Rückstellung Schule /weiter Integrationsanerkennung für Kiga?
Rückstellung Schule /weiter Integrationsanerkennung für Kiga?
Unser Sohn (bds. CI ), fast 6 Jahre würde jetzt im Sommer in die Schule kommen. Sprachlich hat er keine Schwierigkeiten. Allerdings ist er sehr schüchtern und noch sehr unkonzentriert. Die Therapeuten und auch der Kindergarten empfehlen eine Rückstellung. Die Ärztin vom Gesundheitsamt würde das auch befürworten. Allerdings sagt sie, wenn Rückstellung, dann genehmige ich keinen I-Platz mehr. Er hat dann keinen Anspruch mehr auf einen Integrationsplatz im Kiga sondern wird dort als Regelkind weiter betreut. Wir möchten natürlich, dass Sohnemann noch ein Jahr in den Genuss der I-Kindbetreuung kommt. Hat jemand von Euch Erfahrung in dem Bereich?
Re: Rückstellung Schule /weiter Integrationsanerkennung für Kiga?
Hallo,
Voraussetzung für einen I-Platz ist es, dass das Kind zum Personenkreis des § 53 SGB XII gehört. Durch die Rückstellung wird das Kind ja nicht automatisch normalhörend, sondern bleibt als schwerhöriges Kind weiterhin körperlich behindert i. S. § 1 Nr. 5 Eingliederungshilfeverordnung. Damit gehört das Kind zum Personenkreis des § 53 SGB XII, so dass die Amtsärztin in dieser Hinsicht kein wirkliches Ermessen mehr hat. Du hast also für einen Widerspruch gegen die Ablehnung des I-Platzes gute Erfolgsaussichten.
Viele Grüße
Voraussetzung für einen I-Platz ist es, dass das Kind zum Personenkreis des § 53 SGB XII gehört. Durch die Rückstellung wird das Kind ja nicht automatisch normalhörend, sondern bleibt als schwerhöriges Kind weiterhin körperlich behindert i. S. § 1 Nr. 5 Eingliederungshilfeverordnung. Damit gehört das Kind zum Personenkreis des § 53 SGB XII, so dass die Amtsärztin in dieser Hinsicht kein wirkliches Ermessen mehr hat. Du hast also für einen Widerspruch gegen die Ablehnung des I-Platzes gute Erfolgsaussichten.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rückstellung Schule /weiter Integrationsanerkennung für Kiga?
Hallo Kaja, vielen Dank für Deine Antwort. Ich hoffe, dass die Ärztin vom Gesundheitsamt damit zu überzeugen ist.
