Hallo,
auch wenn es momentan noch nicht amtlich ist, das meine Kleine AVWS hat (aber der dringende Verdacht besteht),
habe ich einige Fragen bez. des Zeugnisses.
Ich hatte ja schon geschrieben, das meine Kleine solche Probleme in der Grundschule hatte. Die Situation hatte sich kurz vor den Ferien ja etwas entschärft, sodas sie wieder gerne zur Schule gegangen ist. Auch haben sich ihre Leistungen etwas verbessert, seit der gr. Druch weg ist.
Aber das Zeugnis ist leider sehr schlecht ausgefallen.
Wird in den Zeugnissen eigentlich Rücksicht auf AVWS genommen?
Meine Kleine hat ja zusätzlich auch noch Probleme mit den Augen. Sie hat kein räumliches Sehen, aufgrund dessen, das sie als Baby stark schielend zur Welt kam.(Sie wurde bereits 1x operiert)Leider wurde dieses Handycap nicht im Kunstunterricht berücksichtigt, sodas dieses auch schlecht benotet wurde.
Als Zusatz steht sogar handschrftl. im Zeugnis, das sie fleissig üben muß, um das Dritte Schuljahr zu schaffen.
Ich finde nicht gerade motivierend fürs Kind. Hätte man nicht diesen Satz rauslassen können und uns separat informieren können?
Ich fühle mich so hilflos. Weiß im Moment nicht, wie ich Ihr helfen kann.
Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben?
LG
Schnulli
AVWS-Zeugniss meiner Kleinen
Re: AVWS-Zeugniss meiner Kleinen
Du musst an der Schule einen Nachteilsausgleich für deine Tochter beantragen. Werdet ihr noch nicht vom mobilen Dienst oder so betreut?
Ich finde auch der Punkt, dass sie kein räumliches Sehen hat, gehört unbedingt bei der Notengebung berücksichtigt (zumindest im Kunstunterricht)! Es geht hier ja nicht um Vorteile, sondern um Nachteilsausgleich und deine Tochter ist definitiv im Nachteil gegenüber anderen Schülern, wenn sie kein räumliches Sehen hat!
Genauso ist es mit der AVWS. Habt ihr schon mal die Edulink getestet? Wenn nicht, würde ich das direkt zu Beginn des nächsten Schuljahres machen und außerdem Kontakt mit einem mobilen Dienst der zuständigen SH-Schule aufnehmen, damit die die Lehrer entsprechend informieren!
Schau auch mal hier: http://integrationskinder.org/schule/na ... gleich.htm
(Die Seite bezieht sich wohl hauptsächlich auf Blinde und sehgeschädigte Kinder, aber ich finde es steht auch so viel hilfreiches drin!)
Gruß,
Nina
Ich finde auch der Punkt, dass sie kein räumliches Sehen hat, gehört unbedingt bei der Notengebung berücksichtigt (zumindest im Kunstunterricht)! Es geht hier ja nicht um Vorteile, sondern um Nachteilsausgleich und deine Tochter ist definitiv im Nachteil gegenüber anderen Schülern, wenn sie kein räumliches Sehen hat!
Genauso ist es mit der AVWS. Habt ihr schon mal die Edulink getestet? Wenn nicht, würde ich das direkt zu Beginn des nächsten Schuljahres machen und außerdem Kontakt mit einem mobilen Dienst der zuständigen SH-Schule aufnehmen, damit die die Lehrer entsprechend informieren!
Schau auch mal hier: http://integrationskinder.org/schule/na ... gleich.htm
(Die Seite bezieht sich wohl hauptsächlich auf Blinde und sehgeschädigte Kinder, aber ich finde es steht auch so viel hilfreiches drin!)
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: AVWS-Zeugniss meiner Kleinen
Liebe Schnulli,
da AVWS nach wie vor nicht als "organische" Erkrankung anerkannt wird (es gibt nach wie vor keine ICD Nummer im Diagnosekatalog) und auf eine Ersatzdiagnose (z.B. Zentrale Fehlhörigkeit) ausgewichen werden muss ist es sehr schwierig einen Nachteilsausgleich für ein AVWS Kind durch zu bekommen. Falls ihr noch keinen Beratungslehrer einer Hörgeschädigtenschule habt, solltet ihr dringend einen einschalten, dann ist die Regelschule noch am ehsten bereit Kompromisse einzugehen. Wo wohnt ihr denn? Vielleicht gibt es in Eurer Nähe ja eine Beratungsstelle einer Hörgeschädigteschule bei der Du Deine Kleine mal vorab testen lassen könntest. Wenn Du Fragen hast kannst Du Dich gerne per Mail an mich wenden.
Gruß
Karen
da AVWS nach wie vor nicht als "organische" Erkrankung anerkannt wird (es gibt nach wie vor keine ICD Nummer im Diagnosekatalog) und auf eine Ersatzdiagnose (z.B. Zentrale Fehlhörigkeit) ausgewichen werden muss ist es sehr schwierig einen Nachteilsausgleich für ein AVWS Kind durch zu bekommen. Falls ihr noch keinen Beratungslehrer einer Hörgeschädigtenschule habt, solltet ihr dringend einen einschalten, dann ist die Regelschule noch am ehsten bereit Kompromisse einzugehen. Wo wohnt ihr denn? Vielleicht gibt es in Eurer Nähe ja eine Beratungsstelle einer Hörgeschädigteschule bei der Du Deine Kleine mal vorab testen lassen könntest. Wenn Du Fragen hast kannst Du Dich gerne per Mail an mich wenden.
Gruß
Karen
