Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

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hannes345
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Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#1

Beitrag von hannes345 »

Hallo zusammen,
bei mir wurde ein 70% Hörverlust festgestellt. Laut Ohrenarzt ein GdB von 50. Zusätzlich käme noch Tinnitus dazu.
Habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Wurde auf GdB von 40 ausgewertet.
Habe auf Anraten meines Ohrenarztes einen Widerspruch eingereicht, mit Verdacht auf falscher Berechnung.
Jetzt will das Versorgungsamt noch zusätzlich eine sprachaudiometrische Untersuchung.

Meine Frage nun:
Ist diese Untersuchung notwendig?
Oder wollen die nur unnötigen Papierkrieg?
Wie konnte das Versorgungsamt zuvor den GdB von 40 feststellen, ohne diese Untersuchung?
Warum hat es diese Untersuchung nicht bereits vorher verlangt?
Irgendwie fühle ich mich verarscht.
Danke für jede Hilfe
Hannes
Sandra

Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#2

Beitrag von Sandra »

Hallo Hannes,

schau mal in folgendem Link

http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... db-rechner

Falls Du Audiogrammwerte hast, kannst Du diese im Link eingeben und sehen, ob die Werte richtig berechnet wurde. Wenn es heisst für Tinnitus gibt noch 10% dazu, heisst nicht, dass man diese addieren tut sondern irgendwie verrechnet!

Gruss Sandra
hannes345
Beiträge: 9
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#3

Beitrag von hannes345 »

Hallo Sandra,
Danke für den Tipp.

Ich habe die Werte bei diesem Link eingegeben.

Das sind die gleichen Ergebnisse, die der Ohrenarzt ausgerechnet hat.
Re. Ohr 70%, li Ohr 75%.

Die eingegebenen Werte sind aus dem Tonaudiogramm.

Das Versorgungsamt will aber nun die Werte des Sprachaudiogrammes.
Wurden bei dir auch beide Audiogramme benötigt?
Gruss Hannes
Uli R.
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#4

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
die VersMedV ist seit 01.01.09 für die Einstufung bindend. Dort heißt es, dass ab einem HV von 40% nur des Tonaudiogramm zählt.
Dabei werden nur die Freqenzen 0,5 KHz, 1 KHz, 2 KHz und 4 KHz bewertet. Es gbt dabei keinen Ermessungsspielraum.
Uli
Jürgen62
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#5

Beitrag von Jürgen62 »

Hallo,
in der VersMedV steht als Leitsatz unter Punkt5.Hör-und Gleichgewichtsorgan:

"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung
des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen
ist."
Bei der Auswertung der Sprach- und auch Tonaudiogramme gibt es noch verschiedene Tabellen.
Tabelle 5.2.1 für das Sprachaudiogramm (bis40% HV gewichtetes und über 40% mit einfachem Gesamtwortverstehen),
Tabelle 5.2.2 für das Tonaudiogramm, das Anwendung finden soll bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve und
Tabelle5.2.3 für Hochtonverluste bei Lärmschwerhörigkeit
Tabelle 5.2.4 findet dann Anwendung bei der Auswertung.

Die Auswertungsmöglichkeiten wiedersprechen sich teilweise. So ist die Kurve des Tonaudiogramms bei Lärmschschwerhörigkeit auf alle Fälle unregelmäßig, da es hier in der Regel bei 4000Hz massiv nach untern geht. Hier würde ich bei meiner eigenen Berechnung auf 50% GDS kommen. Bei der Tabelle für Lärmschwerhörigkeit, die bei mir anzuwenden ist, wohl nur auf 40%.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass das gewichtete Gesamtwortverstehen nicht generell mit einbezogen wird, da hier die wichtigen Bereiche des Sprachgehörs entsprechend größere Beachtung finden.
Ich hoffe es war nicht zu verwirrend,
Gruß Jürgen
beidseitig hochgradig schwerhörig - Lärmschwerhörigkeit
hannes345
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#6

Beitrag von hannes345 »

Hallo Uli,
kannst du mir mal sagen ,wo das genau steht mit den 40%.

Habe heute nochmals mit dem Versorgungsamt telefoniert.
Der Herr dort meinte, dass dieses Sprachaudiogramm dringend erforderlich wäre. Und die Ärzte hätten das Tonaudiogramm so ausgewertet, dass es nur einen GdB von 40 ergibt.
Auf meine Frage, warum die Ärzte dort andere Ergebnisse erzielen als meine Ohrenarzt, konnte er mir keine plausible Erklärung geben.
Gruß
Hannes
hannes345
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#7

Beitrag von hannes345 »

Hallo Jürgen,
Danke für die Antwort.
weißt du vielleicht welche Tabelle bei Innenohrschwerhörigkeit verwendet wird?
Gibt es da solche Unterschiede bei Schwerhörigkeit?
Und woher weiß ich, was bei meiner Schwerhörigkeit verwendet werden muss?

Und was versteht man unter "einfachem Gesamtwortverstehen"?

Gruß
Hannes
Jürgen62
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#8

Beitrag von Jürgen62 »

Hallo Hannes,

auf der Seite mit dem GDB-Rechner sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verlinkt. Ab Seite 33 geht es um Schwerhörigkeit. Unter der Tabelle 5.2.1 ist die Berechnung des einfachen und gewichteten Gesamtwortverstehen erklärt. Du berechnest nach dem einfachen Gesamtwortverstehen. Kommst Du dabei über 40% gelten diese Werte. Kommst Du dabei nicht über 40% berechnest Du nach dem gewichteten Gesamtwortverstehen und diese Werte gelten dann.
Das Tonaudiogramm soll bei ungleichmäßigem Verlauf der Hörkurve Anwendung finden - ich denke wenn die Hörkurve keine halbwegs waagerechte Linie bildet.
Ich habe auch einen Hörverlust (Tonaudiogramm) von nicht ganz 70% und bei mir wurden nur ein GDB von 30 anerkannt. Ich denke es ist fast immer vorprogrammiert in Wiederspruch zu gehen oder sogar zu klagen um hier zu seinem Recht zu kommen.

Zu der Aussage von Uli ab 40% Tonaudiogramm habe ich nichts gefunden.

Ich hab mal eine Exceltabelle gebastelt auf der man die verschiedenen Berechnungen durch Eingabe der Werte in die grünen Felder durchführen kann. Die Tabelle hat der Moderator unter Anregungen, Tipps, Fragen verlinkt und kann dort heruntergeladen und getestet werden.

Gruß Jürgen
beidseitig hochgradig schwerhörig - Lärmschwerhörigkeit
hannes345
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#9

Beitrag von hannes345 »

Hallo Jürgen,
vielen Dank für deine Info.
Am Montag wird bei mir nochmals ein Sprachaudiogramm gemacht.

Kannst du mal bitte bei deinem Tonaudiogram nachschauen, welche Kurve verwendet wurde, um den gdb festzustellen.
Bei meiner Kurve liegen die Werte so weit auseinander, dass man zu verschiedenen Auswertungen kommt.
Meine HNO Ärztin hat die Luftleitungskurve verwendet, um den gdb auszurechnen. Diese Kurve lag unter der Knochenleitungskurve, die immer gestrichelt und mit kleinen Pfeilen versehen ist.
Der Amtsarzt rechnete mit der Knochenleitung, und das gibt einen gdb von 30.
liebe Grüße
Hannes
fast-foot
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#10

Beitrag von fast-foot »

Der Amtsarzt rechnete mit der Knochenleitung, und das gibt einen gdb von 30.
liebe Grüße
Das sieht danach aus, als wollte sich das Versorgungsamt aus der Verantwortung stehlen.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Jürgen62
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Re: Ist eine sprachaudiometrische Untersuchung bei der Feststellung des GdB notwendig?

#11

Beitrag von Jürgen62 »

Hallo Hannes,

so weit mir bekannt ist, werden die Werte der Luftleitung zur Bemessung herangezogen. Ich habe dank Akteneinsicht ein Blatt meiner HNO-Ärztin auf der die handschriftliche Berechnung sehr gut nachzuvollziehen ist. Sowohl beim Tonaudiogramm mit den Werten der Luftleitung als auch bei dem Sprachaudiogramm.Es stimmt auch beides mit den Werten aus den Tabellen überein.
Du musst sehr aufpassen. Durch die Akteneinsicht ist mir erst aufgefallen wie oberflächlich bei den Landesverwaltungsämtern gearbeitet wird. Es wird hier gern, die für den Betroffenen ungünstigste Berechnung verwendet. Deswegen würde ich auf alle Fälle in Wiederspruch gehen wenn das Ergebnis unter 50% ist. Ich kann nur die Hilfe der Gewerkschaft über Ihre Rechtsstelle oder einen auf Sozialversicherungsrecht spezialisierten Anwalt empfehlen. Ich werde auch klagen wenn mein Wiederspruch nichts bringt.
Gruß Jürgen
beidseitig hochgradig schwerhörig - Lärmschwerhörigkeit
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