Hmm, wie bekommt man denn mit einer Papierkugel ein Hörgerät kaputt?
Egal, wie mein Vorredner schon sagte, haftet stets der Verursacher. Wobei es vollkommen piepegal ist, ob der eine Privathaftpflicht hat oder nicht -- muss er zur Not halt aus eigener Tasche löhnen.
Viele Grüße, Mirko
Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?
Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?
Mir wurde mal gesagt, dass es keine versicherung für den hga gibt, die dafür bezahlt, sobald das hg das akustikergeschäft verlassen hat.
es gibt aber die möglichkeit für den kunden eine versicherung für die dauer des probetragens abzuschließen. die wird von manchen hga´s dann an den versicherer z.b. axa etc. weitergeleitet, oder man fragt mal bei dem eigenen versicherer nach.
es gibt aber die möglichkeit für den kunden eine versicherung für die dauer des probetragens abzuschließen. die wird von manchen hga´s dann an den versicherer z.b. axa etc. weitergeleitet, oder man fragt mal bei dem eigenen versicherer nach.