Arbeitsgeber hat 400,-- Job gekündigt trotz SChwerbehindertenausweis

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Heike63
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Arbeitsgeber hat 400,-- Job gekündigt trotz SChwerbehindertenausweis

#1

Beitrag von Heike63 »

Hallo,
habe seid 10 Jahren einen Job als Fahrerin zur Behindertenförderung.
Jetzt wurde mir der Job gekündigt obwohl ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Darf er das einfach??

Lg Heike
Delchen13
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Re: Arbeitsgeber hat 400,-- Job gekündigt trotz SChwerbehindertenausweis

#2

Beitrag von Delchen13 »

Hallo Heike,

ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe da ein Buch erhalten zu den Behindertenrechten - über den Integrationsfachdienst. Darum bitte ich Dich, Dich dahin zu wenden, denn im Buch steht, dass man über den Ausweis einen bestimmten Kündigungsschutz hat und dass eine Kündigung, dann über den Integrationsfachdienst geprüft wird und Du da Hilfe und Beistand erhältst, wie vorgehen, und dass der Arbeitgeber lernt, dass er nicht eigenmächtig vorgehen kann, eben wegen dem Ausweis. Und ich denke, weil Du da schon 10 Jahre gearbeitet hast, ist die Situation sowieso eine andere, weil dann müsste der Arbeitgeber ja wissen, dass Du einen Ausweis hast und dass er da an bestimmte Auflagen gebunden ist.
Lass Dich nicht unterkriegen und hole Dir Hilfe über den Integrationsfachdienst und und hoffe, dass eine Klärung erzielt wird, die Dir dient.

Herzliche Grüsse

Jacqueline
Hochgradige pancochleare IO SH bds, leicht tiefton betont
beidseitiger Tinnitus seit 1995
Trage seit 1994 Hörgeräte
franzi
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Re: Arbeitsgeber hat 400,-- Job gekündigt trotz SChwerbehindertenausweis

#3

Beitrag von franzi »

Weiß der AG das du einen Schwergehindertenauweiß hast?
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
pascal2
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Re: Arbeitsgeber hat 400,-- Job gekündigt trotz SChwerbehindertenausweis

#4

Beitrag von pascal2 »

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Hier mal bei der Minijob-Zentrale nachgucken.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_17682 ... __nnn=true

Für deinen speziellen Fall einfach mal per Mail fragen.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320 ... essum.html
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
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