HNO Gutachten-vom Sozilagericht

Antworten
neunlicht
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2011, 10:29
14

HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#1

Beitrag von neunlicht »

Hallo ihr lieben !!!

hier mein anliegen:
ich leide bei beiden Ohren an schwerhörigkeit und trage seit ein paar Monaten Hörgeräte..da ich mit HG nicht arbeiten darf lt. Betriebsarzt und Gutachten (durch Arbeitgeber veranlasst) ,
bin ich ausgemustert worden.

ich hatte vor 5 Jahren eine Berusunfähiglkeitversicheurng abgeschloseen..Ich habe alles bei Vetragsabschluss angegeben..die Versicherung hat es abgelehnt,mit der Begründung : Warum kann ich mit Hörgeräten nicht arbeiten.
Ich bin dann vor Gericht gegangen.
Jetzt hat das Gericht einen Gutachter beauftragt,der mich nochmal untersuchen soll.
meine Frage:
was wird der Gutachter bei mir untersuchen und wie verhält man sich in so einem Fall?

hat jemand erfahrung mit Gutachter?

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt..

ihr könnt mir auch gerne PN schicken an neunlicht@arcor.de
fast-foot
Beiträge: 5624
Registriert: 12. Okt 2008, 15:55
17

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo neulicht,

nur ein paar Gedanken:

Wenn der Betriebsarzt sagt, dass Du ohne HGs nicht arbeiten kannst, bezieht sich das ja "nur" auf den entsprechenden Betrieb. Hier muss man vermutlich abklären, ob dies generell für Deinen Beruf gilt. Erst dann wärst Du meiner Meinung nach berufsunfähig.

Weshalb Du nochmals untersucht werden sollst, ist mir nicht ganz klar. Geht es "nur" um die Schwerhörigkeit? Vielleicht liegst Du in einem Grenzbereich, wo das Tragen von HGs noch nicht viel bringt und die Ausübung Deines Berufes mit Verzicht darauf allenfalls möglich wäre. Andererseits entsteht dadurch vielleicht ein erhöhtes Gefahrenpotential.

Die naheliegendste Erklärung ist, dass die Versicherung nicht zahlen will und deshalb nochmals von einem "unabhängigen" Gutachter abgeklärt werden muss, ob der erstellte Befund zutrifft.

Ein mühsames Szenario könnte sein, dass der Gutachter zum Schluss kommt, dass Du mit diesem Gehör Deinen Beruf weiterhin ausüben kannst, Dich jedoch niemand einstellen will (mit diesem Befund).

Allenfalls müsstest Du Deine Gehörproblematik in Zukunft verschweigen (ist zwar nicht ideal; wenn aber ein vom Gericht beauftragter Gutachter zum Schluss kommt, dass Du mit Deinem Gehör Deinen Beruf witerhin ausüben kannst (und das auch geht), sollte Dich keine Schuld treffen).
Ob ein Urteil in diese Richtung Deinen Betriebsarzt umstimmen wird, ist eine andere Frage. Aber vielleicht liesse sich ein Urteil, dass Du berufsfähig seist, ausnützen.
Mühsam scheint es mir allemal.

Ein guter Anwalt ist hier sicher nicht verkehrt.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Coralie
Beiträge: 337
Registriert: 23. Dez 2009, 22:14
15

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#3

Beitrag von Coralie »

Magst Du etwas genauer berichten, wie der Betriebsarzt es begründet hat, dass Du mit HG Deine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, mir fallen da wenige Gründe ein, die vor Gerichts standhalten....ist das GA auch vom Betriebsarzt gemacht worden? Welche Tätigkeit hast Du ausgeübt? Eine Berufsunfähigkeit wegen des Tragens von HG durchzubekommen stelle ich mir sehr schwierig vor. Hast Du denn gegen die Kündigung auch geklagt, war das Integrationsamt eingeschaltet?
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
neunlicht
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2011, 10:29
14

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#4

Beitrag von neunlicht »

Hallo..
Der Richter hatte mich gefragt:warum dürfen sie mit HG nicht arbeiten? meine antwort: Da muss man den Betriebsarzt fragen.daraufhin hat der Richter ein Neutrales Gutachen angeordnet.Die Versicherung war bereit eine Einmalzahlung anbegoten,womit ich nicht einverstanden war.

ich bin bei DB im (Betriebsdienst )Gleisbereich tätig..
Ich wurde erst vom Betriebsarzt für Betriebsuntauglich geschrieben dann wurde ich zu einem Gutachten geschickt,weill der Betriebsarzt es nicht alleine entscheiden wollte.Der Gutachter hat mich dann für Betriebsdienstuntauglich geschrieben.Ich bin nicht gekündigt worden.sondern bin in eine andere Stelle verstzt worden ( Bürodienst) .Ich darf viele Berufe bei Bahn nicht ausüben -auch als Schaffner darf ich nicht arbeiten.
Coralie
Beiträge: 337
Registriert: 23. Dez 2009, 22:14
15

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#5

Beitrag von Coralie »

Das hört sich ja schon ganz anders an. Die Bundesbahn hat, soweit ich informiert bin, ihre eigenen Kriterien für die Diensttauglichkeiten, ich gehe mal davon aus, dass das wahrscheinlich im Betrieb rechtlich auch alles so abgesichert ist. Ob Du bei Gericht Erfolg haben wirst ist nehme ich an, eine komplizierte Frage, ob Du Recht bekommst ist abhängig von Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, Deinem erlernten Beruf und ich nehme auch an den speziellen Besonderheiten bei der Bundesbahn...was ein Gutachter macht ist immer anhängig von der Frage, die ihm gestellt worden ist. Der Mediziner kann dabei nur die medizinischen Fragen beantworten. Sind Dir die Fragen des Gerichtes denn schon zugesandt worden?
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
neunlicht
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2011, 10:29
14

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#6

Beitrag von neunlicht »

Hallo...ich habe keine Fragen vom Gericht bekommen.
Ich denke der Gutachter hat die Fragen bekommen.Schwerhörigkeit liegt vor.Die Versicherung will der Bahnnicht glauben warum ich nicht im Betriebsdienst arbeiten darf.
Coralie
Beiträge: 337
Registriert: 23. Dez 2009, 22:14
15

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#7

Beitrag von Coralie »

Ob die Eigungskriterien der Bahn für die Berufsunfähigkeitsrente ausschlaggebend sind wird sicherlich eine interessante Frage, ich bin kein Jurist. Inzwischen ist mir ein Urteil bekannt, dass eine gehörlose Taxifahrerin ihren Beruf ausüben darf...der Gutachter wird Dein Gehör untersuchen. Du hast gefragt wie man sich da verhält. Ich würde anraten ehrliche Angaben zu machen und die Untersuchungen durchführen zu lassen, aber ich nehme an, Du hast eh einen Anwalt...berichte mal , wie es weiter geht!
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#8

Beitrag von Kaja »

Hallo,

falls der Gutachter ein Gutachten erstellt, das nicht so den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, gemäß § 109 SGG

http://bundesrecht.juris.de/sgg/__109.html

einen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen. Wenn eine Rechtschutzversicherung die Kosten des Prozesses übernimmt, wird sie auch die Kosten dieses Gegengutachters übernehmen, falls der Richter von seinem Recht, einen Vorschuss zu fordern, Gebrauch macht.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
neunlicht
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2011, 10:29
14

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#9

Beitrag von neunlicht »

Hallo...ich habe das Gutachten hinter mir..Der Gutachter hat im dem Gutachten bestätigt dass ich nicht in dem Beruf weiter arbeiten darf..

die Versicherung ist mit dem Gutachten auch nicht einverstanden und wollte von der Bahn wissen warum man nicht mit HGs im Betriebsdienst arbeiten darf .
Der Gutachter hat um aushändigung der Konzernrichtlinien gebeten.

Die Bahn :wir händigen keine Richtlinien an dritte aus
cooper
Beiträge: 843
Registriert: 18. Feb 2009, 01:29
16
Wohnort: Eschwege+Hannover
Kontaktdaten:

Re: HNO Gutachten-vom Sozilagericht

#10

Beitrag von cooper »

Hallo,

ich vermute mal, dass du in der Leitwarte gearbeitet hast. Da ist man ja quasi der Fluglotse der Gleise. Um dort arbeiten zu dürfen, muss man u.a. diverse gesundheitliche Kriterien erfüllen -- und ich habe wenig Zweifel, dass die Bahn das auch entsprechend begründen kann.

Da der gerichtlich bestellte, vereidigte Gutachter (den man übrigens nicht einfach durch einen Gutachter seiner Wahl ersetzen kann) schon sein Votum abgegeben hat, hat die Versicherung erst mal relativ schlechte Karten und wird ein Gegengutachten bestellen müssen. Schließlich steht dann Gutachten gegen Gutachten und das Gericht wird sich seine eigene Meinung bilden.

Es wäre für den Richter äußerst hilfreich, wenn er verstünde, was dein Tätigkeitsbereich bisher war und warum konkret die Bahn der Ansicht ist, dass du dort nicht mehr arbeiten kannst. Insofern empfehle ich dir, dich da selbst schlau zu machen, damit du das dem Richter besser erklären kannst. Denn schließlich klagst du ja darauf, dass du diese Arbeit nicht mehr ausführen kannst und deshalb Geld von der Versicherung zu bekommen hast.

Da ist es schlecht, sich hinzustellen und zu verkünden, dass du auch nicht weißt, wie die Bahn darauf kommt. Denn wenn's dumm läuft, weist der Richter deine Klage ab mit der Begründung, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, und gibt dir den Rat, die Bahn auf Wiedereinstellung im alten Tätigkeitsprofil zu verklagen. Dann sitzt du nämlich zwischen den Stühlen und darfst sehen, wie du weiter kommst -- kein Geld von der Versicherung und ne Klage gegen den Arbeitgeber, prost Mahlzeit.

Achja, von wegen Konzernrichtlinien: Da die Bahn die nicht rausrücken will, solltest du jemanden (Vorgesetzte, Abteilungleiter, etc.) aus deinem Arbeitsumfeld, der diese Richtlinien kennt (oder kennen müsste) als Zeugen benennen. Dann wird der nämlich einfach vom Gericht vorgeladen und muss aussagen.

Viele Grüße, Mirko
Antworten