Ich hab letztens mal wo gelesen, dass, wenn man als Kind eine Schwerbehinderung hat (zB in meinem Falle hochgradige Schwerhörigkeit) und die Eltern einen Schwerhindertenausweis beantragen, gleich Grad 100 drin stehen.
Ist das korrekt so?
Meine Mutter hat für mich, als ich 17 war, den Schwerbehindertenausweis beantragt, hauptsächlich, damit ich den Wehrdienst nicht machen muss.
Ich habe aber nur Grad 50 bekommen.
War das in Ordnung von den Behörden, oder lohnt es sich, dem zu widersprechen und eventuell Grad 100 nachträglich noch zugesprochen zu bekommen? Ich halte es zwar für recht unwahrscheinlich, da es eben schon 10 Jahre her ist, als der Ausweis beantragt wurde, aber vielleicht kann mir jemand etwas genaueres dazu sagen?
Der Ausweis wurde im Februar 2000 ausgestellt, im Jahr 2005 verlängert, und im Jahr 2010 nochmal verlängert und gleich darauf (auf Hinweis im Rathaus) unbefristet gültig gemacht.
Frage zum Schwerbhindertenausweis
Re: Frage zum Schwerbhindertenausweis
Hallo
nicht immer gibt es 100%. Das hängt unter anderem vom Grad der SH und vom Alter der Diagnose bzw. seit wann man es (nachweislich ) hat ab. Mehr dazu findest du in den FAQs.
Gruß
nicht immer gibt es 100%. Das hängt unter anderem vom Grad der SH und vom Alter der Diagnose bzw. seit wann man es (nachweislich ) hat ab. Mehr dazu findest du in den FAQs.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Frage zum Schwerbhindertenausweis
Teste doch mal was im GdB-Rechner rauskommt (3. Menüpunkt im Hauptmenü) oder stelle dein momentanes Audiogramm hier in den Beitrag, dann rechnen wir es dir aus 
Bist Du Spätertaubt oder hat sich Deine Schwerhörigkeit mit der Zeit verschlechtert? Wichtig ist Dein Hörvermögen vor dem 7. Lebensjahr, wenn das mind. an Taubheit grenzend war, dann steht Dir heute ein GdB von 100 zu (lebenslang).
vg Ralph

Bist Du Spätertaubt oder hat sich Deine Schwerhörigkeit mit der Zeit verschlechtert? Wichtig ist Dein Hörvermögen vor dem 7. Lebensjahr, wenn das mind. an Taubheit grenzend war, dann steht Dir heute ein GdB von 100 zu (lebenslang).
vg Ralph
Re: Frage zum Schwerbhindertenausweis
Mein HNO-Arzt hat mal ein Attest ausgestellt (fürs Arbeitsamt), in dem drin steht, dass ich links hochgradig schwerbehindert bin und rechts an Taubheit grenzend... Das war aber 2005.rhae hat geschrieben:Teste doch mal was im GdB-Rechner rauskommt (3. Menüpunkt im Hauptmenü) oder stelle dein momentanes Audiogramm hier in den Beitrag, dann rechnen wir es dir aus
Bist Du Spätertaubt oder hat sich Deine Schwerhörigkeit mit der Zeit verschlechtert? Wichtig ist Dein Hörvermögen vor dem 7. Lebensjahr, wenn das mind. an Taubheit grenzend war, dann steht Dir heute ein GdB von 100 zu (lebenslang).
vg Ralph
Die
Also früh genug wäre es diagnostiziert gewesen.
Aber ob das schon damals mit an Taubheit grenzend war, keine Ahnung.
Kann man beim HNO-Arzt einfach die Audiogramme anfordern oder woher bekomm ich das?
Re: Frage zum Schwerbhindertenausweis
Ja du kannst die audiogramme beim HNO-anfordern. Mach ich auch wenn ich mal welche brauche. Aber es kann halt sein das vlt. die aller ersten audiogramm von dir nicht mehr vorhanden sind, jenach dem.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Frage zum Schwerbhindertenausweis
Dann werde ich mich mal darum kümmern. Dann hol ich gleich die allerersten, wenn sie noch da sind, und meine aktuellen.