Also ihr habt nicht nur das Recht, im Sozialgerichtsverfahren, sondern auch schon vorher im Widerspruchsverfahren einen Anwalt hinzuzuziehen. (noch nicht beim Antrag!) Das Ganze ist natürlich Einkommensabhänigig.
Hierzu ein Link:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... riff=BerHG
Ich empfehle jeder Familie mit behinderten Kinder eine Versicherung für Sozialrechtliche Bereiche abzuschließen, denn man kann ja nicht davon ausgehen, dass man immer unter der Einkommensgrenze liegt.
Diese Versicherung müsste dann auch im Widerspruchsverfahren (also Ablehnungsbescheid liegt vor) zahlen.
Viele Grüße
Karin
