Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

Hier kann man sich vorstellen oder eigene Erlebnisse berichten
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Laubenpieper
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Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#1

Beitrag von Laubenpieper »

Hallo erstmal,
möchte mich kurz vorstellen.Bin männlich,60 Jahre jung und seit meiner Kindheit Schwerhörig. ( mittelgradig ) ?
Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe wie es scheint einen
sehr Sensieblen Nachbarn :( Da ich sehr gerne Radio höre in einer Lautstärke die wie es mir scheint nicht Ruhestörend ist,was mir auch von anderen bestätigt wurde habe ich nun eine Anzeige wegen Unzulässigen Lärm erhalten. Meine frage: habe ich als SH. nicht das Recht Radio zu hören so das ich auch was verstehe. Das tragen eines HG.ist aus Gesundheitlichen Gründen sogut wie unmöglich.
franzi
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#2

Beitrag von franzi »

Hallo

Leider hast du kein recht darauf dein Radio so laut zumachen das du alles verstehst. Ich ken jetzt dein Hörkurve nicht aber wenn du mittelgradig sh bist dann brauchst du das Radio denke ich schon lauter als normal hörende. Nun haben deine Nachbarn dich darauf schon mal angesprochen wegen des Radios das zulaut läuft?

Lg Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Sandra

Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#3

Beitrag von Sandra »

Laubenpieper hat geschrieben:.... Das tragen eines HG.ist aus Gesundheitlichen Gründen sogut wie unmöglich...
Warum soll das "unmöglich" sein? Ansonsten gibt es noch andere Hörsysteme z.B. BAHA, Vibrant Soundbridge, CI etc.
Letztendlich kommt es darauf an, aus was für Gründen kein HG möglich sein sollte und wie Dein Audiogrammwerte aussehen.
Hast Du schonmal wg. div. Hörsysteme mit HNO, Akusikter oder in einer Uniklinik gesprochen? Niedergelassene HNO-Ärzte kennen sich oftmals nicht mit allen Hörsysteme aus bzw. wissen nicht immer unter welche Voraussetzungen welches Hörsystem geeignet ist.

Gruss Sandra
rhae
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#4

Beitrag von rhae »

Um es mal allgemeiner zu formulieren - vor dem Gesetzt sind alle Menschen gleich. Wenn Du zuviel Lärm produzierst, kannst Du Dich nicht damit herausreden, dass Du hörgeschädigt bist.

vg Ralph
Laubenpieper
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#5

Beitrag von Laubenpieper »

Hallo mit einander,
vielen Dank für Eure Antworten,also heißt das für mich Radio aus und Strafe zahlen.Weiter nach Nachbars Pfeife tanzen auch wenn er nur ansatzweise Musik hört.Finde ich ungerecht da es ja selten vorkommt und zumal noch in der woche und nicht zu den Ruhezeiten stattfindet.
Gruß Hans
Laubenpieper
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#6

Beitrag von Laubenpieper »

Hallo Sandra,
nun zu deiner Antwort.Das tragen meines HG scheitert daran das sich mein Ohr immer wieder Entzündet.Es wurden Schon die Materalien gewechsselt,nutz aber nichts .Zweitens is alles auch eine frage des Geldes.Das Thema müsste Dir ja auch bekannt sein.
vg Hans
franzi
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#7

Beitrag von franzi »

Hallo

hast du mit den nachbarn mal geredet? Wer hat dir bestätigt das du nicht ruhestörend Musik hörst?

Lg Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Sandra

Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#8

Beitrag von Sandra »

Hallo Hans,

wohnst Du denn alleine? Oder wie empfinden Deine Familienangehörige die Lautstärke des Radios? Wenn jemand SH ist, merkt dieser oftmals nicht, dass das Radio und/oder TV recht laut stehen hat und somit ggf. die Nachbarn stören könnte.

Was Otoplastiken anbelangt gibt es in div. Materialien und Formen. Hast Du Allergietest gemacht? Wurde gegen Ohrentzündung was unternommen? Während das Ohr entzündet ist, sollte HG am besten raus gelassen werden und nach abheilen sollte die Otoplastiken desinfiziert werden, da Bakterien drauf sein könnte und dadurch erneut Entzündungen entstehen könnte.
Dass auch eine Frage des Geldes ist, ist mir auch bekannt. Allerdings wenn Du nachweisen kannst, dass Du gegen ein Material allergisch reagierst kann man die Kosten auch für einen Höherwertige Otoplastik bei der KK gelten machen.
Ich hatte früher weiche Otoplastiken gehabt - jahrelang keine Probleme bis im Jugendalter plötzlich sogenannte Pickel im Ohr entstand. Mit der Zeit hab ich HG abgesetzt ... Akustiker waren ratlos, bis ich eine bstimmte Akustikerin erwischte mit Ihr ich früher gut auskam. Sie war entsetzt und riet mir HG abzusetzen.... nach abheilen des Ohres neue Otoplastiken (mit Bohrung damit Luft ans Ohr kommt) mit anderen Materieal fertigen lassen (Thermotec) ..... Kosten hab ich bei der KK gestellt und wurde alles übernommen, da ich darauf hinwies und mit alten Materieal nichts riskieren wollte.... danach keinerlei Probleme gehabt.

Gruss Sandra
Coralie
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#9

Beitrag von Coralie »

Was ich merkwürdig finde ist eine Anzeige mit einer Geldbuße, klingeln da nicht zuvor mehrmals die grünen Männer an der Tür? Wer hat denn bestätigt, dass Du ruhestörenden Lärm produzierst? Für die Umwelt erträglicher ist die Nutzung eines Kopfhörers, auch ich würde nicht gerne der lauten Musik meines Nachbarn ausgesetzt sein, normeler weise spricht man aber mal darüber...
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
maxipuppe
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#10

Beitrag von maxipuppe »

Laubenpieper,
es gibt doch auch die Möglichkeit der Funkkopfhörer.
Hast Du diesen schon einmal ausprobiert?

Du hast nichts darüber geschrieben, wie Du wohnst.
In einer Mietwohnung mit mehreren Parteien oder allein im Eigentum.

Im Eigentum sollte Dein Nachbar das Radio eigentlich nicht mehr hören. Wenn doch, kann man nicht mehr von einer Lautstärke ausgehen, die "nicht Ruhestörend " ist.

Auch wenn Du "anderen" vorgeführt hast, in welcher Lautstärke Du Radio hörst, können diese aber nicht beurteilen, in welcher Lautstärke es beim Nachbarn ankommt.

Es wäre aber auch die Möglichkeit vorhanden gewesen, sich mal mit den Nachbarn zusammen zu setzen und über die Schwerhörigkeit zu sprechen. Auch über die Gründe, warum Du das Hörgerät nicht trägst, bzw. nicht tragen kannst.
Vielleicht wäre dann von dort auch Einsicht gekommen.

Zitat von Dir:
" Finde ich ungerecht da es ja selten vorkommt und zumal noch in der woche und nicht zu den Ruhezeiten stattfindet. "

Diese Äußerung, nimm es mir nicht krumm, finde ich schon etwas seltsam.
Meinst Du, Ruhebedürfnis besteht nur am Wochenende und während der Ruhezeiten?

Wenn ich beispielsweise in der Woche mal frei oder Urlaub habe, möchte ich auch nicht unbedingt vom Radiosender oder TV vom Nachbarn unterhalten werden.
leb
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#11

Beitrag von leb »

maxipuppe hat geschrieben:Laubenpieper,

Wenn ich beispielsweise in der Woche mal frei oder Urlaub habe, möchte ich auch nicht unbedingt vom Radiosender oder TV vom Nachbarn unterhalten werden.
Hallo,

jetzt stellt sich aber bei mir die Frage -> Ist das jetzt verboten? Ich mein, ich kann doch, wenn keine Ruhestörung, mein Radio oder TV so laut aufdrehen wie ich will. Wer sagt das dass laut ist?
Ein Handwerker macht auch laut. Außerhalb der Ruhezeiten geht das sicher nicht, Ruhezeit ist Ruhezeit und dafür gedacht das Ruhe ist ;)

Grüßle
leb
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
santiago
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#12

Beitrag von santiago »

Hallo!
Bei den Meinungen welche teilweise gepostet werden wundert es mich nicht wenn in Deutschland gerne und viel vor Gericht gestritten wird.
Was ist denn so schwierig daran zu verstehen das ein übermäßig lautes Radio/TV die Nachbarn nervt :help:

Stellt euch mal vor über euch wohnt ein GL der seine Musikanlage voll aufdreht damit er den Bass spürt oder permanent die Türen laut zuknallen weil er den Lärm ja nicht hört. Wenn bei mir die Wände wackeln finde ich es auch als SH nicht lustig und wenn der GL dann sagt er muss die Musik so laut stellen weil er sie sonst nicht spürt frage ich ihn schon ob er wo "angrennt" ist :}

Gruß
santiago
maxipuppe
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#13

Beitrag von maxipuppe »

Zitat von Lauenpieper:
jetzt stellt sich aber bei mir die Frage -> Ist das jetzt verboten? Ich mein, ich kann doch, wenn keine Ruhestörung, mein Radio oder TV so laut aufdrehen wie ich will

Nicht, wenn Du den Nachbarn damit störst.

Schau mal hier:
http://www.juraforum.de/gesetze/owig/11 ... iger-laerm

Du hast nichts darüber geschrieben, wie Du wohnst.

Stell Dir mal vor, Du lebst in einem 6 Parteien Miethaus und jeder würde sein Radio so laut stellen, wie er es mag.
Ein jeder würde sein eigenes Wort nicht mehr verstehen.

Insgesamt geht es doch auch darum, daß wir Rücksicht aufeinander nehmen, bzw. nehmen sollten.
Ich kann nicht von dem anderen Rücksichtsnahme erwarten und auch verlangen, wenn ich nicht selber bereit bin, Rücksicht zu nehmen.

Warum gehst Du nicht einfach zu Deinem Nachbarn und fragst, was ihn konkret stört.
Oft ist es nicht nur das Radio, bzw. die Lautstärke, sondern es war der berühmte Tropfen.
leb
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#14

Beitrag von leb »

@maxipuppe:
das Zitat kam von mir. Klar hast du Recht, jeder sollte Rücksicht nehmen. Wie heißt es so schön "Wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder raus". Mir ging es ja darum, dass wenn mal das Radio lauter ist, würde ich mich nicht daran Stören, vorausgesetzt es ist nicht gerade Ruhestörung. Allerdings muss ich auch sagen, ich wohne auf dem Land, keine weiteren Parteien mit im Haus. Und ja, auch mein Fernseher ist lauter...

Von einem Bekannten weiss ich, der hat einen sehr schwerhörigen Nachbar und hat damit kein Problem wenn er abends seine Nachrichten in voller Lautstärke anschaut. Ich mein, soviel Respekt sollte ein "normal hörender" schon haben finde ich. Denn jeder sollte das recht auf TV und Radio haben...

Kommt eben auf die Situation an, mich würde es auch stören wenn jemand den ganzen Tag laute Musik laufen hätte, aber es auch leiser gehen würde. Das ist eben der springende Punkt...

Ich versteh nicht warum man als Nachbar da gleich eine Anzeige machen muss? Oder gabs da doch schon öfters Probleme, weiss der Nachbar auch das du SH bist?

Liebe Grüße
lebloek
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
maxipuppe
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#15

Beitrag von maxipuppe »

lebloek
Entschuldigung.

" Ich mein, soviel Respekt sollte ein "normal hörender" schon haben finde ich. Denn jeder sollte das recht auf TV und Radio haben... "

Einerseits richtig. Jeder hat das Recht auf Information.
Aber man kann auch z.B. Funkkopfhörer benutzen. Die gibt es schon für wenig Geld. Da ist man weder angebunden, noch müßte man Radio oder TV so laut stellen, daß andere sich gestört fühlen.

Und warum soll ein "normal hörender" soviel Respekt gegenüber dem Schwerhörigen haben?
Respekt habe ich vor etwas ganz anderem :-)

Da kommt dann doch automatisch wieder die Frage auf, daß nur wir Schwerhörigen oder Gehörlosen Rücksicht erwarten, daß die Hörenden sich auf uns einzustellen haben.
Auch ein "Schwerhöriger " kann etwas Entgegenkommen zeigen, so wie hier die Möglichkeit der Kopfhörer.
Kleiner Gegenstand, aber beruhigt die Sache ungemein.

Ich bin selber Cochlear Implantatträger und glaube mir, wenn ich TV oder Radio anhabe, gehe ich vor die Tür und lausche, ob man meine Geräte durch geschlossene Türen hört.
Und ich kann mit meinem Cochlear Implantat sehr gut mitbekommen, ob etwas laut ist.

Und wenn ich des Nachbarns TV durch zwei geschlossene Türen mitbekomme, ist das auch für mich nicht mehr Zimmerlautstärke.

So wie ich unten bereits erwähnt habe, ist vielleicht die unzulässige Lärmbelästigung nur der Tropfen, der das Faß überlaufen ließ.
Das kann ich aber nicht beurteilen, da müßte sich Laubenpieper mit auseinander setzen.

Wir wissen nicht, wie alt der Nachbar ist, falls es überhaupt ein Nachbar war.
Ob er noch berufstätig ist, vielleicht im Schichtdienst arbeitet, sehr angespannt auf der Arbeit ist, ob gesundheitliche Probleme bestehen.

Stell Dir einfach mal vor, da hat jemand gerade Nachtdienst. Da ist es eh schon schwierig, den Schlafrhythmus zu bekommen.

Und dann ist da jemand, der gerne Radio hört. Und da dieser ja schwerhörig ist, gerne auch etwas lauter, da er sich ja, wie er selber sagt:
selten vorkommt und zumal noch in der woche und nicht zu den Ruhezeiten stattfindet.

Ein Schichtdienstler kann sich nicht mit dem Schlafen auf die gesetzl. Ruhezeiten begnügen.
Das sollte auch Laubenpieper klar sein.

Ich will, um Gottes Willen, Laubenpieper nicht das Radio hören verbieten.
Aber mit seinen 60 Lenzen sollte auch von ihm etwas mehr Einsicht da sein.
Und nicht nur mit dem Kopf durch die Wand.

Gruß Sigrid
leb
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Re: Anzeige wegen Unzulässigen Lärm

#16

Beitrag von leb »

ja hast recht ;)
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
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