Steuererklärung

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Michaela31
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Steuererklärung

#1

Beitrag von Michaela31 »

Hallo ich wollte mal fragen wie das bei der Steuererklärung ist mit dem GdB. Unsere Mäuse haben 30% bekommen jetzt wird das bei der Steuererklärung eingetragen. Bekommt man den überhaupt bei 30% eine Rückwirkende Zahlung? Oder ist das erst wenn man einen Ausweis bekommen hat?
Gruß Michaela
Swen *01.03.77
Michaela *19.11.74
Finn-Alexander *28.06.02 Schwerhörig, Bronchial-Asthma
Maximilian *28.06.02 Hochgradig-Schwerhörig, Entw./Sprachverzögert
Madeleine *28.06.02 Schwerhörig, stark Entw./Sprachverzögert, muskuläre Hypotonie, Dyslalie, V.a. auditive Wahrnehmunsstörung, V.a. Biotinidasemangel
Tina-Sarah
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Re: Steuererklärung

#2

Beitrag von Tina-Sarah »

Hallo Michaela,

die 30% bringen in der Steuererklärung nichts. Es müssen min. 50% sein um steuerlich berücksichtigt zu werden. Ich würde sie an eurer Stelle trotzdem eintragen, vielleicht habt ihr einen schusseligen Sachbearbeiter der sie trotzdem mit anseetzt. Dann habt ihr Glück gehabt und hofft dass es keinem auffällt sonst kann es sein dass das FA die Differenz, die ihr dann zuviel bekommen habt, wiederhaben möchte.

Aber ihr könnt alle Fahrtkosten die mit den Krankheiten euerer Kids in Verbindung stehen als km-Pauschalen in den aussergewöhnlichen Belastungen einsetzen.

Liebe Grüße

Tina
Liebe Grüße von Tina mit Sarah (* 09.04.03);Waardenburgsyndrom bds.hochgr. sh; 1. CI seit 04/07 aktiv; 2. CI seit 02/08 aktiv
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Michaela31
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Re: Steuererklärung

#3

Beitrag von Michaela31 »

Hallo Tina,
ich hatte mal gelesen das man ab 25-30% eine Steuervergünstigung bekommt von um die 300€ was heißt das wohl.
Eingetragen habe ich die 30% trotzdem und das Schreiben vom Versorgungsamt (fürs Finanzamt) beigelegt.
Gruß Michaela
Swen *01.03.77
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Tina-Sarah
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Re: Steuererklärung

#4

Beitrag von Tina-Sarah »

Hallo Michaela,

ich schreibe dir mal den Auszug aus dem Einkommensteuergesetz. Das ist § 33b EStG.

Die Pauschbeträge ( hier 310€) erhalten
1. behinderte Menschen, deren GdB auf min. 50 festgestell ist;

2. behinderte Menschen deren GdB auf weniger als 50, aber min. auf 25 festgestellt ist, wenn

a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder

b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Das ist der genaue Wortlaug des Paragraphen der das regelt.

Liebe Grüße

Tina
Liebe Grüße von Tina mit Sarah (* 09.04.03);Waardenburgsyndrom bds.hochgr. sh; 1. CI seit 04/07 aktiv; 2. CI seit 02/08 aktiv
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Michaela31
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Re: Steuererklärung

#5

Beitrag von Michaela31 »

Hallo Tina,
achso ist das jetzt habe ich das auch verstanden.Mein Gott diese ganzen § das ist total verwirrend. Ich danke dir.
Einen schönen Tag wünsche ich euch
LG Michaela
Swen *01.03.77
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Momo
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Re: Steuererklärung

#6

Beitrag von Momo »

Hallo Michaela
mit 30% scheinen mir deine Kinder, nach deinen Erzählungen aber viel zu niedrig eingestuft! Haben sie denn keine Merkziechen (logisch geht ja nicht bei 30%). Ich würde mich da nochmal schlaufragen....
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Michaela31
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Re: Steuererklärung

#7

Beitrag von Michaela31 »

Hallo Momo,
ich habe damals gedacht das es ok wäre. Aber mitlerweile bin ich eines Besseren belert. Ich wollte das SPZ abwarten und dann einen Neuantrag stellen. Meinst du ich könnte das H mit beantragen? Ich finde schon das sie auf Hilfe angewiesen sind. Oder ist das erst ab einem bestimmten Alter wo einem das H zusteht?
LG Michaela
Swen *01.03.77
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Momo
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Re: Steuererklärung

#8

Beitrag von Momo »

Liebe Michaela
auf jeden Fall das H beantragen. Das Alter spielt überhaupt keine Rolle. Und beantrage ruhig jetzt schon, denn dann hast du den Ausweis schneller und versuch es rückwirkend anerkennen zu lassen, denn deine Kinder wurden, meines Wissens, doch so geboren, oder? Und alles angeben: Hörkurve, fehlende oder schlechte Sprachentwicklung, motorische Probleme, allg. Entwicklungsverzögerung usw.
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Michaela31
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Re: Steuererklärung

#9

Beitrag von Michaela31 »

Hallo Momo,
soll ich noch was anderes mit beantragen ich weiß Momentan auch garnicht was man alles beantragen könnte. RF wurde mir gesagt nur für den Haushaltvorstand also Kinder nicht.
Gruß Michaela
Swen *01.03.77
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sandra-k.
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Re: Steuererklärung

#10

Beitrag von sandra-k. »

hallo michaela!
habe vor kurzen den antrag erst durch. wir haben die merkzeichen G,B und H bekommen. auf jan seinem ausweis sind 80% vermerkt.... darum denk ich das ihr auf jeden fall zu niedrig eingestuft seid. mir wurde gesagt, das man eventuell noch das merkzeichen RF bekommen könnte...
lg sandra
sandra (7.7.1980)
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Momo
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Re: Steuererklärung

#11

Beitrag von Momo »

Hallo Michaela
also auf jeden Fall das H, G und das B. Das RF bringt bei Kindern nichts, aber du kannst es mitbeantragen (schadet auch nicht). Auf jeden Fall solltest du begründen warum du die einzelnen Merkezichen beantragst oder eben auf entsprechende (ärztliche) Gutachten verweisen. Und wirklich alles aufzählen was die Behinderung(en) im Alltag für Problöeme und Nachteile aufwerfen. Vielleicht tretet ihr als familie dem Sozialverband oder VDK bei? Das ist nicht so teuer und die helfen beim Antrag...

Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Anke
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Re: Steuererklärung

#12

Beitrag von Anke »

Erstellt von sandra-k.
hallo michaela!
habe vor kurzen den antrag erst durch. wir haben die merkzeichen G,B und H bekommen. auf jan seinem ausweis sind 80% vermerkt.... darum denk ich das ihr auf jeden fall zu niedrig eingestuft seid. mir wurde gesagt, das man eventuell noch das merkzeichen RF bekommen könnte...
lg sandra
Hallöchen Sandra,

ich bin Anke und bin neu hier.

Am 14.06.2006 wurde bei unserem Justus eine beidseitige Innenohrschwerhörigkeit von 45-50 db, sowie störungen im aktiven und passiven Wortschatz, multipler Dyslalie, Störungen des Satzbaues audiogener Ursache und Störungen der auditiven Wahrnehmung, Störungen der zentralen Hörfunktion (auditive Merkfähigkeit) festgestellt.

Ber der Versorgung der Hörgeräte sind wir noch in der Testphase und haben auch arge Schwierigkeiten, die richtigen zu finden. Seit dem 07.07.2006 haben wir schon die 4. Testgeräte, aber keine sind wirklich zufriedenstellend.

Nun aber meine Frage.
Wie hoch muss die Schwerhörigkeit sein, damit wir überhaupt eine Schwerbeschädigtenausweis bekommen. Hast du da eine Ahnung? Ich bin da völlig ratlos und würde mich freuen, wenn du mir da näheres sagen könntest.

Vielen lieben Dank im voraus.
Anke

:confused:
Anke 05/65 mit Jonas 12/94 (hört 30% im Störschall, ansonsten normalhörend)
Justus 11/01 (bds. mittel- bis hochgradig sh)
Momo
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Re: Steuererklärung

#13

Beitrag von Momo »

Hallo Anke
ich würde auf jeden Fall versuchen einen SB Status für euren Sohn zu bekommen. Dabei ist wichtig nicht nur die reine SH anzugeben, sondern auch ALLES andere. Das Gesamtbild ergibt dann den Grad der Behinderung.
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
birgit j.
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Re: Steuererklärung

#14

Beitrag von birgit j. »

Auch bei GdB 30 gibt es einen Steuerfreibetrag. Er beträgt 310,- Euro im Jahr. Mein Mann hat sich den Freibetrag direkt auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Birgit mit Sohn (*99 links HV 89% - rechts HV 79% - mit Cassia M H2O versorgt)
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