Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

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Klaus123
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Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#1

Beitrag von Klaus123 »

Hallo unser Sohn 7 Jahre ist am Dienstag von der Schule nach Hause gekommen
Dabei stellten wir fest das ein Empfänger am Hörgerät fehlt.
der kostet 640€, und die Krankenkasse sagt wir müssen die Hörgeräte undFM Anlage selbst versichern. Schließlich hätten wir unterschrieben auf die FM Anlage aufzupassen.
Die FM Anlage gehört uns nicht und das Versicherungsunternehmen sagt dies wäre nicht versicherbar.(Haftplichtversicherung ) :help:

Nun hoffe ich das die Krankenkasse oder die Privathaftplicht Kulanz gewähren.

Gruß
Klaus
Momo
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#2

Beitrag von Momo »

hallo klaus
nein ihr müsst weder das eine noch das andere selbst versihern, wenn ihr in der gesetzlichen kk seid. bei kindern zahlt die kk für ersatz.
du schreibst aber die fm gehört euch nicht? wem denn? wenn sie euch nicht gehört, dann zahlt die kka natürlich auch nicht.
auf jeden fall sollte das der schule (welche? regel oder sh schule?) gemeldet werden, denn es gibt auch bei schulen für verlorene werttgegenstände versicherungen (nur weiß da oft keiner was von).
zieht euer sohn die fm empfänger während der pausen aus?

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Klaus123
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#3

Beitrag von Klaus123 »

Hallo Momo
danke für die Antwort
da zu gibt es einen Hilfmittelvertrag das Gerät gehört der KK und wird uns genutzt. Müßte eigentlich bei allen Hilfsmittel so sein !
Mit der Versicherung der Schule muss ich fragen !
Hab ich nicht gewusst das es so was gibt!
Mario geht in die Regelschule! aber ohne die FM Anlage wäre wohl sehr gestresst!
Die Empfänger war schon paarmal defekt !
und da war er ganz schön gestresst!
Nein er zieht die Empfäner nicht raus und wir wissen auch nicht wie er sie verloren hat aber letzte Woche waren im Pausenhof und auf den heimweg 5 cm Neuschnee!
Naja vielleicht macht die Kasse ja doch noch mit !Ich hoffe es!
Hab gehört das man bei einer Versicherung geliehene Sachen (Hilfsmittel gehören der KK )in Privathaftplicht versichern kann aber jetzt ist leider zu spät ! (gothaer Versicherung)

Gruß
Klaus
Momo
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#4

Beitrag von Momo »

hallo klaus
nachdem du das so beschreibst müsste das mit dem "geliehen" ja auch für hörgeräte gelten, richtig?
fakt ist, dass die kk bei verlust ein neues zahlen muss. alles was ihr braucht ist eine neue verordnung des hnos. und wenn das bei hörgeräten so ist, gehe ich jetzt ohne nachzusehen davon aus, dass das gleiche auch für fm empfänger gilt!

gruß
Zuletzt geändert von Momo am 29. Jan 2011, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Klaus123
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#5

Beitrag von Klaus123 »

Hallo,
die Kasse hat den Antrag abgelehnt wir sollen die den Empfänger selbst bezahlen ! mit der Begründung auf den Hilfsmittelvertrag und das wir die Geräte selbst versichern müssten !

Nun ich werde sicherlich Widerspruch einlegen da werde ich zwar über meine Gewerkschaft da hat man im Sozialrecht einen Schutz um Hilfe bitten, aber vielleicht habt ihr auch ein paar Tipps? für den Widerspruch !

Kann mir der SGB V §33 mit der Ersatzbeschaffung helfen ???

Vielleicht weiß jemand Rat ?

für die Zukunft suche ich auf jeden Fall eine gute Haftplicht, wo sowas dabei ist !

Gruß

Klaus
Sharon
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#6

Beitrag von Sharon »

Hi Klaus,

ich kann dir nur raten mach einen Termin beim VDK in eurer Nähe!
Die kennen sich aus, haben alles parat und es wird alles gleich in die Wege geleitet. Dort funktioniert alles ohne Probleme und der Finanzielle Aufwand für euch ist wenn überhaupt sehr gering.

Man stresst sich viel zu sehr, logischerweise, man beantragt und wartet, wiederspricht und wartet, etc. Keiner hört einem zu, keiner ist zuständig...
Muss nicht sein!

Alles liebe euch
Sharon
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Gordon
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#7

Beitrag von Gordon »

Hallo Klaus,
mein Sohn (auch fast 7) ist ein großer Verlierer von Hörutensilien.
Wir haben nichts versichert. Bisher reichte immer eine
eidesstattliche Erklärung, daß wir das Teil verloren haben
und die Kasse hat ohne Problem gezahlt.
Vordruck hat unsere Akustikerin. Geht aber sicher auch formlos.
Der Junior ist allerdings privat verichert, keine Ahnung ob
das in diesem Fall eher positiv oder negativ ist.

LG

Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Momo
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#8

Beitrag von Momo »

hallo klaus,

da die kk die notwendigkeit einer fm ja anerkannt hat als sie eine bezahlt hat, so ist sie auch bei verlust in der pflicht. gleiches gitl auch für hörgeräte die verloren gehen. alles was man braucht ist eine neue verordnung und wie andrea schreibt eine (eidesstattliche) versicherung, dass der fm empfänger (das hg) wirklcih verloren wurde.
in der regel sollte euer akustiker da bescheid wissen und euch bei der reguleirung behilflich sein und auch der hno, der die fm verordnet hat.
die frage ist nämlcih dann, ob man überhaupt eine versicherung findet, die ein kinder hg usw. versichert und im fall des verlusts zahlt, denn die werden dann wiederum auf die zahlungspflicht der kk verweisen, da sowohl fm als auch hgs anerkannte hilfsmittel, und damit sache der kk, sind.
einzige andere chance wäre das über die versicherung des schulträgers (das wurde doch in der schule verloren, oder?) abzuwickeln. nur da zögern meist die schulen (aus unwissenheit?).

gruß
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Klaus123
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#9

Beitrag von Klaus123 »

hallo Andrea und Momo,
denn Verlust hat die Kasse akzeptiert ich hab ihn geschildert und vom zuständigen Fundbüro eine Bestätigung gebracht.

die haben aufgrund des Hilfsmittel vertrages wodrin steht ich hafte bei Verlust gesagt ich müsste die Emfänger selbst versichern ! und daher abgelehnt. (Ich bin derzeit 14 Tage auf Schulung und kann deshalb erst danach WIDERSPRUCH einlegen)

Frage sind die richtigen § der SGB V § 33 und der OrthV § 20. Wo der die Ersatzbeschaffung drin steht

Ich bedanke mich für die Hilfe bisher, hat eigentlich hier ausser mein Sohn schon mal die Emfänger verloren, und diese Probleme gehabt ?

Ich finde hier eigentlich nirgends das hier Probleme bei Kind gab ?

Wundert mich ?
Momo
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#10

Beitrag von Momo »

hallo klaus,

ich muss wegen der § nochmal nachsehen, allerdings könnte sein, dass die KK etwas auf Kinder überträgt was nur für Erwachsene gilt... Erwachsene versichern in der Regel ihren Eigenanteil für die HGs. Da eine Kinderversorgung aber in der Regel zuzahlungsfrei erfolgt ist das nicht nötig und bei Verlust (Kinder sind dekliktunfähig!!) zahlt die KK ein neues.

Gruß
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Momo
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#11

Beitrag von Momo »

OrthV § 20 sagt:(........
(2) Hat der Benutzer Beschädigung, Unbrauchbarkeit oder Verlust eines Hilfsmittels vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt, so besteht für die restliche Gebrauchszeit kein Anspruch auf Instandsetzung oder Ersatz.


Fett markiertes wird auf ein Kind wohl kaum zutreffen können (siehe oben Deliktunfähigkeit). Das müsste die KK erstmal nachweisen, also hat sie Ersatz zu leisten. Ich würde da auch mit rechtlichen Schritten drohen sollten sie das nicht tun.

Warum du sonst nichts von solchen Problemen liest? Weil die Rechtslage da eigentlich klar ist...

Gruß
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Klaus123
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#12

Beitrag von Klaus123 »

Hallo Momo,
danke für die Antwort die auch meine Meinung darstellt der § im SGB sagt genau dasselbe.
Nun ich kann an den PC hier die § nicht kopieren, deshalb wollte ich mich erstmal bedanken für alle die hier bisher geholfen haben !

Ich werde mich zwar in Zukunft auch per Haftpflicht so versichern das das abgesichert ist (habe 2 Versicherungen gefunden, preis gering mehr).
Aber ich habe meiner BKK erstmals ohne Widerspruch die § mitgeteilt und ihnen angklingen lassen das es sicherlich auch andere Kassen am Markt gibt! und ich nicht nachgeben werde !

Hoffe die lenken ein ansonsten muß ich halt die gerichtlichen Schritte ziehen!

Ich finde es eine Frechheit der KK bei einen Kind so zu reagieren man hat ja als behinderter Mensch genug Nachteile sein Leben lang !

Vielen Dank nochmal ich werde hier noch schreiben was passiert ist kann halt dauern (genau das nervt einen innerlich)

Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Klaus123 am 8. Feb 2011, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
Momo
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#13

Beitrag von Momo »

ich drück die daumen!
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külpi
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#14

Beitrag von külpi »

Hallo Klaus,

was ist das denn für eine Krankenkasse??? Unsere Tochter (acht Jahre) hat auch schon einen Empfänger verloren und anstandslos ersetzt bekommen, ohne eidesstattliche Erklärung. Wir sind nicht privat, sondern auch gesetzlich versichtert, aber das dürfte keine Rolle spielen. Würde eine solche KK kündigen und mir eine bessere suchen.

Gruß

Mike
Tanja73
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#15

Beitrag von Tanja73 »

Hallo Klaus,
unser Sohn ist fünf und trägt Hörgeräte und FM Anlage. Glücklicherweise hat er bisher nichts verloren! Aber wenn ich mich recht erinnere hat mir der Akustiker damals gesagt das ein Verlust nicht "dramatisch" wäre. Die KK wäre in der Pflicht die verlorengegangenen Teile zu ersetzten.
Ich könnte mir vorstellen das du auf der Seite WWW.Kestner.de etwas findest was dir weiterhilft, bw. das du eine Mail schreiben kannst und man dir dann weiterhilft. Frau Kestner ist bei all diesen Fragen sehr engagiert und hat mir auch schon geholfen. Sie hat glaube ich auch einen Antwalt der sie in rechtlichen Fragen berät. Versuch es doch einfach mal. Ich wünsch dir viel Glück und laß dich nicht beirren!
Gruß Tanja
Klaus123
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#16

Beitrag von Klaus123 »

Hallo,
Na die KK hat den Widerspruch auch abgelegt, nun hat Sie meinen Neuen Antrag nochmal angenommen. (nach Androhung eines Wechsels !)
Glaube aber nicht auf ein Einlenken geht wahrscheinlich vor Gericht geht um 639 €
Hab für die Zukunft eine Haftpflicht abgeschlossen (dort stehten die Hörgeräte und die FM Anlage bei Verlust und Beschädigungen drin)
für 90 € im Jahr. (das sind nur 20€ im Jahr mehr und dafür keinen Ärger)

Wenn sich nicht ändert werde külpis Empfehlung wohl machen müssen !

Danke

werde weiter informieren !

Klaus

einfach gut für alle ! (werbung der KK) scheinbar doch nicht !
Zuletzt geändert von Klaus123 am 3. Mai 2011, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#17

Beitrag von Kaja »

Hallo Klaus,

schau mal hier:

http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... 2_2007.pdf

Unter 6.2.4 (Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung - S. 22) des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln vom 18.12.2007 ist folgendes zu lesen:
Bei Unbrauchbarkeit oder Verlust ist das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel zu ersetzen.Die Instandsetzung oder der Ersatz kann ganz oder teilweise verweigert werden, wenn
der Versicherte die Unbrauchbarkeit oder den Verlust des Hilfsmittels oder Pflegehilfsmittels durch Missbrauch vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
In diesem Rundschreiben haben sich alle KKn auf eine gemeinsame Verfahrensweise geeinigt. Durch die Wortwahl IST hat die KK auch kein Ermessen. Sie MUSS das verlorene Hilfsmittel ersetzen - es sei denn, sie weist euch Vorsatz nach.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
carinak
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#18

Beitrag von carinak »

Hallo,
ich kenn es auch nur so, dass die KK das Ding bezahlen muss. Mit Kündigung wäre ich vorsichtig. Denn wenn man schon HG hat und auch die Geräte dazu ist man kein Gewinnbringender Versicherter, sondern einer, die die KK nur Geld kostet. Damit lassen die sich nicht erpressen, sondern in vielen Fällen freut es dann die KK, wenn die teuren Versicherten wechseln. Hört sich zwar heftig an, ist aber so.

Trotzdem viel Erfolg.
Viele Grüsse
Klaus123
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Re: Verlust eines Empfängers der FM-Anlage

#19

Beitrag von Klaus123 »

Hallo miteinander,

Nun danke erstmal Danke für eure Untersützung ! :)

Die Krankenkasse hat aufgrund der von mir abgeschlossen Privathaftpflicht
(die zahlt bei Verlust und Beschädigung der HG und der FM-Anlage steht in meiner Police !!)
die Empfänger bezahlt, :p dies nach langen hin und her !!

Anschließende habe ich nachgefragt warum sie nicht nach den Richtlinen der KK handeln ?
(siehe Beitrag von Kaja - DANKE dafür)

Plötzlich haben Sie einen neuen Bescheid gesandt ! Nun ist nach den Richtlinien der KK Der Empfänger der FM-Anlage bezahlt worden !

Nun zumindest arbeiten die nun nach den Richtlinien!

Sollte jemand die Haftplicht wissen wollen kurze Mail !
Man kann die HGs oder FM-Anlage nur schwer versichern da diese einen nicht gehören- die HG sin geliehen von der Kasse !
ein paar Versicherungen versichern seit neuesten geliehe Sachen !
Kosten für Privathaftplicht 90 € Jahr !

Vielen dank nochmal

Klaus
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