Neue Hörgeräteverordnung bei Verlust

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Celeste
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Neue Hörgeräteverordnung bei Verlust

#1

Beitrag von Celeste »

Hallo,

Mein Sohn wird jetzt bald zwei und trägt seit dem 10. Monat Hörgeräte, leichte Schwerhörigkeit. Im letzten November haben wir leider ein Hörgerät verloren, er hat es sich aus dem Ohr gezogen und weggeschmissen.. ich habs leider zu spät gemerkt und jegliche Suche war erfolglos, meterhohe Blätterhaufen auf dem Gehweg.. ist ja auch egal, ist passiert.
So.. nun habe ich aber immer noch Probleme damit.
Am Anfang schien alles ganz leicht.. ich hab die Krankenkasse informiert und die haben mich zum Akustiker geschickt, der sagte mir er braucht eine neue Verordnung.. die Pädaudiologie sagte mir da müssen sie ihn erst untersuchen ob er das Hörgerät noch braucht bevor sie was neu verordnen.. frühester Termin in 6 Monaten.. super.. Ok wir zum Termin.. klappte nicht.. noch mal verschoben.. noch ein Termin.. Pauklenerguss, wieder nichts.. inzwischen stieg mir die Frühförderung aufs Dach weil er die ganze Zeit ja nur ein Hörgerät hatte.. warum er denn kein Leihgerät bekommt.. Leihgerät? Hat mir natürlich niemand gesagt.. gut.. wieder zum Akustiker.. Leihgerät bekommen. Und auch eine Verlustanzeige aufgegeben.
Jetzt hat die Untersuchung bei der Pädaudiologie endlich geklappt und ich bekam einen schrieb das er weiter Hörgeräte braucht.. aber keine Verordnung, obwohl ich denen das mehrmals gesagt habe! Jetzt erreiche ich nach 2 Tagen endlich jemand in der Klinik und die sagen mir sie würden keine Verordnung ausstellen ohne die Verlustanzeige.. die ich ja gemacht habe.. aber die bräuchten sie auch. Der Akustiker versicherte mir die brauchen die Verlustanzeige aber nicht.
Und wenn ich das zwischen den Zeilen richtig gehört habe wollen die auch eine Bestätigung vom Fundbüro das die es nicht gefunden haben.. ich hab mich zwar vor Monaten schon ans Fundbüro gewendet aber die schicken einem im Normalfall keine Bescheinigung.

Was stimmt denn nun? Ich fühl mich wie ein Ping-Pong Ball.
fast-foot
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Re: Neue Hörgeräteverordnung bei Verlust

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo Celeste,

das ist natürlich äusserst mühsam. Was jetzt sitmmt, weiss ich nicht. Es scheint jedoch, als kämst Du einen Schritt weiter, wenn Du die Verslustanzeige der Pädaudiologie schicken würdest. Es müsste doch möglich sein, vom Akustiker eine Kopie der Verlustanzeige zu bekommen. Und vielleicht kannst Du nochmals mit dem Fundbüro reden, eventuell selbst einen textg verfassen, den sie nur noch zu unterschreiben brauchen. Und wenn das immer noch nicht klappt, vielleicht von der Klinik ein Schreiben verlangen, dass sie eine Bestätigung vom Fundbüro bräuchten.
Ich hoffe bloss, dass die dann nicht sagen, Du müsstest zuerst einen Antrag auf eine Antragskontingentserhöhung stellen. So ein Antrag könne jedoch erst gestellt werden, wenn dieser Antrag bewilligt worden sei. Wieher...

Etwas Gescheiteres fällt mir leider nicht ein.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
caddi

Re: Neue Hörgeräteverordnung bei Verlust

#3

Beitrag von caddi »

Ist vielleicht noch ein anderer Arzt involviert? Ich frage, weil es bei mir stinkeinfach war: Zum Akustiker gegangen und gesagt "Habs HG verloren", neues HG leihweise geben lassen. Zum HNO, Hörtest gemacht, Verordnung bekommen. Verordnung vom Akustiker ausfüllen lassen. Ne Woche später wieder HNO, HG-Abnahme, Verordnung noch restlich ausfüllen lassen, diese dem Aku gebracht, meine 10 Euro Eigenbeteiligung gezahlt, fertüg.. Nach Verlustanzeige und Fundamt hat niemand gefragt.
Ich glaube, dass sich eure Pädaudiologie nun besonders quer stellt, kenne ich in so einer Art und Weise nicht, auch nicht von meinen Bekannten. Ein anderer Arzt würde das vielleicht nicht so kompliziert gestalten. Damit die Untersuchungen bei euren Zwerg nicht noch einmal gemacht werden müssten, daher die Frage, ob evtl noch ein anderer Arzt involviert ist, welcher das dann.... unkomplizierter lösen kann.
cooper
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Re: Neue Hörgeräteverordnung bei Verlust

#4

Beitrag von cooper »

Die Verlustanzeige interessiert einzig und allein die Krankenkasse, aber nicht den Arzt.

Problem: Das ist ein seltener Fall, also kennt sich keiner aus, also denken sie sich irgend was aus, das für sie plausibel klingt.

Wenn ihr Rechtschutz habt, geht zu einem Anwalt. Der soll nicht klagen, sondern einfach ein Schreiben an den Arzt aufsetzen, indem er die Sachlage darlegt und ihn auffordert, eine entsprechende Verordnung rauszurücken.

Viele Grüße, Mirko
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