Ermittlung des GdB's
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Ermittlung des GdB's
Hallo,
bislang habe ich noch keinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt gestellt, da ich mir nicht sicher bin, ob das bei mir Sinn macht. Ich kenne diese Tabelle zur Bestimmung des GdB's, kann mich dort aber nicht genau einordnen. Ist meine Schwerhörigkeit noch mittelgadig oder schon hochgradig? Vielleicht kennt sch hier jemand damit aus und kann mir einen Tipp geben.
Das aktuelle Audiogramm ist vom 13.01.2010 und ich liste es mal auf:
rechts
125 60 dB
250 60 dB
500 60 dB
1k 60 dB
1,5k 65 dB
2k 70 dB
3k 65 dB
4k 75 dB
6k 70 dB
8k 65 dB
links
125 50 dB
250 60 dB
500 60 dB
1k 65 dB
1,5k 65 dB
2k 65 dB
3k 70 dB
4k 75 dB
6k 70 dB
8k 60 dB
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Grüße,
Daniela
bislang habe ich noch keinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt gestellt, da ich mir nicht sicher bin, ob das bei mir Sinn macht. Ich kenne diese Tabelle zur Bestimmung des GdB's, kann mich dort aber nicht genau einordnen. Ist meine Schwerhörigkeit noch mittelgadig oder schon hochgradig? Vielleicht kennt sch hier jemand damit aus und kann mir einen Tipp geben.
Das aktuelle Audiogramm ist vom 13.01.2010 und ich liste es mal auf:
rechts
125 60 dB
250 60 dB
500 60 dB
1k 60 dB
1,5k 65 dB
2k 70 dB
3k 65 dB
4k 75 dB
6k 70 dB
8k 65 dB
links
125 50 dB
250 60 dB
500 60 dB
1k 65 dB
1,5k 65 dB
2k 65 dB
3k 70 dB
4k 75 dB
6k 70 dB
8k 60 dB
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Grüße,
Daniela
Zuletzt geändert von Daniela123 am 16. Jan 2010, 18:55, insgesamt 3-mal geändert.
mittlerweile hochgradig schwerhörig
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Daniela123,
ich komme auf einen GdB von 70, falls Du älter als sieben Jahre bist.
Gruss fast-foot
ich komme auf einen GdB von 70, falls Du älter als sieben Jahre bist.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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Re: Ermittlung des GdB's
Hallo fast-foot,
danke für Deine schnelle Antwort und ja, ich bin älter als 7 Jahre. Also wäre eine Beantragung eines Schwerbehindertenausweises schon sinnvoll, oder?
Grüße,
Daniela
danke für Deine schnelle Antwort und ja, ich bin älter als 7 Jahre. Also wäre eine Beantragung eines Schwerbehindertenausweises schon sinnvoll, oder?
Grüße,
Daniela
mittlerweile hochgradig schwerhörig
Re: Ermittlung des GdB's
Kommt darauf an, aus welcher Sicht.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo,
auch mich würde interessieren, welcher GdB lt. meinen aktuellen Audiogramm mir zusteht.
250 45 40
500 55 50
1 K 100 80
1,5K 100 75
2 K 90 80
3 K 80 105
4 K 85 100
6 K 85 100
8 K 95
Momentan besitze ich einen Ausweis mit einen festgestellten Wert von 60 % (welche 1991 festgestellt und berechnet wurden sind.)
Danke für eure Antworten
LG Frank
auch mich würde interessieren, welcher GdB lt. meinen aktuellen Audiogramm mir zusteht.
250 45 40
500 55 50
1 K 100 80
1,5K 100 75
2 K 90 80
3 K 80 105
4 K 85 100
6 K 85 100
8 K 95
Momentan besitze ich einen Ausweis mit einen festgestellten Wert von 60 % (welche 1991 festgestellt und berechnet wurden sind.)
Danke für eure Antworten
LG Frank
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Frank Höpfner,
ich habe einen gdB von 70 errechnet.
Gruss fast-foot
ich habe einen gdB von 70 errechnet.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Daniela,
nach Rösner Tabelle B beträgt dein Hörverlust rechts 15+26+27+14=82% und links 15+29+25+14=83%, das ist nach Tabelle D jeweils an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (80-95%) und ergibt einen GdB von 70, wie fastfoot schon berechnete.
Mit diesem GdB giltst du als schwerbehindert, hast Anspruch auf einen Ausweis sowie auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und genießt als Schwerbehinderter auch einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem bekommst du einige hundert Euro Steuervorteil im Jahr und 5 zusätzliche Urlaubstage von deinem Arbeitgeber. Damit du diese 5 Urlaubstage auch für 2010 komplett bekommst, solltest du deinen Antrag beim Versorgungsamt möglichst noch im Januar stellen, denn der Bescheid gilt üblicherweise rückwirkend zur Antragsstellung.
Viele Grüße, Mirko
nach Rösner Tabelle B beträgt dein Hörverlust rechts 15+26+27+14=82% und links 15+29+25+14=83%, das ist nach Tabelle D jeweils an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (80-95%) und ergibt einen GdB von 70, wie fastfoot schon berechnete.
Mit diesem GdB giltst du als schwerbehindert, hast Anspruch auf einen Ausweis sowie auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und genießt als Schwerbehinderter auch einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem bekommst du einige hundert Euro Steuervorteil im Jahr und 5 zusätzliche Urlaubstage von deinem Arbeitgeber. Damit du diese 5 Urlaubstage auch für 2010 komplett bekommst, solltest du deinen Antrag beim Versorgungsamt möglichst noch im Januar stellen, denn der Bescheid gilt üblicherweise rückwirkend zur Antragsstellung.
Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 16. Jan 2010, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ermittlung des GdB's
Hi Leutchen
in meinem Diagramm sind zwei Linien .... eine durchgehende und ein klein wenig variable dazu eine gepunktete. Nach welcher muss ich mich nun mit den Werten richten? Mein Scanner ist leider kaputt, sonst hätte ich das Diagramm mal eingefügt.
Die Werte der durchgehenden Linie sind:
RECHTS
125 = 20
250 = 20
500 = 30
1 k = 50
1,5 k = 65
2 k = 70
3 k = 80
4 k = 80
6 k = 70
8 k = 60
LINKS
125 = 20
250 = 20
500 = 30
1 k = 60
1,5 k = 70
2 k = 80
3 k = 80
4 k = 70
6 k = 60
8 k = 60
Ich bin wohl schon seit Kindheit an schwerhörig, was nur nie so richtig auffiel. In der Schule sass ich meistens genau in der Mitte des Klassenzimmers und so kam es dass man erst bei der Gesundheitsprüfung zur Krankenschwester (was ic werden wollte) die Schwerhörigkeit festgestellt hat. Im Laufe der Jahre hatte sich das so raus gebildet, dass ich mit 15 Jahren schon recht gut vom Mund ablesen konnte. Sprachstörungen habe ich keine, da bei uns immer sehr deutlich und laut gesprochen wurde, ich als Kind auch mehr gelesen wie fern geschaut habe.
Nun sind die Jahre vergangen, diese Werte sind von 2007, als Vermerk steht dort:
gering bis mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit rechts und mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit links
und ich trage mich mit dem Gedanken einen Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen, bzw. einen genauen GdB.
Bei uns in der Familie ist niemand schwerhörig. Bei mir ist das vielleicht verursacht durch eine Krankheit im Alter von knapp 4 Jahren, Typhus wo Medikamente verabreicht worden sind, die wohl den Hörnerv beschädigen und eine Schrumpfniere verursachen können. Beides ist bei mir vorhanden.
Seid so lieb und schreibt mir mal ob ich die gepunktete Linie noch angeben soll, damit man das besser errechnen kann .... ich habe von derlei Dingen leider keine Ahnung.
Euch ganz lieb Danke
LG
in meinem Diagramm sind zwei Linien .... eine durchgehende und ein klein wenig variable dazu eine gepunktete. Nach welcher muss ich mich nun mit den Werten richten? Mein Scanner ist leider kaputt, sonst hätte ich das Diagramm mal eingefügt.
Die Werte der durchgehenden Linie sind:
RECHTS
125 = 20
250 = 20
500 = 30
1 k = 50
1,5 k = 65
2 k = 70
3 k = 80
4 k = 80
6 k = 70
8 k = 60
LINKS
125 = 20
250 = 20
500 = 30
1 k = 60
1,5 k = 70
2 k = 80
3 k = 80
4 k = 70
6 k = 60
8 k = 60
Ich bin wohl schon seit Kindheit an schwerhörig, was nur nie so richtig auffiel. In der Schule sass ich meistens genau in der Mitte des Klassenzimmers und so kam es dass man erst bei der Gesundheitsprüfung zur Krankenschwester (was ic werden wollte) die Schwerhörigkeit festgestellt hat. Im Laufe der Jahre hatte sich das so raus gebildet, dass ich mit 15 Jahren schon recht gut vom Mund ablesen konnte. Sprachstörungen habe ich keine, da bei uns immer sehr deutlich und laut gesprochen wurde, ich als Kind auch mehr gelesen wie fern geschaut habe.
Nun sind die Jahre vergangen, diese Werte sind von 2007, als Vermerk steht dort:
gering bis mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit rechts und mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit links
und ich trage mich mit dem Gedanken einen Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen, bzw. einen genauen GdB.
Bei uns in der Familie ist niemand schwerhörig. Bei mir ist das vielleicht verursacht durch eine Krankheit im Alter von knapp 4 Jahren, Typhus wo Medikamente verabreicht worden sind, die wohl den Hörnerv beschädigen und eine Schrumpfniere verursachen können. Beides ist bei mir vorhanden.
Seid so lieb und schreibt mir mal ob ich die gepunktete Linie noch angeben soll, damit man das besser errechnen kann .... ich habe von derlei Dingen leider keine Ahnung.
Euch ganz lieb Danke
LG
Re: Ermittlung des GdB's
In meinem alten SVK Ausweis (aus DDR Zeiten) habe ich deswegen einen Vermerk:
Leichtbeschädigung lt. Unterlagen vom 02.02.84 / Dauerschaden
mein erstes Hörgerät bekam ich am 21.02.1984, verordnet von der Hörmittelberatung Betriebspoliklinik Bergbau Zwickau.
Ich kenne allerdings nicht die Unterlagen vom 02.02.1984 .... nicht dass mich da jetzt jemand dazu was fragen möchte.
Ich war damals 17 als das beim Arzt ablief & festgestellt wurde bzw. als das zum ersten Mal richtig auffiel, war ich 15.
Wenn man einen Antrag auf Schwerbeschädigtenausweis stellt, wäre es gut, diese Seite wo das vermerkt ist vom alten SVK Ausweis zu kopieren und mitzuschicken, damit die sehen dass ich damals unter 18 war und diese Schwerhörigkeit schon vorhanden war?
Nicht haun ....... aber ich hab bis auf den SVK Ausweis und das Diagramm von 2007 keine Unterlagen dazu und auch so keine Ahnung wie man GdB feststellen lässt usw. .
LG
LG Ines
Leichtbeschädigung lt. Unterlagen vom 02.02.84 / Dauerschaden
mein erstes Hörgerät bekam ich am 21.02.1984, verordnet von der Hörmittelberatung Betriebspoliklinik Bergbau Zwickau.
Ich kenne allerdings nicht die Unterlagen vom 02.02.1984 .... nicht dass mich da jetzt jemand dazu was fragen möchte.
Ich war damals 17 als das beim Arzt ablief & festgestellt wurde bzw. als das zum ersten Mal richtig auffiel, war ich 15.
Wenn man einen Antrag auf Schwerbeschädigtenausweis stellt, wäre es gut, diese Seite wo das vermerkt ist vom alten SVK Ausweis zu kopieren und mitzuschicken, damit die sehen dass ich damals unter 18 war und diese Schwerhörigkeit schon vorhanden war?
Nicht haun ....... aber ich hab bis auf den SVK Ausweis und das Diagramm von 2007 keine Unterlagen dazu und auch so keine Ahnung wie man GdB feststellen lässt usw. .
LG
LG Ines
Re: Ermittlung des GdB's
Ja ines, den alten Ausweis als Kopie hinzufügen - ob das mit "unter 18" etwas nutzt, ist fraglich, denn du warst ja lt. Unterlagen leichtgradig sh. Im Moment habe ich keine Zeit, deinen GdB auszurechnen- falls sich bis Abends niemand von hier dazu äußert, mache ich das (am Abend).,
Gruß
Maryanne
Gruß
Maryanne
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Re: Ermittlung des GdB's
Da ihr hier so schön am GdB-Berechnen seid, wollte ich mal fragen, wie eine auditive Wahrnehmungsstörung da einfließt? Ich habe einen GdB von 80%, höre zwar noch relativ gut, aber ich verstehe total schlecht. Kann z.B. nicht telefonieren. Die meisten CI -Träger, die ich so kenne haben einen GdB von 100%, verstehen aber viel, viel besser als ich.
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo kletterfreak,
die Beurteilung des GdBs wird ohneHGs oder CIs vorgenommen. Ab einem bestimmten Grad des Hörverlusts spielt die Sprachverständlichkeit keine Rolle mehr. Wenn bei Dir der Hörtest jedoch relativ gut ausfällt, müsste der Sprachtest mehr Gewicht bekommen und, je nachdem, dafür verantwortlich sein, dass der GdB erhöht wird.
Gruss fast-foot
die Beurteilung des GdBs wird ohne
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Chrissy,
nach Deinen angegebenen Werten hast Du rechts einen Hörverlust von 68% und links 74%. Damit liegt bei Dir beidseitig eine "hochgradige Schwerhörigkeit" vor und Du bekommst einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 und dem Merkzeichen "RF".
Somit lohnt es sich für Dich schon einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, es gibt steuerliche Vergünstigungen und Rundfunkgebühren (GEZ) brauchst Du auch nicht zu bezahlen.
Viele Grüße Ralph
nach Deinen angegebenen Werten hast Du rechts einen Hörverlust von 68% und links 74%. Damit liegt bei Dir beidseitig eine "hochgradige Schwerhörigkeit" vor und Du bekommst einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 und dem Merkzeichen "RF".
Somit lohnt es sich für Dich schon einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, es gibt steuerliche Vergünstigungen und Rundfunkgebühren (GEZ) brauchst Du auch nicht zu bezahlen.
Viele Grüße Ralph
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo,
bei mir (25Jahre alt) sagt mein Diagramm folgendes:
Rechts
250: 40
500: 60
1000:80
1500:90
2000:100
3000:100
4000:110
Links:
250:60
500:70
1000:90
1500.90
2000:80
3000:60
4000:80
Mein Artzt sagte mir, ich hätte eine hochgradige Schwerhörigkeit.
Ich höre aber mitHGs noch relativ gut, nur ab und zu habe ich Schwierigkeiten bestimmte Wörter zu verstehen.
Eine Frage an euch: Wie schlecht ist der Hörverlust wirklich und welchen GdB habe ich?
Über eine ehrliche Antwort würde ich mich sehr freuen!
bei mir (25Jahre alt) sagt mein Diagramm folgendes:
Rechts
250: 40
500: 60
1000:80
1500:90
2000:100
3000:100
4000:110
Links:
250:60
500:70
1000:90
1500.90
2000:80
3000:60
4000:80
Mein Artzt sagte mir, ich hätte eine hochgradige Schwerhörigkeit.
Ich höre aber mit
Eine Frage an euch: Wie schlecht ist der Hörverlust wirklich und welchen GdB habe ich?
Über eine ehrliche Antwort würde ich mich sehr freuen!
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Sanny,
die Berechnung des GdB geht mit unserem (neuen) GdB-Rechner eigentlich ganz fix - der 3. Link im Hauptmenü
Rausgekommen ist folgendes:
Der Hörverlust rechts ist: 93%
Der Hörverlust links ist: 96%
Somit bist Du "an Taubheit grenzend Schwerhörig", links sogar schon etwas darüber. Leider verwenden viele HNO-Ärzte nicht die richtigen Begriffe und dann kommt es mitunter zu Begriffsverwirrungen bzw. Fehlern beim Versorgungsamt.
Du solltest in Deinem Schwerbehindertenausweis mind. einen GdB von 70 bekommen, 80 sind aber auch drin (Deine Werte liegen gerade auf der Grenze). Merkzeichen gibt es RF und evtl. auch GL.
Falls Du diesen Hörverlust schon als Kind hattest (vor dem 7. Lebensjahr) dann wird ein GdB von 100 gegeben.
Viele Grüße Ralph
die Berechnung des GdB geht mit unserem (neuen) GdB-Rechner eigentlich ganz fix - der 3. Link im Hauptmenü

Rausgekommen ist folgendes:
Der Hörverlust rechts ist: 93%
Der Hörverlust links ist: 96%
Somit bist Du "an Taubheit grenzend Schwerhörig", links sogar schon etwas darüber. Leider verwenden viele HNO-Ärzte nicht die richtigen Begriffe und dann kommt es mitunter zu Begriffsverwirrungen bzw. Fehlern beim Versorgungsamt.
Du solltest in Deinem Schwerbehindertenausweis mind. einen GdB von 70 bekommen, 80 sind aber auch drin (Deine Werte liegen gerade auf der Grenze). Merkzeichen gibt es RF und evtl. auch GL.
Falls Du diesen Hörverlust schon als Kind hattest (vor dem 7. Lebensjahr) dann wird ein GdB von 100 gegeben.
Viele Grüße Ralph
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Ralph,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Bei mir hat man als Kind im Alter von 6 Jahren eine gering bis mittelgeradige Schwerhörigkeit festgestellt. Wurde mit dem Jahren aber immer schlimmer. Ich höre ja mitHGs noch relativ gut und bin auch froh, dass ich sie habe aber das mein Hörverlust mittlerweile (ohne HGs) so schlecht ist, will ich nicht wahrhaben. Habe danach noch einen Hörtest beim Akustiker gemacht. Dort sah es sogar noch schlechter aus. Die Akustikerin sagte mir aber dass der Hörverlust NICHT,,taubheitsgrenzend" sei...
Habe schon ein Antrag an das Versorgungsamt gestellt. Bin gespannt, was rauskommt.
Viele Grüße Sanny
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Bei mir hat man als Kind im Alter von 6 Jahren eine gering bis mittelgeradige Schwerhörigkeit festgestellt. Wurde mit dem Jahren aber immer schlimmer. Ich höre ja mit
Habe schon ein Antrag an das Versorgungsamt gestellt. Bin gespannt, was rauskommt.
Viele Grüße Sanny
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Chrissy, ich habe gerade gerechnet und erst dann gesehen, das Ralph schneller war als ich. Aber ich bin auf den gleichen Wert gekommen: GdB 50 - du solltest einen SB-Ausweis beantragen und deine Nachteilsausgleiche auch am Arbeitsplatz geltend machen, z. B. die 5 zusätzlichen Urlaubstage.
Gruß
Maryanne
Gruß
Maryanne
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Kletterfreak, als CI -Träger bist du mit GdB 80 gut eingestuft. Hast du denn das Merkzeichen GL? Es gibt jede Menge CI-Träger, die nicht telefonieren können, dies ist kein Kriterium für den GdB, da hierbei schon von Taubheit ausgegangen wird - und tauber als taub kann man ja - zum Glück - nicht sein.
Ich empfehle dir Hörtraining - vielleicht kannst du ja noch etwas herausholen!
Gruß
Maryanne
Ich empfehle dir Hörtraining - vielleicht kannst du ja noch etwas herausholen!
Gruß
Maryanne
Re: Ermittlung des GdB's
Hi Ihr Lieben
Euch erstmal ganz lieb Danke für Eure Antworten.
Bei mir geht es eher darum, dass KJC (ich bin derzeit ohne Arbeit) laufend versucht mich in irgendwelche Massnahmen und an Leihfirmen zu vermitteln und ich nun weil man meine Atteste wahrscheinlich nicht ernst nimmt, das Ganze konkret per Feststellungsantrag auf GdB machen lassen will. Weil meine Schwerhörigkeit so nicht weiter auffällt, wenn jemand klar & deutlich spricht und ich ein Gesicht dazu habe, wo ich vom Mund ablesen kann - scheinen die das wohl anzuzweifeln.
Ich habe ja vom Ohrenarzt ein Zettel (soll ein Attest sein) worauf steht:
Es besteht eine mittelgradige Schwerhörigkeit beidseits. Berufliche Lärmexposition kann zu einer weiteren Hörverschlechterung führen und sollte vermieden werden.
Aber das scheint dem KJC wohl nicht zu reichen.
Darum nun Feststellungsantrag und um ein kleines Bild darüber zu haben, was mich vielleicht erwartet, hatte ich mal Eure Meinung erbeten.
Achs KJC = Kreis Job Center .... für diejenigen die das nicht kennen.
LG Ines
Euch erstmal ganz lieb Danke für Eure Antworten.
Bei mir geht es eher darum, dass KJC (ich bin derzeit ohne Arbeit) laufend versucht mich in irgendwelche Massnahmen und an Leihfirmen zu vermitteln und ich nun weil man meine Atteste wahrscheinlich nicht ernst nimmt, das Ganze konkret per Feststellungsantrag auf GdB machen lassen will. Weil meine Schwerhörigkeit so nicht weiter auffällt, wenn jemand klar & deutlich spricht und ich ein Gesicht dazu habe, wo ich vom Mund ablesen kann - scheinen die das wohl anzuzweifeln.
Ich habe ja vom Ohrenarzt ein Zettel (soll ein Attest sein) worauf steht:
Es besteht eine mittelgradige Schwerhörigkeit beidseits. Berufliche Lärmexposition kann zu einer weiteren Hörverschlechterung führen und sollte vermieden werden.
Aber das scheint dem KJC wohl nicht zu reichen.
Darum nun Feststellungsantrag und um ein kleines Bild darüber zu haben, was mich vielleicht erwartet, hatte ich mal Eure Meinung erbeten.
Achs KJC = Kreis Job Center .... für diejenigen die das nicht kennen.
LG Ines
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Chrissy,
das Attest halte ich auch nicht für ausreichend. Es ist nur der Aspekt Lärmexposition beschrieben, der vermieden werden sollte. Das ist ja nur ein Aspekt. Problematischer wird für Dich die Kommunikation in lauten Umgebungen sein und eventuell Telefonate. Leider haben die Sachbearbeiter meist keine Ahnung von Schwerhörigen. Als Schwerbehinderter wird man aber in der Regel durch speziell geschulte Rehamitarbeiter beraten (Arbeitsvermittler), die können oftmals etwas mehr damirt anfangen. Die können auch ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben um Deine Einschränkungen hinsichtlich einer beruflichen Tätigkeit ärztlich attestieren zu lassen oder Du bittest Deinen HNO doch ein wenig mehr zu schreiben, was Deinen beruflichen Alltag beeinträchtigt. Mit dem vorhandenen Attest wird DIr wahrscheinlich nur kein Lärmarbeitsplatz angeboten...
das Attest halte ich auch nicht für ausreichend. Es ist nur der Aspekt Lärmexposition beschrieben, der vermieden werden sollte. Das ist ja nur ein Aspekt. Problematischer wird für Dich die Kommunikation in lauten Umgebungen sein und eventuell Telefonate. Leider haben die Sachbearbeiter meist keine Ahnung von Schwerhörigen. Als Schwerbehinderter wird man aber in der Regel durch speziell geschulte Rehamitarbeiter beraten (Arbeitsvermittler), die können oftmals etwas mehr damirt anfangen. Die können auch ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben um Deine Einschränkungen hinsichtlich einer beruflichen Tätigkeit ärztlich attestieren zu lassen oder Du bittest Deinen HNO doch ein wenig mehr zu schreiben, was Deinen beruflichen Alltag beeinträchtigt. Mit dem vorhandenen Attest wird DIr wahrscheinlich nur kein Lärmarbeitsplatz angeboten...
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Ermittlung des GdB's
Hi Coralie
ich denke manchmal, dass es Normalhörenden ohnehin schwer fällt sich da rein zu denken. Ich selbst habe den Eindruck, dass wir Schwerhörigen eine andere Logik besitzen. Bei uns genügt es oftmals nur Bruchteile vom Satz zu verstehen um zu wissen was der andere will. Aber immer gelingt das nicht, sobald man auch kein Gesicht zum Mundablesen dazu hat - fällt es noch schwerer. Das sind aber Dinge die sich im Laufe der Jahre so ergeben haben oder angeeignet sind.
Dann gibt es Räume die eine enorme Akustik haben ..... da kann es vorkommen, dass man gar nichts hört. Mir mal passiert, da stand ich da mit meinem Talent.
Ich war ja beim Amtsarzt vom Arbeitsamt, der meinte ich könne Mickymäuse aufsetzen. Der hat Vorstellung dachte ich ..... damit höre ich erst Recht nichts. Ich verstehe ohnehin nicht warum Ärzte da so lasch schreiben. Kann man das nicht klipp & klar beim Namen nennen ....... nein da wird undeutlich geschrieben und natürlich sucht sich das Amt das für sich Beste raus.
Habt Ihr ne Ahnung wie lange sowas dauert bis der GdB festgesetzt ist?
Am 4 habe ich Termin beim Hals-Nasen-Ohrenarzt und im April beim Rheumatologen. Im April schicke ich auch den Antrag zur Feststellung des GdB ab. Dann werden die sich denk ich das Zeug von den Ärzten anfordern. Mal schaun was wird
LG Ines
ich denke manchmal, dass es Normalhörenden ohnehin schwer fällt sich da rein zu denken. Ich selbst habe den Eindruck, dass wir Schwerhörigen eine andere Logik besitzen. Bei uns genügt es oftmals nur Bruchteile vom Satz zu verstehen um zu wissen was der andere will. Aber immer gelingt das nicht, sobald man auch kein Gesicht zum Mundablesen dazu hat - fällt es noch schwerer. Das sind aber Dinge die sich im Laufe der Jahre so ergeben haben oder angeeignet sind.
Dann gibt es Räume die eine enorme Akustik haben ..... da kann es vorkommen, dass man gar nichts hört. Mir mal passiert, da stand ich da mit meinem Talent.
Ich war ja beim Amtsarzt vom Arbeitsamt, der meinte ich könne Mickymäuse aufsetzen. Der hat Vorstellung dachte ich ..... damit höre ich erst Recht nichts. Ich verstehe ohnehin nicht warum Ärzte da so lasch schreiben. Kann man das nicht klipp & klar beim Namen nennen ....... nein da wird undeutlich geschrieben und natürlich sucht sich das Amt das für sich Beste raus.
Habt Ihr ne Ahnung wie lange sowas dauert bis der GdB festgesetzt ist?
Am 4 habe ich Termin beim Hals-Nasen-Ohrenarzt und im April beim Rheumatologen. Im April schicke ich auch den Antrag zur Feststellung des GdB ab. Dann werden die sich denk ich das Zeug von den Ärzten anfordern. Mal schaun was wird
LG Ines
Re: Ermittlung des GdB's
Hallo Ines,
ja unsere Kommunikation hat sich durch dei Schwerhörigkeit verändert. Aber vorsicht, manchmal meinen wir nur alles verstanden zu haben, da wir uns den Rest gedacht haben, das kann leider mal schiefgehen....diese Situationen kennt ja jeder von uns. Ich würde Dir wirklich raten, Deine Probleme genau zu formulieren und nochmals ein fachärztliches Attest ein zu rechen. Mit dem Gehörschutz (Micky Maus) war gemeint, dass Du an einem Lärmarbeitzplatz diese aufsetzten könntes, ein Lärmarbeitsplatz ist aber in der Regel nicht für Schwerhörige geeignet, weil Du dann keine Gefahrensignale mehr wahrnehmen kannst und außerdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt bist einen Lärmschaden zu entwickeln. Am besten ist, Du "beschaffst" Dir selber einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" (ich weiß, leichter gesagt als getan...)und das dem dem Rehabereter kann ich wirklich nur empfehlen, die sind dann nämlich auch direkt dafür zu ständig, welche Hilfsmittel Du eventuell am Arbeitsplatz benörigste. Der Schwerbehindertenantrag dauert unterschiedlich lange, je mehr Unterlagen Du direkt einreichst desto schneller geht es im positiven Falle, aber ein paar Monate vergehen meist bis man den Ausweis hat. Ich habe übrigens trotz meiner Behinderung einen Arbeitsplatz mit viel Kommunikation, vielen Besprechungen und auch gelegentlichem Lärm. Es geht vieles , gerade seit ich dasCI habe. Jeder geht anders mit der Behinderung um und ich habe beispielsweise keinen "Behindertenarbeitsplatz" und inzwischen geht das Hören wieder so gut, dass meine Behidnerung kaum noch zu Problemen führt. Ich möchte nur sagen, vieles geht wenn man will und die Frage ist wie sehr man sich auch selber "behindert". Ich möchte damit keinem zu nahe treten, denn natürlcih gibt es Ausmaße der Hörbehinderung, bei der eine verbale Kommunikation einfach nicht mehr klappt, aber wenn ich bedenke, dass ich nach dem Studium dachte ich könne nie in meinem Beruf arbeiten und dies nun seit vielen Jahren erfolgreiche tue sollte man nicht zu früh den Kopf in den Sand stecken meines Erachtens.
ja unsere Kommunikation hat sich durch dei Schwerhörigkeit verändert. Aber vorsicht, manchmal meinen wir nur alles verstanden zu haben, da wir uns den Rest gedacht haben, das kann leider mal schiefgehen....diese Situationen kennt ja jeder von uns. Ich würde Dir wirklich raten, Deine Probleme genau zu formulieren und nochmals ein fachärztliches Attest ein zu rechen. Mit dem Gehörschutz (Micky Maus) war gemeint, dass Du an einem Lärmarbeitzplatz diese aufsetzten könntes, ein Lärmarbeitsplatz ist aber in der Regel nicht für Schwerhörige geeignet, weil Du dann keine Gefahrensignale mehr wahrnehmen kannst und außerdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt bist einen Lärmschaden zu entwickeln. Am besten ist, Du "beschaffst" Dir selber einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" (ich weiß, leichter gesagt als getan...)und das dem dem Rehabereter kann ich wirklich nur empfehlen, die sind dann nämlich auch direkt dafür zu ständig, welche Hilfsmittel Du eventuell am Arbeitsplatz benörigste. Der Schwerbehindertenantrag dauert unterschiedlich lange, je mehr Unterlagen Du direkt einreichst desto schneller geht es im positiven Falle, aber ein paar Monate vergehen meist bis man den Ausweis hat. Ich habe übrigens trotz meiner Behinderung einen Arbeitsplatz mit viel Kommunikation, vielen Besprechungen und auch gelegentlichem Lärm. Es geht vieles , gerade seit ich das
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Ermittlung des GdB's
Hi Coralie
ich selbst hätte wohl mit der Schwerhörigkeit gar nicht so viel Aufhebens gemacht. Darum habe ich auch bis heute keinen Schwerbeschädigtenausweis je beantragt. Um als alleinerziehende ordentlich Geld verdienen zu können, habe ich das Kriterium "Schwerhörigkeit" auch selbst nicht so sehr beachtet. Ich hatte einfach meine Kollegen darüber informiert, sie gebeten mit mir deutlich und etwas lauter zu reden und es mir nicht zu verübeln wenn ich bei Zuruf von hinten nicht gleich reagiere, da ich das manchmal nicht wahrnehme. Das hat bisher auch immer gut funktioniert.
Aber meine SB beim KJC ist ja angehalten die Leute in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren (was ja auch okay ist) und ist daher bestrebt mir allerhand Leihfirmen und "sinnlos" Bewerbungstrainings die mir am Ende nicht helfen bzw. weiterhelfen aufzuschanzen. Zudem scheint sie die Schwerhörigkeit enorm anzuzweifeln, da ich sie ja in ihrem Büro verstehe und man wohl um den Aspekt "Was ist Schallempfindungsschwerhörigkeit und das dies nicht einfach nur "weniger Hören" ist ein klein wenig bewandert sein muss, um diese Dinge zu verstehen. Zudem hege ich selbst auch nicht mehr die Bereitschaft meine Gesundheit weiterhin zu belasten und sie selbst hat angeregt einen SB Ausweis zu besorgen.
Als meine Kinder noch klein waren, ich alleinerziehend und man noch vernünftig verdienen konnte .... da habe ich das aus besagten Gründen getan, um eben nicht zum Sozialamt gehen zu müssen. Aber nun sind sie gross, der Arbeitsmarkt hier so gesättigt, die Verdienste minimal ... so dass meine Bereitschaft, die Schwerhörigkeit weiter zu ignorieren bzw. zu kaschieren, gen Null gefahren ist.
Ausserdem habe ich so meine Zweifel, ob die Aufforderung ihrerseits einen SB Ausweis zu beantragen ernst gemeint ist, oder ob man sich damit nicht nur Einblick verschaffen will, eben weil man das anzweifelt.
Also alles nicht so einfach.
Die Befunde selbst mit übersenden? Hiesse das, dass die Ärzte mir die Befunde aushändigen müssen und ich die dann anfüge? Ohje, ich habe von derlei Dingen gar keine Ahnung.
Ich habe es nun geschafft mein Diagramm vom Befund meiner Ohren einzuscannen ... wäre schön wenn man sich den nochmal genauer ansehen würde, da ich im Anfangspost in diesem Thread die Werte abgeschrieben habe. Aber da ist auch noch eine gestrichelte Linie ...... so recht kann ich das Ganze nämlich gar nicht deuten.
Ich dank Euch schonmal im Voraus ganz lieb
LG Ines
ich selbst hätte wohl mit der Schwerhörigkeit gar nicht so viel Aufhebens gemacht. Darum habe ich auch bis heute keinen Schwerbeschädigtenausweis je beantragt. Um als alleinerziehende ordentlich Geld verdienen zu können, habe ich das Kriterium "Schwerhörigkeit" auch selbst nicht so sehr beachtet. Ich hatte einfach meine Kollegen darüber informiert, sie gebeten mit mir deutlich und etwas lauter zu reden und es mir nicht zu verübeln wenn ich bei Zuruf von hinten nicht gleich reagiere, da ich das manchmal nicht wahrnehme. Das hat bisher auch immer gut funktioniert.
Aber meine SB beim KJC ist ja angehalten die Leute in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren (was ja auch okay ist) und ist daher bestrebt mir allerhand Leihfirmen und "sinnlos" Bewerbungstrainings die mir am Ende nicht helfen bzw. weiterhelfen aufzuschanzen. Zudem scheint sie die Schwerhörigkeit enorm anzuzweifeln, da ich sie ja in ihrem Büro verstehe und man wohl um den Aspekt "Was ist Schallempfindungsschwerhörigkeit und das dies nicht einfach nur "weniger Hören" ist ein klein wenig bewandert sein muss, um diese Dinge zu verstehen. Zudem hege ich selbst auch nicht mehr die Bereitschaft meine Gesundheit weiterhin zu belasten und sie selbst hat angeregt einen SB Ausweis zu besorgen.
Als meine Kinder noch klein waren, ich alleinerziehend und man noch vernünftig verdienen konnte .... da habe ich das aus besagten Gründen getan, um eben nicht zum Sozialamt gehen zu müssen. Aber nun sind sie gross, der Arbeitsmarkt hier so gesättigt, die Verdienste minimal ... so dass meine Bereitschaft, die Schwerhörigkeit weiter zu ignorieren bzw. zu kaschieren, gen Null gefahren ist.
Ausserdem habe ich so meine Zweifel, ob die Aufforderung ihrerseits einen SB Ausweis zu beantragen ernst gemeint ist, oder ob man sich damit nicht nur Einblick verschaffen will, eben weil man das anzweifelt.
Also alles nicht so einfach.
Die Befunde selbst mit übersenden? Hiesse das, dass die Ärzte mir die Befunde aushändigen müssen und ich die dann anfüge? Ohje, ich habe von derlei Dingen gar keine Ahnung.

Ich habe es nun geschafft mein Diagramm vom Befund meiner Ohren einzuscannen ... wäre schön wenn man sich den nochmal genauer ansehen würde, da ich im Anfangspost in diesem Thread die Werte abgeschrieben habe. Aber da ist auch noch eine gestrichelte Linie ...... so recht kann ich das Ganze nämlich gar nicht deuten.
Ich dank Euch schonmal im Voraus ganz lieb
LG Ines
Re: Ermittlung des GdB's
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