Hallo enaitsirhc,
schnapp dir doch mal dein aktuelles Ton-Audiogramm und gibt die Werte hier beim GdB-Rechner (links oben) ein. Es würde mich wundern, wenn da als Ergebnis nicht "an Taubheit grenzend" herauskommen würde.
Sollte das Ergebnis tatsächlich "an Taubheit grenzend", also auf beiden Ohren jeweils 80 Prozent Hörverlust oder mehr, herauskommen, so hast du gute Chancen, dass du auch ohne Zuzahlung an "Mercedes"-Hörgeräte herankommst.
Denn das Bundessozialgericht hat Ende 2009 ein entsprechendes Urteil gefällt, die Urteilsbegründung und diverse Beiträge dazu findest du hier:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=4135
Mit diesem Urteil im Rücken ist es mir gelungen, eine komplette Kostenübernahme für zwei Naida V (abgesehen von den 10 oder 20 Euro pro Hilfsmittel) von der Krankenkasse zu bekommen.
Es steht und fällt aber mit dem Hörverlust, derzeit weiß ich nur von Fällen, in denen an Taubheit grenzend schwerhörige die Kostenübernahme durchsetzen konnten -- obwohl das Bundessozialgericht die Möglichkeit für andere schwer Hörgeschädigte offen lässt.
Was die Beratung durch deine Akustiker anbelangt, bin ich ziemlich in Sorge: Jeder Akustiker ist
vertraglich verpflichtet, dir mindestens ein zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Davon scheint man in deiner Gegend noch nichts gehört zu haben. Ich habe insgesamt fünf Hörgeräte über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr ausprobiert -- das erstbeste sollte man auf keinen Fall nehmen, es gehört zu einer guten Versorgung nunmal dazu, dass man alle möglichen Modelle von den diversen Herstellern ausprobiert.
Viele Grüße, Mirko