Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
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Klaus123
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Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo habe eine Frage gibt es da einen Unterschied ob ein Kind einen GdB bei einer Hörschädigung beantragt oder ein Erwachsener ?
Weil es steht ja in den FAQ- welcher Grad der Behinderung steht meinen Kind zu ? Warum meinen Kind ?
Danke
Klaus
Weil es steht ja in den FAQ- welcher Grad der Behinderung steht meinen Kind zu ? Warum meinen Kind ?
Danke
Klaus
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rhae
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Jo das mit "meinem Kind" kommt daher, weil sich das Forum verstärkt an Eltern richten will die mit der Diagnose "Hörgeschädigt" bei Ihrem Kind konfrontiert wurden. Diese Eltern hatten bislang mit dieser Materie nichts zu tun und müssen sich erstmal tüchtig einlesen.
Erwachsene Hörgeschädigte bringen da schon sehr viel mehr Hintergrundwissen mit. Aber Du hast Recht, die FAQ werde ich in nächster Zeit etwas überarbeiten - und freue mich auch über Beiträge von Usern die man dort aufnehmen könnte
Viele Grüße Ralph
Erwachsene Hörgeschädigte bringen da schon sehr viel mehr Hintergrundwissen mit. Aber Du hast Recht, die FAQ werde ich in nächster Zeit etwas überarbeiten - und freue mich auch über Beiträge von Usern die man dort aufnehmen könnte
Viele Grüße Ralph
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Gabriele
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo
Es sind ja nicht nur die Unterschiede vom Kind zum Erwachsenen, sondern auch von Bundesland zu Bundesland.
Was wir gerade erleben, ist echt der Horror...zur Zeit bereite ich die Klage vor...
Gruß
Gabi
Es sind ja nicht nur die Unterschiede vom Kind zum Erwachsenen, sondern auch von Bundesland zu Bundesland.
Was wir gerade erleben, ist echt der Horror...zur Zeit bereite ich die Klage vor...
Gruß
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
Reimplantation re,2011 u. 2012
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Uli R.
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Nein, Unterschiede von BL zu BL gibt es nicht. Wenn es Abweichungen gibt ist es die von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.
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Momo
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo
naja es gibt einen gravierenden Unterschied: ein Kind was gl geboren oder vor Vollendung des 6. oder /7. (?) Lebensjahr ertaubt bekommt einen lebenslangen GdB von 100, während ein gl spätertaubter (nach dem 7. Lebensjahr) nur einen GdB von 80 bekommt. Außerdem bekommen gehörlose oder hochgradig sh Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung (mind. bis sie 16 sind) in der Regel die Merkzeichen B, G und H, die dann im Erwachsenenalter wegfallen.
Von daher gibt es Unterschiede. Aber von der reinen Berechnung des Hörverlusts und damit verbundenem GdB nach den Tabellen spielt es keine Rolle (außer eben o.g. 100 statt 80 GdB).
Gruß
naja es gibt einen gravierenden Unterschied: ein Kind was gl geboren oder vor Vollendung des 6. oder /7. (?) Lebensjahr ertaubt bekommt einen lebenslangen GdB von 100, während ein gl spätertaubter (nach dem 7. Lebensjahr) nur einen GdB von 80 bekommt. Außerdem bekommen gehörlose oder hochgradig sh Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung (mind. bis sie 16 sind) in der Regel die Merkzeichen B, G und H, die dann im Erwachsenenalter wegfallen.
Von daher gibt es Unterschiede. Aber von der reinen Berechnung des Hörverlusts und damit verbundenem GdB nach den Tabellen spielt es keine Rolle (außer eben o.g. 100 statt 80 GdB).
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Gabriele
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Stimmt Momo
Aber genau diese Regelung finde ich absoluten Mist.
Theresa hat mit 8 den GdB 100 bekommen, mit allen Merkmalen.
Jetzt ist sie 17 geworden und das B wollen sie Ihr streichen und das H lassen.
Aber nach wie vor hat sie trotzCI enorme Schwierigkeiten mit dem hören.
Das hören an Bahnhöfen, in Zügen, bei starken Wind, in der Schule beim Sport muss sie dasCI ja ablegen ( bei Ballsportarten) oder was ist wenn das CI mal ausfällt?
Sie geht noch zur Schule bis 2011 dann macht sie eine Ausbildung.
Also ist die Ausbildung ja garnicht abgeschlossen.
Und außerdem muss ja der unversorgte Zustand berücksichtigt werden, also ohneCI und Hörgeräte.
Bei Sophias Ablehnung jetzt ist der versorgte Zustand berücksichtigt worden.
Da bereite ich gerade die Klageschrift vor.
Sie hat immer noch einen GdB von 70 und das Merkmal RF.
Es bleibt weiter spannend im Hause E.
Schönes Wochenende
Gruß
Gabi
Aber genau diese Regelung finde ich absoluten Mist.
Theresa hat mit 8 den GdB 100 bekommen, mit allen Merkmalen.
Jetzt ist sie 17 geworden und das B wollen sie Ihr streichen und das H lassen.
Aber nach wie vor hat sie trotz
Das hören an Bahnhöfen, in Zügen, bei starken Wind, in der Schule beim Sport muss sie das
Sie geht noch zur Schule bis 2011 dann macht sie eine Ausbildung.
Also ist die Ausbildung ja garnicht abgeschlossen.
Und außerdem muss ja der unversorgte Zustand berücksichtigt werden, also ohne
Bei Sophias Ablehnung jetzt ist der versorgte Zustand berücksichtigt worden.
Da bereite ich gerade die Klageschrift vor.
Sie hat immer noch einen GdB von 70 und das Merkmal RF.
Es bleibt weiter spannend im Hause E.
Schönes Wochenende
Gruß
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
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Momo
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo Gabi
ja leider ist das immer sehr abhängig vom Sachbearbeiter: der eine macht gleich was er soll und rechtlcih auch muss, der andere lässt es auf eine Klage ankommen....
Hier wird es aber in aller Regel so gehandhabt, dass das B bis zum 16. Lebensjahr bestehen bleibt und dann nochmal bis zum Ende der ersten Ausbildung (da muss man allerdings dann eben gut argumentieren).
Dann frag den netten Herrn (oder Dame?) doch mal ob er immer gewährleisten kann, dass dasCi deiner Tochter niemals ausfällt und sie auch wirklcih immer in der Lage sein wird alles mitzubekommen. Wird er nicht können und rein rechtlcih errechnet sich der GdB ja aus den Werten OHNE Hörhilfen (steht auch so in den Anahltspunkten nach denen er das zu bewerten hat).
Ich könnt mich schon wieder aufregen....
Liebe Grüße und ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen wünsche ich euch!!!
ja leider ist das immer sehr abhängig vom Sachbearbeiter: der eine macht gleich was er soll und rechtlcih auch muss, der andere lässt es auf eine Klage ankommen....
Hier wird es aber in aller Regel so gehandhabt, dass das B bis zum 16. Lebensjahr bestehen bleibt und dann nochmal bis zum Ende der ersten Ausbildung (da muss man allerdings dann eben gut argumentieren).
Dann frag den netten Herrn (oder Dame?) doch mal ob er immer gewährleisten kann, dass das
Ich könnt mich schon wieder aufregen....
Liebe Grüße und ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen wünsche ich euch!!!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Gabriele
- Beiträge: 504
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Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo Momo
Ich habe jetzt einen tollen Bericht von der Schule bekommen.
Bei der Dame vom VA habe ich persönlich vorgesprochen.Sie war sehr sehr nett und hat meinen widerspruch bis Ende Jnuar zurückgestellt.
Sie hat meine Argumente schriftlich aufgenommen und erwartet jetzt meinen schriftlichen Bericht von der Schule.
Den hab ich hier liegen und der hat es in sich.
Ich bin echt mal gespannt.
liebe Grße
Gabi
Ich habe jetzt einen tollen Bericht von der Schule bekommen.
Bei der Dame vom VA habe ich persönlich vorgesprochen.Sie war sehr sehr nett und hat meinen widerspruch bis Ende Jnuar zurückgestellt.
Sie hat meine Argumente schriftlich aufgenommen und erwartet jetzt meinen schriftlichen Bericht von der Schule.
Den hab ich hier liegen und der hat es in sich.
Ich bin echt mal gespannt.
liebe Grße
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
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Daniel Boldt
Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo in die Runde,
ich bin seit einer Tumorerkrankung linkseitig gh. Dafür hab ich 50% bekommen. Im Krankenhaus sagte man mir seinerzeit, dass der GdB von Bundesland zu Bundesland und auch bei den Sachbearbeitern bei solchen "nachträglichen" Gehörverlusten (war damal bereits uralte 42) zwischen 25 und 80% liegen würde. Hab wohl also noch ´nen humanen Sachbearbeiter gehabt.
Bin jetzt gerade dabei mir ein Cros / Bicros Gerät anzupassen. Wer hat eigentlich Erfahrungen mit der BfA. Die geben ja auch Zuschüsse, von wegen "Teilhabe am Arbeitsleben" und so weiter. Vom Akustiker ist mir Phonak empfohlen worden. Scheint ja wohl das Maß der Dinge zu sein, oder?
Vielen Dank für alle Tipps
Daniel
ich bin seit einer Tumorerkrankung linkseitig gh. Dafür hab ich 50% bekommen. Im Krankenhaus sagte man mir seinerzeit, dass der GdB von Bundesland zu Bundesland und auch bei den Sachbearbeitern bei solchen "nachträglichen" Gehörverlusten (war damal bereits uralte 42) zwischen 25 und 80% liegen würde. Hab wohl also noch ´nen humanen Sachbearbeiter gehabt.
Bin jetzt gerade dabei mir ein Cros / Bicros Gerät anzupassen. Wer hat eigentlich Erfahrungen mit der BfA. Die geben ja auch Zuschüsse, von wegen "Teilhabe am Arbeitsleben" und so weiter. Vom Akustiker ist mir Phonak empfohlen worden. Scheint ja wohl das Maß der Dinge zu sein, oder?
Vielen Dank für alle Tipps
Daniel
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Uli R.
- Beiträge: 389
- Registriert: 19. Apr 2006, 16:41
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- Wohnort: MKK
Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Hallo,
weniger ist manchmal mehr! Wenn die im Krankenhaus keine Ahnung haben so sollten sie auch keine Auskünfte erteilen.
Es gibt keine Abweichungen beim GdB für Hörschädignungen von Bl zu Bl. Es ist keine Behinderung so gut einzuordnen wie die div. Hörschäden. Was abweicht sind die Sachbearbeiter. So kann es innerhalb von einem VA zu gravierenden Abweichungen kommen die dann auf die Person des Sachbearbeiters zurück zu führen ist..
Man muss sich eben gut informieren und genau aufpassen was einem zusteht und wenn man das nicht bekommt begründeten Widerspruch einlegen bzw. klagen. Leider haben die HNO-Ärzte oft unterschiedliche Benennungen der einzelnen Hörschäden. Wenn dann der Sachbearbeiter nach der (falschen) Benennung des HNO einstuft, ohne in das Audiogramm zu gehen, bekommt man einen falschen GdB zugesprochen.
Es gibt bei der Einstufung auch Grenzfälle die man begründen muss um den nächst höheren GdB zu bekommen.
Ich rate immer sich genau zu informieren und/oder auch die Experten in den Vereinen um Hilfe und Unterstützung zu bitten.
LG Uli
weniger ist manchmal mehr! Wenn die im Krankenhaus keine Ahnung haben so sollten sie auch keine Auskünfte erteilen.
Es gibt keine Abweichungen beim GdB für Hörschädignungen von Bl zu Bl. Es ist keine Behinderung so gut einzuordnen wie die div. Hörschäden. Was abweicht sind die Sachbearbeiter. So kann es innerhalb von einem VA zu gravierenden Abweichungen kommen die dann auf die Person des Sachbearbeiters zurück zu führen ist..
Man muss sich eben gut informieren und genau aufpassen was einem zusteht und wenn man das nicht bekommt begründeten Widerspruch einlegen bzw. klagen. Leider haben die HNO-Ärzte oft unterschiedliche Benennungen der einzelnen Hörschäden. Wenn dann der Sachbearbeiter nach der (falschen) Benennung des HNO einstuft, ohne in das Audiogramm zu gehen, bekommt man einen falschen GdB zugesprochen.
Es gibt bei der Einstufung auch Grenzfälle die man begründen muss um den nächst höheren GdB zu bekommen.
Ich rate immer sich genau zu informieren und/oder auch die Experten in den Vereinen um Hilfe und Unterstützung zu bitten.
LG Uli
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Momo
- Beiträge: 5186
- Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
- 23
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
hallo daniel
für den reinen hörverlust gibt es eigentlich tabellen aus denen man den grad der behinderung errechnen kann (siehe auch hier den GdB Rechner). da muss sich jeder sachbearbeiter dran halten (funktioniert auch nicht immer, aber dann kann man sein recht einklagen).
oft kommen aber zusatzbeeinträchtigungen dazu, die nicht so genau messbar sind, sondern wo dann der sachbearbeiter einschätzt wie schwer die auswirkungen auf den alltag sind. und da kommt es doch zu sehr unterschiedlichen einschätzungen.
bei einer "nur" einseitigen gehörlosigkeit ohne weitere einschränkung gibt es einen gdb von 20% und zwar deutschlandweit. lediglich durch zusatzbeeinträchtigungen, zu denen auch die folgen einer tumeorerkarnkung gehören können, kann der gdb erhöht werden (je nachdem als wie einschränkend die zusatzbehinderung gesehen wird).
genaueres ist hier zu lesen
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
gruß
für den reinen hörverlust gibt es eigentlich tabellen aus denen man den grad der behinderung errechnen kann (siehe auch hier den GdB Rechner). da muss sich jeder sachbearbeiter dran halten (funktioniert auch nicht immer, aber dann kann man sein recht einklagen).
oft kommen aber zusatzbeeinträchtigungen dazu, die nicht so genau messbar sind, sondern wo dann der sachbearbeiter einschätzt wie schwer die auswirkungen auf den alltag sind. und da kommt es doch zu sehr unterschiedlichen einschätzungen.
bei einer "nur" einseitigen gehörlosigkeit ohne weitere einschränkung gibt es einen gdb von 20% und zwar deutschlandweit. lediglich durch zusatzbeeinträchtigungen, zu denen auch die folgen einer tumeorerkarnkung gehören können, kann der gdb erhöht werden (je nachdem als wie einschränkend die zusatzbehinderung gesehen wird).
genaueres ist hier zu lesen
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Daniel Boldt
Re: Unterschied GdB Berechnung Kind Erwachsener ???
Vielen Dank für Eure Antworten. Nachdem ich mir den GdB Rechner angeschaut habe, kann ich nur bestätigen, dass meine Einstufung halbwegs ok ist. Leider kann man aus dem Bescheid des Versorgungsamtes nicht entnehmen, wie der Sachbearbeiter den GdB ermittelt hat. Denn nur so wäre es möglich den Bescheid nachträglich anzufechten.
Muss jetzt nur noch versuchen, dass ich von der Rentenversicherung und der KKH den richtigen Zuschuss bekomme. Telefonisch hab ich schon die tollsten Auskünfte erhalten.
Gruss
Muss jetzt nur noch versuchen, dass ich von der Rentenversicherung und der KKH den richtigen Zuschuss bekomme. Telefonisch hab ich schon die tollsten Auskünfte erhalten.
Gruss
