlichkeit , tinnitus (!!) , re vibrant soundbrigde von MED EL mittelohrimplantat vibrant soundbrigde 8-)
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