Hi,
in jedem Fall sollte der Akustiker mit euch ein, besser noch zwei eigenanteilsfreie Hörgeräte geprobt haben und diese auch in dem Anpassbericht mit Messergebnissen sowohl ohne Störschall als auch mit Störschall dokumentieren. Er muss quasi belegen, dass ein Top-Sprachverstehen mit Basis Hörgeräten nur bedingt möglich ist. Ohne die Testphase mit eigenanteilsfreien Hörgeräten habt ihr keine Chance.
Zuständig ist in der regel bei berufstätigen die Rentenversicherung.
Zum Unterschreiben.... schwierig, wenn ihr ausgiebig geprobt habt, auch die Basis-Versorgung und ihr euch in jedem Fall für die teureren Hörgeräte entscheidet, dann könnt ihr unterschreiben. Ihr müsst ja so oder so erstmal den Eigenanteil an den Akustiker zahlen, den der kann ja nicht so lange warten, bis der Antrag bewilligt ist. So blöd das auch ist. Ansonsten kann man auch noch unter Vorbehalt dazu schreiben.
Hoffe helfen zu können
