Hilfe,hochgradige IOS!

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Benedikt
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Re: Hilfe,hochgradige IOS!

#26

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

bei Kindern müsste, wenn ich richtig informiert bin, die KK die ganzen Kosten übernehmen, wenn kein Gerät, welches billiger als die gewöhnliche Höchstgrenze ist, für eine Versorgung geeignet ist.
Es lohnt sich mindestens, hier noch einmal genauer nachzufragen. Vielleicht meldet sich ja auch Kaja, die bestimmt genau Bescheid weiß?

Grüße

Benedikt
Momo
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Re: Hilfe,hochgradige IOS!

#27

Beitrag von Momo »

Hallo SarahMotte
also auch das Naida bekommt man hier bei uns zum Kinderfestbetrag! Also nachhaken. Die Firmen geben Kinderrabatte, die der Akustiker dann natülich auch an euch weitergeben sollte.
Ich habe oft das Gefühl, dass bestimmte HGs zuzahlungsfrei abgegeben werden bei Kinder, wenn die "Philosophie" des Akustikers stimmt...Und wenn der Akustiker will, kann er das Naida III und auch das IV schon zuzahlungsfrei abgeben!
Zur Orientierung guck mal hier:
http://www.hoergeraetepreise.de/preise.html
Dieser Akustiker ist zwar sehr günstig, aber was er kann können auch andere, theoretisch, denn er wird ja das gleiche an Phonak (oder wen auch immer) zahlen müssen wie alle anderen auch..

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
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Re: Hilfe,hochgradige IOS!

#28

Beitrag von Kaja »

Hallo,
Sarah motte hat geschrieben:Aber auch hier müssen wir, sofern wir von dem Gerät überzeugt sind, zuzahlen. Wir testen jetzt mal und dann schauen wir weiter.
abgesehen von den Kinderrabatten, die Momo schon erwähnt hat und deren Gewährung für die meisten Pädakustiker normal ist, hat die KK nach einer Entscheidung des BSG vom 23.1.2003 (B 3 KR 7/02 R)

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1905.php

die Kosten der Hörgeräte auch dann in vollem Umfang zu übernehmen, wenn eine Versorgung mit einem Kassengerät bei dem konkreten Hörverlust nicht möglich ist
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der KK dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht
Ihr müsst also ein Kassengerät testen und detailliert darlegen, warum eine Versorgung damit ausgeschlossen ist.

Ansonsten könnt ihr auch einen Antrag auf Erstattung des Differenzbetrages beim Leistungsträger der Eingliederungshilfe (meist Sozialamt) nach §§ 53, 54 SGB IX i. V. m. § 26 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX stellen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist gemäß § 92 Absatz 2 Nr. 5 SGB XII einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen. Ihr müsst also kein Einkommen auf Sozialhilfeniveau haben, um eine Erstattung durch das Sozialamt zu erhalten.

Viele Grüße Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Sandy
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Re: Hilfe,hochgradige IOS!

#29

Beitrag von Sandy »

Hallo.,

wie ich schon vorher geschrieben haben, ist unsere Tochter mit den Phonak Naida III UP versorgt und wir mussten keinen Cent zuzahlen.
Es ist also auf jeden Fall möglich.
Ihr müsste unbedingt nochmal nachhaken.

LG
Sandy
Sandra (normalhörend)
mit Tochter Mia geb. 29.10.2005
Beidseitig versorgt mit HG seit Sept. 2007 ;)
rechts versorgt mit CI seit Okt. 2011 ;)
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