Kostenübernahme bei Reperatur vom Hörgerät

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Sandraundrocky

Kostenübernahme bei Reperatur vom Hörgerät

#1

Beitrag von Sandraundrocky »

Hi...;o)

Es geht hier um meinem Arbeitskollegen der zu 70 % behindert ist, schwerhörig auf beiden Ohren. Wir arbeiten in einer Großbäckerei und haben dort mit sehr viel Mehlstaub, Luftfeuchtigkeit und Hitze zu tun. Sein Hörgerät gibt deswegen alle 2 Monate den Geist auf und er selbst bleibt auf den Reperaturkosten von ca. 150,00 Euro sitzen. Ich denke das kann nicht richtig sein und bitte somit um Hilfe....wer kennr sich damit aus???

Lieben Gruß Sandra
franzi
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22

Re: Kostenübernahme bei Reperatur vom Hörgerät

#2

Beitrag von franzi »

Hallo Sandra

ich arbeite auch in einer größeren Bäckerei. Meine Hgs sind deswegen nicht dauernd kaputt.
Was für hgs hat den dieser Arbeitskollege?

Ich mache meine Hgs jeden Tag in die Trockenbox, damit sie wieder trocknen.
Lg Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
^3''C
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Registriert: 26. Jul 2010, 14:34
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Re: Kostenübernahme bei Reperatur vom Hörgerät

#3

Beitrag von ^3''C »

Da fällt mir auch nur ein, dass einige HG-Hersteller (z.B Siemens, Audioservice) nanobeschichte Gehäuse nutzen, die komplett staubresistent und spritzwassergeschützt (Siemens Aquaris laut Norm sogar "wasserdicht") sind.
(Phonak bietet das nur bei den Power-Modellen Naida, wie franzi es z.B. trägt)

"Spritzwassergeschützt" bedeutet in dem Falle, die gesamte HG-Technik selbst ist "wasserdicht" verbaut (damit auch staubdicht) und lediglich das Batteriefach ist "nur geschützt". Damit wird das Gerät als ganzes zu "spritzwassergeschützt" degradiert.

Für ein Berufsumfeld wie hier erwähnt sehr gut geeignet.

Zu den Reparaturen sei gesagt, dass man ja jedes Mal 1/2 Jahr Garantie darauf bekommt. Sollte also innerhalb dieser Zeit der gleiche Defekt wieder auftreten, entstehen keine Kosten...

aloha
^3''C
Der Stock im A*** wird nie zum Rückgrad werden...
asterix79
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Re: Kostenübernahme bei Reperatur vom Hörgerät

#4

Beitrag von asterix79 »

Hallo,

achtung mit den 6 Monaten Garantie auf die Reparatur. Das stimmt zwar aber glit nicht für Schäden durch äußere Einflüsse wie Schweiss, Schmutz oder ähnliches. Starke Staubbelastung zählt hier leider als Schmutz.

Das wäre so als wenn du beim öffnen der Autotüre einen Kratzer in den Lack machst und den auf Garantie repariert haben möchtest.

:jump: just my 2 Cents.
Asterix79, HG-Akustik-Meister, Augenoptiker
[hr]
Ich tue Recht und scheue keinen Feind. (aus "Wilhelm Tell", Friedrich Schiller)
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