Nachteilsausgleich + Förderstunden

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PetraAnett
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Nachteilsausgleich + Förderstunden

#1

Beitrag von PetraAnett »

Hallo -

für Sh REgelschüler besteht doch auf manchen Gebieten ein Nahteilsausgleich (z.B. für Diktate usw.) - findet man das irgendwo verbindlich festgelegt oder ist das von betreuender Sh Schule zu Sh Schule verschieden?

Wer legt die Anzahl der Förderstunden fest?
können diese auch im Laufe des Schuljahres erhöht werden?

LG und Danke für alle Infos
Kaja
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Re: Nachteilsausgleich + Förderstunden

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

zum möglichen Nachteilsausgleich bei euch schau mal hier (seite 28):

http://www.google.de/url?q=http://www.s ... qGAkNFFpPQ

und hier

http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... =p6&jabs=7

Die Anzahl der Förderstunden legt nach § 4 Absatz 3 Schulintegrationsverordnung

http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... =p4&jabs=5

das Regionalschulamt fest. Da nach § 17 SOFS

http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... 17&jabs=21

das Fortbestehen des sonderpädagogischen Förderbedarfs in regelmäßigen Abständen überprüft werden muss, kann das Ergebnis dieser Überprüfung auch die Erhöhung der notwendigen Förderstunden innerhalb des Schuljahres sein.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Nachteilsausgleich + Förderstunden

#3

Beitrag von Momo »

Hallo Anett

also ich kann dir nicht wie kaja Paragraphen nennen, sondern hier aus der "Praxis" berichten:

-in der Regel bekommt hier ein Kind mit FB Hören pro Woche 3 Förderstunden. wie die genau aussehen entscheidet mehr oder weniger die (Regel)Schule, die das Kind besucht. Es kann in Form von Doppelbesetzung, Klassenteilung oder Einzelförderung geschehen.
-eine Garantie, dass ein Kind wirklcih diese 3 Stunden bekommt gibt es nicht. Herrscht z.B. akuter Lehrermangel an der Schule werden solche Stunden meist (mehr oder weniger vorrübergehend) gestrichen. Es scheint auch einen "Pool" zu geben, der die Anazhl der Förderstunden in einem Bezirk/ Bundesland ? beschränkt: wenn der "Pool" leer ist gibt es keine mehr und wer danach einen Antrag auf Förderstunden stellt hat Pech gehabt.
-den Nachteilsausgleich organisiert hier die SH Schule, je nach Fach ist eine andere zuständig, und der wird an Regelschüler über den Mobilen Dienst weitergegeben (zumindest theoretisch, meist muss man gezielt danach fragen)
-je nach Fach/ Arbeit/ Aufgabe besteht der Nachteilsausgleich in Umformulierung der Aufgabenstellung (an den Wort und Sprachschatz angepasst), längerer Bearbeitungszeit und teilweise auch Weglassen/ andere Bewertung einzelner Aufgabenteile (Hörverstehen oder Diktate manchmal)

Kurz: wie und ob Nachteilsausgleich hängt vn der Betreuung ab. Wie und Ob Förderstunden (wie so oft) von Geld und vom "Good Will" der Schule. Allerdings bekommen die Kinder deren Eltern sich kümmern sicher eher ihr Recht.... (ist ja auch nichts neues in unserem deutschen Schulsystem...)

Liebe Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Charanga
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Re: Nachteilsausgleich + Förderstunden

#4

Beitrag von Charanga »

Hallo,
also aus eigener Erfahrung. Meine tochter ist seit 08/09 in der Regelschule. Hatte ein sonderpadagöschen Förderbedarf feststellen lassen und so einen GU-Platz in der Schule erhalten. die Klasse besteht nicht mehr als 20 kindern (momentan 19) u. sie bzw. die Klasse bekommt zusätzlich eine Förderlehrerin für 6 Stunden die Woche. Wann und wie, dass erfolgt mit der Klassenlehrerin (die auch FM-Anlage trägt. Der vom ambulanten Dienst sagte mir zwar das mit dem Nachteilsausgleich, aber man müsse es nicht gleich beantragen, da viele Lehrer sich angepiekst dadurch fühlen und wenn es auch ohne klappt dann ist es ok, da man es jederzeit beantragen kann. Jedenfalls ist das bei uns so.
lg
lg Charanga mit Tochter 12/02, links an Taubheit grenzend u. rechts hochgradig
PetraAnett
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Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Nachteilsausgleich + Förderstunden

#5

Beitrag von PetraAnett »

Hallo

Danke für die Info`s und ERfahrungen.
Allerdings bekommen die Kinder deren Eltern sich kümmern sicher eher ihr Recht...
... das bestätit der Alltag immer wieder - und manchmal weiß man ga rnicht an welcher Stelle man zuerst ansetzen sollte um das Recht einzufordern ...

LG
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