Ich kann bis 8Kz oder mehr hören
Die Hörgeräte können aber nur bis 5 oder 6 Kz
Deswegen hört es sich die ganze Zeit tief an, ich sagte den Akustikern auch ständig, aber niemand kapiert das. Niemand informiert etwas darüber. Später hatte ich 1 Jahr Tinnitus.
Ist eine Anklage möglich? Ich will die 2800€ zurück. Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke
Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Zuletzt geändert von forgoden am 3. Sep 2010, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
60-100dB Verlust
Re: Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Wen willst du denn anklagen?Ich gehe davon aus, dass du die Hörgeräte vor dem Erwerb getestet hast.
Maryanne
Maryanne
Re: Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Gegen ein großes Hörgeräte-Unternehmen
Getestet schon aber darf man Hörgeräte verkaufen die mein Gehör schädigen würde??
Wenn die Hörnerven im hohen Bereichen nicht mehr angeregt werden, können die abklingen.
Getestet schon aber darf man Hörgeräte verkaufen die mein Gehör schädigen würde??
Wenn die Hörnerven im hohen Bereichen nicht mehr angeregt werden, können die abklingen.
60-100dB Verlust
Re: Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Hallo,
das menschliche Ohr kann von 20 -20000Hz hören. Ein Hörgerät kann von 500 - 5000 Hz(Basisgeräte), 7000 Hz (Mittelklasse seit ca 2007[deine Preisklasse]), bis 10000Hz(Premiumklasse seit ca 2009). Diese Grenzen sind physikalisch bedingt. Dadurch dass ein Hörer(Lautsprecher des Hörgerätes) sehr klein ist, kann er nur bis zu einer bestimmten Frequenz sauber und laut genug übertragen. Wenn, dann kannst du nur Gott verklagen, den der ist für die Grenzen der Physik zuständig. Einen Termin kann ich dir auch nennen, den Tag des jüngsten Gerichts.
Gruß Akudi
das menschliche Ohr kann von 20 -20000Hz hören. Ein Hörgerät kann von 500 - 5000 Hz(Basisgeräte), 7000 Hz (Mittelklasse seit ca 2007[deine Preisklasse]), bis 10000Hz(Premiumklasse seit ca 2009). Diese Grenzen sind physikalisch bedingt. Dadurch dass ein Hörer(Lautsprecher des Hörgerätes) sehr klein ist, kann er nur bis zu einer bestimmten Frequenz sauber und laut genug übertragen. Wenn, dann kannst du nur Gott verklagen, den der ist für die Grenzen der Physik zuständig. Einen Termin kann ich dir auch nennen, den Tag des jüngsten Gerichts.
Gruß Akudi
Zuletzt geändert von akudi am 3. Sep 2010, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Liebe Akudi,
ich weiß nicht sicher, ob die eingangs gestellte Frage ernst gemeint ist bzw. was forgoden wirklich beabsichtigt.
Aber zu Ihrer Antwort: grundsätzlich ist fehlende Größe eher ein Problem beim Übertragen niedriger Frequenzen.
Hochfrequenzübertragung ist anders limitiert. An den physikalischen Grenzen sind Hörgeräte da sicher noch nicht.
Grüße
Benedikt
ich weiß nicht sicher, ob die eingangs gestellte Frage ernst gemeint ist bzw. was forgoden wirklich beabsichtigt.
Aber zu Ihrer Antwort: grundsätzlich ist fehlende Größe eher ein Problem beim Übertragen niedriger Frequenzen.
Hochfrequenzübertragung ist anders limitiert. An den physikalischen Grenzen sind Hörgeräte da sicher noch nicht.
Grüße
Benedikt
Re: Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Hallo,
eine Klage ist immer möglich
nur was soll das bringen :help:
Nur wenn sich ein Schaden zweifelsfrei beweisen läßt ist es viiieeeleicht möglich Geld zurück zu bekommen oder Schadensersatz.
Gewinner sind bei einer Klage fast immer nur die Rechtsanwälte. Die bekommen ihr Geld, egal wie der Streit ausgeht.
mfg
Peter
eine Klage ist immer möglich

Nur wenn sich ein Schaden zweifelsfrei beweisen läßt ist es viiieeeleicht möglich Geld zurück zu bekommen oder Schadensersatz.
Gewinner sind bei einer Klage fast immer nur die Rechtsanwälte. Die bekommen ihr Geld, egal wie der Streit ausgeht.
mfg
Peter
Hörgeräte seit ca. 1995
re. fast taub (wird also ein CI ) Liebe Grüße Peter
re. fast taub (wird also ein CI ) Liebe Grüße Peter
Re: Anklagen wegen den falschen Hörgeräten möglich?
Eine Klage halte ich für völlig aussichtslos.
Der Richter wird dich fragen, warum du Hörgeräte gekauft hast, von denen du ja schon in der Testphase wusstest (deine Beschwerden beim Akustiker belegen das ja), dass sie den von dir geforderten Frequenzbereich nicht abdecken. Niemand hat dich gezwungen, diese (und nicht andere) Hörgeräte zu kaufen. Du hast dich bei der Abnahme der Geräte für zufriedengestellt erklärt und kannst das jetzt auch kaum mehr widerrufen. Noch dazu nach so langer Zeit.
Zum anderen wirst du niemanden finden, keinen Gutachter auf der ganzen Welt, der dir bescheinigt, dass dein Tinnitus zweifelsfrei und ausschließich durch die Hörgeräte, die dann auch noch grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch eingestellt worden sein müssten, verursacht wurde -- und dass du den Tinnitus ohne Hörgeräte oder mit korrekt eingestellten Hörgeräten definitiv nicht bekommen hättest. Und so lange du ein solches Gutachten vor Gericht nicht vorlegen kannst, ist eine Klage auf Schmerzensgeld völlig aussichtslos.
Tut mir leid das sagen zu müssen, aber du hättest die Hörgeräte nie abnehmen dürfen, und ob du den Tinnitus nicht trotzdem bekommen hättest, weiß niemand.
Viele Grüße, Mirko
Der Richter wird dich fragen, warum du Hörgeräte gekauft hast, von denen du ja schon in der Testphase wusstest (deine Beschwerden beim Akustiker belegen das ja), dass sie den von dir geforderten Frequenzbereich nicht abdecken. Niemand hat dich gezwungen, diese (und nicht andere) Hörgeräte zu kaufen. Du hast dich bei der Abnahme der Geräte für zufriedengestellt erklärt und kannst das jetzt auch kaum mehr widerrufen. Noch dazu nach so langer Zeit.
Zum anderen wirst du niemanden finden, keinen Gutachter auf der ganzen Welt, der dir bescheinigt, dass dein Tinnitus zweifelsfrei und ausschließich durch die Hörgeräte, die dann auch noch grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch eingestellt worden sein müssten, verursacht wurde -- und dass du den Tinnitus ohne Hörgeräte oder mit korrekt eingestellten Hörgeräten definitiv nicht bekommen hättest. Und so lange du ein solches Gutachten vor Gericht nicht vorlegen kannst, ist eine Klage auf Schmerzensgeld völlig aussichtslos.
Tut mir leid das sagen zu müssen, aber du hättest die Hörgeräte nie abnehmen dürfen, und ob du den Tinnitus nicht trotzdem bekommen hättest, weiß niemand.
Viele Grüße, Mirko