Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

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mona3111
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Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#1

Beitrag von mona3111 »

Hallo allerseits,
ich bin seit 30 Jahren Hörgeräteträger, bin 46 Jahre alt und arbeite als Bürokauffrau. Seit kurzem bin ich mit neuen Hörgeräten "Naida SP IX" versorgt. Diese habe ich bei der Deutschen Rentenverischerung als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zur Kostenübernahme eingereicht. Gesamtpreis ca. 5.000 EUR!!!
Jetzt kam natürlich der Ablehnungsbescheid, mit der Begründung: "Ein höherwertiges Hörgerät ist für besondere Höranforderungen im Berufsbild Bürokauffrau nicht erforderlich. Zum Ausgleich der Hörminderung ist die Versorung mit geeigneten Hörgeräten durch die Krankenkasse ausreichend."

Jetzt möchte ich den Widerspruch schreiben, weiß aber nicht recht wie.
Mit einem sogenannten Kassenhörgerät ist meine Schwerhörigkeit nicht auszugleichen, ich habe in den letzten zwei Jahren über 10 verschiedene Hörgeräte ausprobiert und fand letztendlich das Naida SP IX für am geeignesten.
Wobei nur ein Hörgewinn ohne Störgeräusche von 70 % erreicht wird. Mehr Sprachverständnis ist nicht zu erreichen, dh. ich bin trotzdem immer noch zusätzlich auf das Lippenablesen angewiesen. Ich muss bei der Arbeit die Anweisungen meiner Vorgesetzen / Kollegen verstehen, nur so kann ich meine Arbeit auch weiterhin im Rahmen meiner Möglichkeiten ausüben. Mein Arbeitgeber hatte mir für die Deutschen Rentenversicherung eine Bescheinigung ausgeschrieben, dass ich gute Hörgeräte benötige.

Hier stelle nich noch mein Ton-Audiogramm rein:
125 = 30 / 40
250 = 50 / 65
500 = 75 / 80
750 = 90 / 80
1k = 90 / 80
1,5 k = 90 / 80
2 k = 90 / 75
3 k = 80 / 70
4 k = 80 / 70
6 k = 85 / 65
8 k = 75 / 70

Das Ton-Audiogramm hat sich in den letzten zwei Jahren um ca. 10 db verschlechert. Das Sprachverstehen ohne Hörgeräte mit Kopfhörer lag bei den Einsilbern auch nur bei ca. 70 %. Wie kann ich jetzt meinen Widerspruch begründen, dass ich unbedingt diese Hörgeräte für meine Arbeit benötige?

Könnt ihr mir helfen?
Danke
und schöne Grüsse
mona3111
fast-foot
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo mona3111,

Zitat:

"Ein höherwertiges Hörgerät ist für besondere Höranforderungen im Berufsbild Bürokauffrau nicht erforderlich. Zum Ausgleich der Hörminderung ist die Versorung mit geeigneten Hörgeräten durch die Krankenkasse ausreichend."

Vielleicht musst Du Dich zur professionellen Orchestermusikerin umschulen lassen, damit sofort die vollen Kosten übernommen werden - weil man mit diesem Gehör dort eh keine Chance hätte und die Rentenversicherung dies weiss und daher in diesem Fall zahlen würde.

Ich kenne mich hier nicht aus. Was ich aber bisher mitbekommen habe, müsstest Du vermutlich beweisen, warum die "Kassenschlager" nicht ausreichen.

Hast Du die Tests von allen HGs, die Du ausprobiert hast? Ich nehme an, dass diese Daten beim, Akustiker gepeichert sind.

Grundsätzlich habe ich jedoch noch ein paar Gedanken:

Was hattest Du bisher für HGs? Wie hat das Berufsleben mit jenen funktioniert? Wenn es mit viel günstigeren HGs geklappt hat, ist dies der "Beweis", dass teurere nicht notwendig sind. 10 dB sind zwar gerade bei einer solchen Schwerhörigkeit viel; Solche und noch grössere Schwankungen liegen aber im Bereich der durch verschienste Umstäne bedingten Schwankungen.

Etwas ungewohnt ist, dass mit HGs nicht eine bessere Sprachverständlichkeit erreicht wird. Hier wäre es interessant, die Resultate der Sprachtests zu kennen. Könntest Du diese einstellen?

Ich gehe davon aus, dass Du Dich bereits in welcher Form auch immer mit der Option CI auseinander gesetzt hast.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
mona3111
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#3

Beitrag von mona3111 »

Hallo fast-foot,
die letzten sechs Jahre hatte Hörgeräte von oticon "adapto", waren auch schon hochwertige Geräte, diese wurden damals noch vom Integrationsamt bezahlt. Hatte aber auch mit denen schon ein schlechtes Sprachverstehen und war deshalb froh, dass ich nach Ablauf der sechs jahre eine Neuversorgung anstreben konnte. Leider nur mit mässigem Erfolg. Ich verstehe die "normale Umgangssprache" nicht, dh. erst wenn lauter gesprochen wird, kommt die Sprache bei mir an, telefonieren klappt leider auch nur mit sehr geduldigen Personen, die bereit sind, langsam und deutlich zu sprechen und zu wiederholen.

Über ein CI habe ich nur am Rande nachgedacht, da ich dachte, dass ich noch viel zu gut dafür höre! Auch von Seiten meines HNO-Arztes kam das Thema nicht auf. Könnte ich mit meiner Hörkurve tatsächlich eine CI-Vorsorgeuntersucherung bewilligt bekommen?

Was meinst du damit, Resultate der Sprachtests einstellen?

Schöne Grüsse
mona3111
Sandra

Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#4

Beitrag von Sandra »

Hallo Mona,

es gibt leider immer noch niedergelassene HNO-Ärzte die über CI nicht wissen, nicht darauf hinweisen weil die mit Indikation nicht auskennen oder sogar erst spät darauf hinweisen.

Du kannst normalerweise Dein HNO-Arzt mitteilen, dass Du überweisung für CI-VU haben willst. Dann suchst Du selbst eine CI-Klinik z.b. Köln, Hannover, Frankfurt, Freiburg, München "RdI" etc. aus. Die genannten sind eigentlich mit gutem Ruf und die Reihenfolge ist von mir eher zufällig gewählt! Du kannst dann die CI-Klinik welches bei Dir am nächsten liegt um Termin bitten.
Hinterher weiss Du wie es um Dein Gehör tatsächlich steht und ob Du bereits CI-kandidatin bist.

In Frankfurt z.b. wird neuerdings pro Quartel unabhänging von reguläre Sprechzeit an einem Tag Termin angeboten wo man die Ärzte, Techniker und auch CI-Träger ausgefragt werden kann.

Desweitere wird in Kaiserbergklinik (Bad Nauheim) und Bosenbergklinik (St. Wendel) CI-Seminare mit VU angeboten. Mehr Info und Kontaktadresse zu CI-Seminar findest Du auf www.civhrm.de!
Oder schau in CI-SHGs rein und sprich CI-Trägern.

Aber auch mit CI braucht man Geduld......falls mit HG weniger als 30 bzw. 40% Einsilberverständnis versteht, kann oftmals das CI die bessere Alternative sein als wie HG.

Die VU bzw. CI-Seminare "CI-Entscheidung ja oder nein" verpflichtet Dich zu gar nichts, für den Fall, dass Du für OP etc. noch nicht bereit sein solltest.

Wenn Du noch fragen hast, melde Dich ruhig und wo kommst Du her (für den Fall, dass Du ggf. CI-Träger/CI-Gruppe kennenlernen willst zwecks Erfahrungsaustausch)?

Gruss Sandra
fast-foot
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#5

Beitrag von fast-foot »

Hallo mona3111,

die Tests einscannen oder fotografieren und die Dateien unter "Anhänge verwalten" hochladen.

Oder aptippen. Z.B.:

Einsilber:

rechtes Ohr

60 dB 30 %
75 dB 40 %
85 dB 60 %

etc.

Laut Audiogramm bist Du in dem Bereich, wo bereits implantiert wird. Zur VU ist noch zu sagen, dass ich empfehle, diese erst durchzuführen, wenn der Entschluss für ein CI bereits bspw. so weit gefasst ist, dass er nur noch von dieser abhängt. Die Strahlenbelastung einer CT ist nicht zu unterschätzen.

Gruss fast-foot
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Clara
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#6

Beitrag von Clara »

Wird ein C.I. eigentlich von den Krankenkassen bezahlt?
mona3111
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#7

Beitrag von mona3111 »

Hallo Sandra, hallo fast-foot,
ich lebe in Schleswig-Holstein, dicht an der dänischen Grenze zur Nordsee hin.
Heute abend werde ich den Sprachtest einscannen und hochladen.

VG
mona
maryanne
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#8

Beitrag von maryanne »

Hallo Clara, bei med. Indikation übernimmt die KK die Kosten für das CI.
Hallo Mona, ggf. solltest du dich mit der Uni-Klinik Kiel in Verbindung setzen, dort werden seit langem schon CI implantiert und die Klinik hat einen sehr guten Ruf.

Maryanne
Sandra

Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#9

Beitrag von Sandra »

@Clara: Wenn die Indikation gegeben sind, JA.

Schau doch mal unter folgende Links

www.hcig.de
www.dcig.de bzw. www.dcig-forum.de
www.ohrenseite.de
www.civhrm.de

Der Unterschied wie die KK das halten ist HG ist Hilfsmittel, CI ist Prothese/Implantat.
Prothese/Implantat wird von KK gezahlt!

@Mona: Dann könnte für Dich auch CI-Klinik Kiel in Frage kommen.

Gruss Sandra
Zuletzt geändert von Sandra am 14. Jun 2010, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
mona3111
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#10

Beitrag von mona3111 »

Hallo fast-foot,
hier die Werte der Einsilber ohne Hörgeräte über Kopfhörer:

rechts
90 db = 45 %
100 db = 50 %
110 db = 70 %

links
90 db = 10 %
100 db = 65 %
110 db = 50 %

Mein Akustiker sagte mir, da dieser Einsilber-Test schon schlecht ausfällt, kann mit Hörgeräten auch keine bessere Verständigung erreicht werden. Wäre dann mit einem CI überhaupt eine Verbesserung möglich?

VG
mona
fast-foot
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Re: Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung - wie begründen?

#11

Beitrag von fast-foot »

Hallo mona3111,

das kann leider niemand sagen.

Links könnte es so sein, dass die inneren Haarzellen schon ziemlich lädiert sind (wobei diese bei einem Hörverlust, wie er bei Dir ausgewiesen wird, eh immer mit betroffen sind). Dann leidet das Sprachverstehen zusätzlich und es wird bei Zunahme des Schallpegels nicht besser oder gar schlechter. Ist also die Schädigung der inneren Haarzellen schon weit fortgeschritten, kann ein CI unter Umständen mehr ausrichten als ein HG.

Interessant könnten auch noch die Werte bei 120 dB und die UCLs sein (wann es Dir zu laut wird, einfach gesagt).

Der Aussage des Akustikers möchte ich noch hinzufügen, dass die unterschiedliche Verstärkung der verschiedenen Frequenzen doch etwas bringen kann. Er meinte vermutlich, dass weniger auszurichten sei, als wenn der Sprachtest anders verläuft (vor Allem links).

Wobei ich etwas skeptisch bin, dass mit HGs nicht mehr als 70% erreicht wird (es kann aber tatsächlich sein, dass nicht mehr herauszuholen ist, wobei ich rechts etwas mehr Potential sehe). Das ist natürlich nur meine Einschätzung.

Bist Du schon lange bei diesem Akustiker? Vielleicht wäre eine Alternative zu prüfen (damit will ich aber nichts gegen Deinen Akustiker sagen). Ich habe das Gefühl, dass mehr möglich sein könnte; dies muss aber nicht so sein.

Gruss fast-foot
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