Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

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Eule
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Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#1

Beitrag von Eule »

Hallo liebe ExpertInnen,
ich blicke nicht ganz durch, welche Angaben ich in der Anpassungsphase? bei der entgültigen Abnahme des Hörgerätes nicht unterschreiben darf, wenn ich versuchen will, den Eigenanteil von der KK oder der Rentenversicherung zurück zu bekommen.

Vermutlich habt ihr das schon x-mal beantwortet. Aber seht es mir nach, ich versuche zum 1. Mal eine Kostenübernahme, habe meine nicht unerhelblichen Eigenanteile immer selbst bezahlt.

Liebe Grüße
Eule
Chipsss
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Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#2

Beitrag von Chipsss »

Hallo,

ich stecke in einem ähnlichen Problem... wobei ich schon unterschrieben habe und nun wissen möchte, ob das ein Fehler war:

Es wurde ein Kreuz bei dem Satz "Ich habe mich für eine Versorgung mit Eigenanteil entschieden". Darunter musste ich dann unterschreiben, wobei für mich das erst nicht verwunderte. WAR DAS NICHT RICHTIG ODER EIN FEHLER???

Zum Fall: Ich habe seit Oktober 2009 neue HG erhalten. Mit Eigenanteil. Ich bin berufstätig.

Die Kostenübernahme habe ich erst bei der DRV beantragt, dann wurde das abgelehnt, weil ich nicht in Frage komme und der gesamte Antrag wurde dann weitergeschickt zum Arbeitsamt.
Diese wiederum lehnten ab, weil "nur" die Krankenkasse zuständig wäre. Bei der KK habe ich nun auch einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Diese lehnten ab, auch auf Grund des neuen noch nicht rechtskräftigen Urteils. Ich gehöre nicht zu den ertaubten Personenkreis usw...

Mein Akustiker bekam auch ein Schreiben von der KK. Mit der Bitte, weitere Unterschriften einzuholen.
Ich soll unterschreiben: Patientenbogen zur Hörgeräteversorgung
--> Speziell den Text: Erklärung zu Mehrkosten
Ich wollte mich erst von einem Kollegen beraten lassen, bevor ich das unterschreibe, meinte ich zum Akustiker. MEINE FRAGE: KANN ICH DAS RUHIGEN GEWISSENS UNTERSCHREIBEN? Was habt ihr gemacht in diesem Fall?
Es geht da in dem Passus darum: "... dass die aus der Mehrleistung resultierenden Reparaturmehrkosten damit zu meinen Lasten gehen und erkläre mich bereit, diese zu übernehmen."

Bis Montag habe ich für eine Unterschrift Zeit, da der Akustiker das zur KK wegschicken will (er bekam eine Frist bis Ende Februar).

Bitte helft mir und sagt mir, ob ich nun auf den Kosten sitzen bleibe oder ob ich noch eine Chance habe.

LG Chipsss
fast-foot
Beiträge: 5624
Registriert: 12. Okt 2008, 15:55
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Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#3

Beitrag von fast-foot »

Hallo Chipsss,

aus meiner Sicht hättest Du nichts unterschreiben sollen. Woher willst Du wissen, dass der Akustiker nicht die letzte Pfeife ist und weder ein geeignetes HG noch eine ideale Einstellung für Dich findet (dafür spricht immerhin, dass er es scheinbar nötig hat, Kunden zu einer Versorgung durch ihn zu verpflichten).
Ob durch die zusätzliche Unterschrift weitere Nachteile entstehen oder eine Unterlassung dieser eine Möglichkeit ist, für den Akustiker das Geschäft unattraktiv zu machen, kann ich leider nciht sagen.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Dina
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Registriert: 6. Sep 2009, 16:25
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Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#4

Beitrag von Dina »

Hi,

in jedem Fall sollte der Akustiker mit euch ein, besser noch zwei eigenanteilsfreie Hörgeräte geprobt haben und diese auch in dem Anpassbericht mit Messergebnissen sowohl ohne Störschall als auch mit Störschall dokumentieren. Er muss quasi belegen, dass ein Top-Sprachverstehen mit Basis Hörgeräten nur bedingt möglich ist. Ohne die Testphase mit eigenanteilsfreien Hörgeräten habt ihr keine Chance.
Zuständig ist in der regel bei berufstätigen die Rentenversicherung.
Zum Unterschreiben.... schwierig, wenn ihr ausgiebig geprobt habt, auch die Basis-Versorgung und ihr euch in jedem Fall für die teureren Hörgeräte entscheidet, dann könnt ihr unterschreiben. Ihr müsst ja so oder so erstmal den Eigenanteil an den Akustiker zahlen, den der kann ja nicht so lange warten, bis der Antrag bewilligt ist. So blöd das auch ist. Ansonsten kann man auch noch unter Vorbehalt dazu schreiben.
Hoffe helfen zu können :)
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
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Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#5

Beitrag von maryanne »

Nein, nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenkasse ist zuständig. Es gibt zwar Fälle, in denen die Rentenversicherung gezahlt hat, dies ist aber nicht die Regel.

Bevor man beim Akustiker etwas unterschreibt, solle man eine Beratungsstelle des DSB aufsuchen und sich im Einzelfall informieren. Allgemeingültige Aussagen kann man nicht machen, da vieles vom Einzelfall abhängt. Wer einmal etwas unterschrieben hat, hat schlechte Karten.

Maryanne
Chipsss
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Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#6

Beitrag von Chipsss »

Hallo,

ich habe den ganzen letzten Sommer Hörgeräte getestet. Auch 2 Kassengeräte und bestimmt 4 Hörgeräte, die halt mit Eigenanteil zu verkaufen sind. Im Grunde genommen bin ich zufrieden mit dem Akustiker. Aber vielleicht fällt man dann doch drauf rein...

Mein Akustiker meinte, wenn ich den Patientenbogen nicht unterschreibe, wird die KK sowieso nachfragen, wo doch das Blatt ist...

Ich habe ja auch ein Brief von der KK bekommen. Dort steht u.a. drin: "Bitte klären Sie vorab, ob Ihnen diese Atteste privat in Rechnung gestellt werden. Ist dies der Fall, dürfen wir diese Kosten leider nicht übernehmen."
Ich frage mich jetzt nur, was mit Atteste gemeint sind? Die Berichte haben die ja alle bekommen. Ich habe keine Rechnung erhalten, ganz bewusst von mir selbst aus!

Nun bleibt halt die Frage, ob ich den Patientenbogen zur Hörgeräteversorgung mit den Mehrkosten unterschreiben kann oder lieber es lassen sollte.

LG Chipsss
akudi

Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#7

Beitrag von akudi »

Hallo,

schaut mal hier nach. Leider muss man hier von Hand suchen, aber es wird alles genau erklärt.

Gruß Akudi
Faber

Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#8

Beitrag von Faber »

moin,
seit 2013 + 2017 gelten neue Regeln :)
guckst du hier:

https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf

LG
Gewichtl
uninteressant
Beiträge: 755
Registriert: 20. Jan 2018, 08:26
7

Re: Was darf ich nicht unterschreiben bei Akustiker?

#9

Beitrag von uninteressant »

Unabhängig davon kann ich dir nur raten, die Preise zu vergleichen wenn du eine Zuzahlung in Betracht ziehst (Premiumgeräte).
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