Pflegepauschbetrag

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lutzl

Pflegepauschbetrag

#1

Beitrag von lutzl »

Hallo liebe Forumsmitglieder :D ,

ich (23 Jahre jung, Student) habe eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit beiderseits. Zudem besitze ich einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "H".
Zur Zeit unterhalten mich noch meine Eltern. Bis vor kurzem haben Sie jährich den Pflegepauschbetrag zugesprochen bekommen (924,- im Jahr)

Meine Eltern haben einen Bescheid vom Finanzamt bekommen: Für die Zukunft hätte ich keinen Anspruch mehr auf diesen Pflegepauschbetrag, da "ich mich selbst gut versorgen könne".
Der Auslöser könnte sein, dass ich seit 1,5 Jahren den Hauptwohnsitz nicht mehr bei meinen Eltern habe.

Das wollen wir so nicht hinnehmen, und werden in Widerspruch gehen. Damit dieser aussagekräftig ist, benötige ich eure Erfahrungen / Tips / Hinweise.

Vielen Dank und Liebe Grüße!
rapunzel
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Re: Pflegepauschbetrag

#2

Beitrag von rapunzel »

bist du pflegebedürftig ?? auf andere hilfe angewiesen ... du bist doch bestimmmt alleine selbständig genug wo für soll das geld sein ??

meine nichte geistigbehindert -lernbehindert wurde díe pflegestufe gestrichen weil sie kann sich schon alleine anziehen ... widerspruch eingelgt --- gutachter untersuchung --- sie ist zu selbst ständig --
bekommt nur von der behinderten famileinentlasttungdienst jährlich 1000 euro ... für betreung -freitzeit -
[/img]beidseitig innenohrschwerhörigkeit schallempfindlichkeit , tinnitus (!!) , re vibrant soundbrigde von MED EL mittelohrimplantat vibrant soundbrigde 8-)
Sabine
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Re: Pflegepauschbetrag

#3

Beitrag von Sabine »

Hallo,

habe überhaupt keinen Hinweis, aber eine Frage zum H.

Mir wurde gerade letzte Woche, als ich den SBA meines Sohnes (11 J.) verlängerte, gesagt, dass H und B mit 16 dann gestrichen werden.
Ist das vom Sachbearbeiter abhängig?

Ich sehe bei meinem Sohn jetzt schon keine Notwendigkeit mehr für H oder B, aber es interessiert mich dann doch mal, nach welchen Kriterien da Buchstaben gestrichen oder belassen werden.
Vom Pflegepauschbetrag mal ganz zu schweigen ...

Viele Grüße,
Sabine
Momo
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Wohnort: Niedersachsen

Re: Pflegepauschbetrag

#4

Beitrag von Momo »

hallo sabine,

es steht so im sgb, dass das b und h bei gl nach ende der ausbildung/ schulzeit gestrichen werden, sofern nicht irgendwelche gründe (z.b. zusatzbeeinträchtigungen ein h oder b rechtfertigen würden). da mit 16 die schulzeit in der regel zumindest zu ende sein kann (sek 1) wird dann quasi geprüft inwiefern das b und ha noch sein sollen. manche sachbearbeiter prüfen da genau und sind sehr kritisch und versuchen es zu streichen, während es bei anderen einfacher ist das noch bis ende der ausbildung zu behalten -so meine erfahrung hier.

grund für den wegfall nach ende einer ausbildung könnte vielleicht sein, dass jemand der einen beruf hat und seinen lebensunterhalt bestreiten kann nicht auf begleitung und hilfe angewiesen ist???

das ist aber alles mutmaßung und vermutung..

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Pflegepauschbetrag

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo,
lutzl hat geschrieben:ich (23 Jahre jung, Student) habe eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit beiderseits. Zudem besitze ich einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "H".
Zur Zeit unterhalten mich noch meine Eltern. Bis vor kurzem haben Sie jährich den Pflegepauschbetrag zugesprochen bekommen (924,- im Jahr)

Meine Eltern haben einen Bescheid vom Finanzamt bekommen: Für die Zukunft hätte ich keinen Anspruch mehr auf diesen Pflegepauschbetrag, da "ich mich selbst gut versorgen könne".
Der Auslöser könnte sein, dass ich seit 1,5 Jahren den Hauptwohnsitz nicht mehr bei meinen Eltern habe.
die Regelung zum Pflegepauschbetrag findet sich in § 33 b Absatz 6 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro im Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält...Hilflos im Sinne des Satzes 1 ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. ...Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Pflege im Inland entweder in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt.
Das Merkzeichen "H" als eine Voraussetzung für den Pflegepauschbetrag liegt bei dir vor. Bisher fand die "Pflege" in der Wohnung deiner Eltern statt. Jetzt hast du aber eine eigene Wohnung. Da die Pflege aber auch in deiner Wohnung stattfinden kann, spricht das Vorhandensein eines anderen Wohnsitzes grundsätzlich nicht gegen einen Pflegepauschbetrag. Ob du dich trotz des "H" allein gut versorgen kannst, hat der Finanzbeamte nicht zu prüfen. Nur wenn die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der Eltern und deiner eigenen Wohnung zu groß ist, um täglich vorbeizuschauen, ist die Skepsis des Finanzbeamten gerechtfertigt.

@Sabine: ich denke eher, dass der Sachbearbeiter da etwas verwechselt hat. Nach den VMG gibt es einige Erkrankungen, bei denen das "H" mit Vollendiung des 16. Lebensjahres wegfällt (z.B. Asthma, Diabetes, Herzschäden). bei Schwerhörigkeit sieht jedoch der Gesetzgeber vor, dass in der Regel bis zur Beendigung der Ausbildung Hilflosigkeit besteht. Weiter heißt es in den VMG:

http://vmg.vsbinfo.de/a/5.htm
Zur Ausbildung zählen in diesem Zusammenhang: der Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch, eine berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sowie vergleichbare Maßnahmen der beruflichen Bildung.
Wenn also der Sachbearbeiter sich (ausnahmensweise) gegen die Gewährung des "H" vor Ende der Ausbildung entscheidet, muss er das seeeehr gut begründen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Sabine
Beiträge: 838
Registriert: 18. Jul 2002, 17:57
23

Re: Pflegepauschbetrag

#6

Beitrag von Sabine »

Danke, Kaja ;-) Da mein Sohn mit 16 noch nicht mit der Ausbildung fertig sein wird, werden wir ja sehen, wass dann passiert ;-)

Wer bekommt denn dann diesen Pflegepauschbetrag? Hätte ich den auch irgendwo beantragen müssen/können/sollen?
Auf die Idee wäre ich nie gekommen, was daran liegt, dass wir schwerkörperbehinderte Freunde haben und ich "Pflege" eher auf diese Situation bezog.
Bekommt Ihr hier evtl. alle diesen Pauschbetrag (für die Kinder) und ich bin ahnungslos???

LG
Sabine
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Pflegepauschbetrag

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,

den Pflegepauschbetrag nach § 33 b Absatz 6 EStG bekommen auch Eltern von Kindern, die das Merkzeichen "H" im Ausweis haben. Eine Pflegestufe ist dafür nicht erforderlich. Im Gegenteil - wenn lediglich Pflegestufe I oder II bestehen, aber das "H" nicht gewährt wurde, kann kein Pflegepauschbetrag in Anspruch genommen werden.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
lutzl

Re: Pflegepauschbetrag

#8

Beitrag von lutzl »

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Hilfe:

Ich habe bei der Recherche folgenden Hinweis gefunden:
„Sofern ein Steuerpflichtiger eine "hilflose" Person persönlich pflegt, können die Aufwendungen, die der pflegenden Person entstehen, durch einen Pflege -Pauschbetrag von jährlich 924 EUR abgezogen werden. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht notwendig. Die Finanzverwaltung lässt einen Abzug jedoch nur zu, soweit sich der Steuerpflichtige der Pflege aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine sittliche Verpflichtung wird anerkannt, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht ( BFH, 29.08.1996 - III R 4/95 , BStBl II 1997, 199).“
Knackpunkt sind wohl o.g. Entziehungsgründe.
Wer weiß etwas Konkretes?

Vielen Dank und Liebe Grüße!
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Pflegepauschbetrag

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo,

die "sittliche Verpflichtung" wird bei Verwandten 1. Grades (also Eltern-Kinder) immer anerkannt. Das kann also nicht der Grund für die Absicht des Finanzamts sein, deinen Eltern in Zukunft den Pflegepauschbetrag nicht mehr zu gewähren.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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