Hallo alle zusammen,
haben gestern nun schon Post vom Amt für Versorgung bekommen,hatte noch gar nicht damit gerechnet.Julie hat 50% bekommen und den Eintrag RF.Waws denkt Ihr,ist das OK?Sie hat rechts 100db und links 65-70 db.Könnte man mehr erwarten?Mache mir nun auch Gedanken was dieser Ausweis uns nun wirklich bringen kann?Man hat ja null Erfahrung und ausser Rundfunk u.Fernsehgebühren??Was heißt der Hinweis, bedingt Telefongebühren?Habe mich so wenig damit beschäftigt,wei´l ja erstmal andere Dinge wichtig waren.Liebe Grüße.
schwerbehindertenausweis
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Re: schwerbehindertenausweis
Ihr Bekommt einen Lohn-oder Einkommensteuer Pauschbetrag angerechntet.
bei 50GdB = 570 Euro. Das wird ind er Lohnsteuerkarte eingetragen.
Ihr habt auch nicht mein Buch "Diagnose hörgeschädit"? Da steht alles genau drin...
Viele Grüße
Karin
bei 50GdB = 570 Euro. Das wird ind er Lohnsteuerkarte eingetragen.
Ihr habt auch nicht mein Buch "Diagnose hörgeschädit"? Da steht alles genau drin...
Viele Grüße
Karin
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Re: schwerbehindertenausweis
Hallo,
ich habe auch 50 %, allerdings habe ich eine knapp 50%ige Hörschädigung, kein Vergleich zu der genannten Hörschädigung!
Allerdings bei der Telekom bingt es nicht viel, ausser den 6,90 Euro. Zudem ist man ja GEZ-Befreit, was ganz gut kommt, wenn ich daran denke, dass die schon wieder einen drauf gesetzt haben.
Na da, wenn man glaubt es sei zu wenig mit den 50%, was ich auch meine (weiss allerdings nicht, wovon das abhängig gemacht wird), dann vielleicht mal mit einem HNO Arzt sprechen!
Gruss chris
ich habe auch 50 %, allerdings habe ich eine knapp 50%ige Hörschädigung, kein Vergleich zu der genannten Hörschädigung!
Allerdings bei der Telekom bingt es nicht viel, ausser den 6,90 Euro. Zudem ist man ja GEZ-Befreit, was ganz gut kommt, wenn ich daran denke, dass die schon wieder einen drauf gesetzt haben.
Na da, wenn man glaubt es sei zu wenig mit den 50%, was ich auch meine (weiss allerdings nicht, wovon das abhängig gemacht wird), dann vielleicht mal mit einem HNO Arzt sprechen!
Gruss chris
Re: schwerbehindertenausweis
Ich eknne mich nicht so gut aus wie Andrea, aber 50% erscheint mir zu wenig. Wurde eine Sprachentwicklungsverzögerung und/ oder -störung berücksichtigt. Merkezichen würde ich bei beeinträchtigter Sprache und Sprachverständnis auf jeden fall versuchen das H zu bekommen. Bei Kindern bringt das RF gar nichts! Wichtig, sollte die SH angeboren sein, die SB rückwirkend anerkennen lassen.Erstellt von mäusepeter
Hallo alle zusammen,
haben gestern nun schon Post vom Amt für Versorgung bekommen,hatte noch gar nicht damit gerechnet.Julie hat 50% bekommen und den Eintrag RF.Waws denkt Ihr,ist das OK?Sie hat rechts 100db und links 65-70 db.Könnte man mehr erwarten?Mache mir nun auch Gedanken was dieser Ausweis uns nun wirklich bringen kann?Man hat ja null Erfahrung und ausser Rundfunk u.Fernsehgebühren??Was heißt der Hinweis, bedingt Telefongebühren?Habe mich so wenig damit beschäftigt,wei´l ja erstmal andere Dinge wichtig waren.Liebe Grüße.
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: schwerbehindertenausweis
Hallo,
ob 50% GdB richtig bewertet ist, kommt darauf an was bei folgende Angaben
500 HZ / 1 KHZ / 2 KHZ und 4 KHZ
gemessen wurde! Danach richten sich die Werte und dann sollte man wie von Euch schon immer erwähnt wurde Entwicklungsverzögerung/Sprachstörung etc. mit angeben!
@Momo, auch wenn RF bei Kinder angebl. nichts bringen würde, trotzdem mitangeben bzw. das Merkzeichen annehmen. Später ist man über diese Nachteilsausgleich froh.
@Alle: Steuerermässigung wird nach GdB gestaffelt! Telefonermässigung ist über Telekom möglich - andere Anbieter bieten dies meistens nicht an! Es gibt glaube ich dafür 3 Gruppen die als Abzugsfähige Betrag zählen, auch das ist nach GdB gestaffelt! Aber diese kann man nur nutzen, wenn man auch über Telekom telefoniert - Sonderrufnummer wie 0180 etc. zählen nicht, diese muss man voll zahlen! (Bei Interesse kann ich demnächst die Staffelung heraussuchen und hier reinstellen)
Öffentlichen Verkehrsmittel geht erst ab GdB 80, dass man per Zug / Bus in Verkehrsverbünde umsonst fahren kann - dafür erhält man vom Versorgungsamt eine Wertmarke!
Gruss Sandra
ob 50% GdB richtig bewertet ist, kommt darauf an was bei folgende Angaben
500 HZ / 1 KHZ / 2 KHZ und 4 KHZ
gemessen wurde! Danach richten sich die Werte und dann sollte man wie von Euch schon immer erwähnt wurde Entwicklungsverzögerung/Sprachstörung etc. mit angeben!
@Momo, auch wenn RF bei Kinder angebl. nichts bringen würde, trotzdem mitangeben bzw. das Merkzeichen annehmen. Später ist man über diese Nachteilsausgleich froh.
@Alle: Steuerermässigung wird nach GdB gestaffelt! Telefonermässigung ist über Telekom möglich - andere Anbieter bieten dies meistens nicht an! Es gibt glaube ich dafür 3 Gruppen die als Abzugsfähige Betrag zählen, auch das ist nach GdB gestaffelt! Aber diese kann man nur nutzen, wenn man auch über Telekom telefoniert - Sonderrufnummer wie 0180 etc. zählen nicht, diese muss man voll zahlen! (Bei Interesse kann ich demnächst die Staffelung heraussuchen und hier reinstellen)
Öffentlichen Verkehrsmittel geht erst ab GdB 80, dass man per Zug / Bus in Verkehrsverbünde umsonst fahren kann - dafür erhält man vom Versorgungsamt eine Wertmarke!
Gruss Sandra
Re: schwerbehindertenausweis
Hallo
hinzuzufügen ist, dass man mit Merkzeichen H die meiste Steuererleichterung (nämlich- ich meine-3700 Euro steuerfrei) hat und die Wertmarke für den Nahverkehr (bringt natürlich erst bei Kindern ab 6 etwas, da alle anderen eh kostenlos fahren) kostenlos bekommt. Und wenn man ein Auto hat, was man wegen und für das behinderte Kind benutzt, bekommt man (wenn dieses Fahrzeug auf das Kind angemeldet ist) eine KFZ Steuerbefreiung zusätzlich.
Viele Grüsse
Klar auch Merkzeichen RF mitangegen, aber bei Kindern wird das nicht als Ermässigung anerkannt. Wichtiger ist eben das H, ggf. das GL, das G und das B.
hinzuzufügen ist, dass man mit Merkzeichen H die meiste Steuererleichterung (nämlich- ich meine-3700 Euro steuerfrei) hat und die Wertmarke für den Nahverkehr (bringt natürlich erst bei Kindern ab 6 etwas, da alle anderen eh kostenlos fahren) kostenlos bekommt. Und wenn man ein Auto hat, was man wegen und für das behinderte Kind benutzt, bekommt man (wenn dieses Fahrzeug auf das Kind angemeldet ist) eine KFZ Steuerbefreiung zusätzlich.
Viele Grüsse
Klar auch Merkzeichen RF mitangegen, aber bei Kindern wird das nicht als Ermässigung anerkannt. Wichtiger ist eben das H, ggf. das GL, das G und das B.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI