Hörsturz und Folgen....GdB?

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Andy
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Hörsturz und Folgen....GdB?

#1

Beitrag von Andy »

Ein gutes ‚Neues Jahr’ an alle,

vorab.....ich bin so dankbar, dass es das Internet gibt und auch Foren wie dieses hier. Ohne wäre ich heute nicht so informiert und so Manches würde ganz anders (schlechter) laufen :)

Kurz zu meiner Person....
ich heiße Andrea, bin 47 Jahre alt und seit August 2004 einseitig (nicht nur ) an Taubheit grenzend schwerhörig.

Die Geschichte in Stichworten....
* 8/04 Hörsturz links mit völliger Ertaubung innerhalb von 2 Std.
* 1 Woche Infusionstherapie, 3 Wochen orale Medikation
* Resultat:"nur noch" an Taubheit grenzend schwerhörig(heute noch))
* weitere Folgen: Seit 10/04 Tinnitus auf dem Ohr (4 Geräusche) und eine Geräuschempfindlichkeit (Hyperakusis)
* Letztere wurde 7 Mon. mit einem Noiser nicht nur erfolglos,sondern mit stetiger Verschlimmerung therapiert.
* Zustand in 8/05: kein Geräusch war mehr zu ertragen, völliger Rückzug (Schutz) vor Geräuschen, Schlafstörungen durch Tinnitus, Einnahme von Antidepressiva....Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung des GdB gestellt.
* 9-10/05 fünfwöchige psychosom. Reha mit Schwerpunkt Tinnitusbewältigung (Hyperakusis wurde nur am Rande "gestreift")
*Resultat: Nach wie vor an Taubheit grenzend schwerhörig, Tinnitus weiterhin laut, aber weniger störend, neue Diagnose: keine Hyperakusis sondern ein Rekruitment mit gekoppelter Phonophobie, aber nicht durch die Klinik, sondern ein ortsansässiges Institut diagnostiziert.

Durch dieses (für mich) neue Basiswissen hat sich die Phonophobie noch während der Reha innerhalb weniger Tage um etwa 50% reduziert und Geräusche damit für mich erträglicher gemacht. Was die Psyche einem doch für Streiche spielen kann :upsidown: . Das Rekruitment ist nicht therapierbar ggf. durch ein entspr. Hörgerät ausfilterbar.

Jetzt habe ich die Mitteilung vom Versorgungsamt erhalten, dass mein GdB 30% beträgt auf Grundlage von 1. Schwerhörigkeit, Tinnitus und 2. Clusterkopfschmerzen (CK) unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirkens dieser Beeinträchtigungen. Die Hyperakusis (bzw. jetzt Rekruitment) wurde dabei völlig außen vor gelassen. CK habe ich in meinem Antrag gar nicht angegeben, da er episodisch ist und mich nur von Herbst bis Frühjahr alle 3-4 Wochen quält.

Uhi....das war nun doch ziemlich lang, sorry, dass ich so schreibwütig war :D

Nun zu meiner Frage.....
Ich kann absolut nicht beurteilen, ob dies nun angemessen ist oder nicht. Hat jemand hier Erfahrungen/Kenntnisse darüber? Oder gibt es eine Stelle, an die ich mich diesbezgl. wenden kann?

Über ein Antwort (trotz meines langen Geschreibsels) würde ich mich sehr freuen.

Herzliche Grüße
Andrea

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[Editiert von Andy am: Dienstag, Januar 3, 2006 @ 11:49 PM][/size]
1. kommt es anders und
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Birgit
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Re: Hörsturz und Folgen....GdB?

#2

Beitrag von Birgit »

Also ich hab grad mal in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" nachgelesen: Da Prozentzahlen nicht addiert werden, kann es schon passen: z.B. Normalhörigkeit des einen Ohres bei Taubheit des anderen ergibt z.B. einen GdB von 20; Tunnitus abhängig von den psychischen begleiterscheinungen von 0- (nach obenoffen)
- ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen:....0-10
-mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen.....20
- mit wesentlichen Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen)..30-40
- mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten..mindestens 50

Du siehst, das alles ist ziemlich schwammig; Hyperakusis, Rekruitment etc. ist nicht vorgesehen; muss zwar angemessen berücksichtigt werden, wenn du aber das Pech hast, dass derjenige, der deine Akte bearbeitet nicht weiß, was das ist und vielleicht auch nicht nachfragt, was es denn bedeutet, dann....
Schau bitte im bescheid nach, ob ein Arzt den unterschrieben hat oder ein sachbearbeiter. (dieses "Glück" hatten wir bei Claudia, dass ein Sachbearbeiter so selbstherrlich war, zu entscheiden, dass ihre Sehbehinderung nicht so gravierend ist.....(war auch nicht in den Anhaltspunkten vorgesehen...zum glück kann ich die lesen und einigermaßen verstehen...)

Addiert wird deshalb nicht, weil 2 Behinderungen, die z.B. jede für sich 30% ausmachen, nicht unbedingt 60% in der gesamtsumme machen...manchmal gibt das dann weiterhin 30%, manchmal mehr und es kann auch mal 100% ergeben....
Wenn du unsicher bist, dann leg Widerspruch ein, damit du keine Frist versäumst und schreib rein, dass du um die Unterlagen bittest, die zu der Prozentzahl geführt hat; damit kannst du dann ja den Widerspruch begründen.

Bei den 30% sollte der satz "auf Dauer" dabeistehen, denn erst dann hat es bei 30% für die Steuer eine Auswirkung!
tschüss
Birgit +
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Andrea Heiker
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Re: Hörsturz und Folgen....GdB?

#3

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Andrea,

ist das andere Ohr noch in Ordnung? Wenn ja, sind 30% okay, wenn dort auch eine Schwerhörigkeit besteht, dann ist es zu wenig. Recruitment (=gestörtes Laut-Leise-Empfinden) ist aber eine anerkannte und handfest beweisbare Tatsache.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Andy
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Re: Hörsturz und Folgen....GdB?

#4

Beitrag von Andy »

Hallo Birgit und Andrea,

danke für Eure schnellen Antworten :)

@Birgit
Dass %-Zahlen nicht addiert werden ist mir bekannt. Es wundert mich nur, dass die in meinem Antrag mit aufgeführte Hyperakusis keine Erwähnung findet. Zumindest hätte man mir doch mitteilen müssen, dass sie (falls dies der Fall sein sollte) nicht relevant ist - was ich mir aber nicht vorstellen kann, da sie erhebliche psychische Probleme und Auswirlungn auf das soziale Leben mit sich gezogen hat

Zitat:
>>>Schau bitte im bescheid nach, ob ein Arzt den unterschrieben hat oder ein sachbearbeiter.<<<

Den hat niemand unterschrieben. Es steht ein Name drunter, der mit dem PC ausgedruckt bzw. der Schreibmaschine (gibt's so was überhaupt noch? :D ) getippt wurde und ein Stempel des VA. Aus dem bisherigen Schriftwechsel geht aber hervor, dass der dort aufgeführte Name der des Sachbearbeiters ist.

Zitat:
>>>Bei den 30% sollte der satz "auf Dauer" dabeistehen, denn erst dann hat es bei 30% für die Steuer eine Auswirkung!<<<

Das steht nicht dabei. Man hat mir allerdings mitgeteilt, dass eine Feststellung VOR Antragstellung nicht getroffen werden kann weil ich die Voraussetzungen für einen Pauschbetrag für Behinderte gem. § 33b Abs.3 EstG nicht erfülle. Welche das jedoch sind weiß ich nicht....müsste mich da noch schlau machen :confused:

Zitat (zum Widerspruch):
>>>....und schreib rein, dass du um die Unterlagen bittest, die zu der Prozentzahl geführt hat; damit kannst du dann ja den Widerspruch begründen<<<

Verstehe ich dich da richtig....ich kann den Widerspruch allein damit begründen, dass ich keine Unterlagen hinsichtlich des ärztl. Gutachters gesehen habe und Einsicht wünsche?

@Andrea
Das andere Ohr ist völlig o.k. .... zur Taubheit kommen aber ja noch die anderen Fakten hinzu.....aber es ist schon eine schwammige Sache das sehe ich ein. Da ich aber nun einmal gar keine Ahnung habe...... (Ich habe mit anderen Ämtern schon die dollsten Sachen erlebt, da hält sich leider auch nicht jeder an Gesetz und Recht ;) )

Herzl.Grüße
Andrea

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[Editiert von Andy am: Mittwoch, Januar 4, 2006 @ 05:36 PM][/size]
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hartmut
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Re: Hörsturz und Folgen....GdB?

#5

Beitrag von hartmut »

Kurz zum Widerspruch
Erstmal Widerspruch einlegen(Fristen beachten)mit dem Hinweis dass eine Begruendung später erfolgt und zu diesem Zweck bestehst du auf Einsicht in die Akten bzw Durchschriften der Dokumente.
Andy
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Re: Hörsturz und Folgen....GdB?

#6

Beitrag von Andy »

Danke, Hartmut ;)

Gruß
Andrea
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