Führerschein

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Gabriele
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Führerschein

#1

Beitrag von Gabriele »

Hallo an alle

Meine große macht derzeit den Führerschein.
Nun steht in der Anmeldung, das man ankreuzen soll ob man ein *handycap* hat.Oder so ähnlich...

Sie ist ja CI trägerin und hört mit CI annähernd 100%.
Sie telefoniert ohne Lautsprecher, hört auf Ansprache und reagiert richtig wenn man sie von hinten anspricht.
Also ein voller Erfolg....
Was kreuzen wir an?
Schwerhörig oder geben wir gehörlos an?.
Denn ohne CI ist sie ja gehörlos, mit CI hörend (schwerhörig)
Steht im Führerschein das sie gehörlos ist und auf die Hörhilfe angewiesen ist (wie ein Brillenträger), und ist sie aus irgendeinem Grund mal ohne CI (kaputt) und fährt Auto.
Kann sie dann nachteilig belangt werden?Im Falle eines Unfalls zB.?

Wie ist das bei gehörlosen? Die fahren ja auch Auto wie alle anderen auch.

Ich bin für jeden Tip dankbar.

Liebe Grüße
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
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cooper
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Re: Führerschein

#2

Beitrag von cooper »

Hallo Gabi,

ich würde Gehörlos ankreuzen. Daraufhin wird die Führerscheinstelle wahrscheinlich ein Attest anfordern, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Anders als Brillenträger, an deren Fahrtauglichkeit beim Fahren ohne Sehhilfe Zweifel anzumelden sind, sind Gehörlose grundsätzlich auch ohne Hörhilfe fahrtauglich, sodass es da keine Probleme gibt. Die Ohren sind im Straßenverkehr eben nicht so wichtig wie die Augen, schließlich sprechen Schilder und Ampeln nicht.

Viele Grüße, Mirko
sun-ny
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Re: Führerschein

#3

Beitrag von sun-ny »

Hallo Gabi
Erstmal toll was für ein super Sprachverständnis deine Tochter mit ihrem CI hat. Ich freu mich immer so für jeden der mit CI so gute Erfahrungen macht.
Mein Sohn hatte mit dem 1. CI ein Sprachverständnis von 70%. Jetzt mit beiden CI kommt er auf 80% mit Richtungshören. Wir sind auch soo froh und dankbar drüber.

Ein Mitschüler ( CI und HG )von Mike macht auch gerade den Führerschein und er mußte gehörlos ankreuzen, da er ja ohne Geräte nichts hört.

Liebe Grüße
Sun-ny
Mark 7845

Re: Führerschein

#4

Beitrag von Mark 7845 »

Hallo,

ja genau so ist es. Man muss gehörlos ankreuzen, da man faktisch kein "natürliches" Gehör hat.

LG Mark
Gabriele
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Re: Führerschein

#5

Beitrag von Gabriele »

Ich möchte kurz berichten wie wir entschieden haben.
Heute morgen war ich auf der Führerscheinstelle.

Denn nach vielen verschiedenen Aussagen war ich mir doch sehr unsicher.

Da die Angaben in diesem Bereich freiwillig sind und ein Hörtest keine Pflichtuntersuchung ist wie der Sehtest, haben wir uns entschieden keine Angaben zu machen.
Denn sobald etwas drinsteht, reagiert das Amt und weitere Untersuchungen werden angeordnet.
Und diese könnten Auflagen zur Folge haben.
Der Fahrlehrer weiß um die sh, und er wird auch den Prüfer darüber in Kenntniß setzen.
Alles weitere läuft den normalen Weg.

Es ist so, sollte die sh im Führerschein drin stehen und aus irgendeinem Grund während der Fahrt die HG oder CI ausfallen,müßte sie ja sofort an die Seite fahren.
Weil sie dann ja eben die Auflage hat nur mich Hörhilfen zu fahren.
Und das ist Blödsinn.
Sie ist nur sh....

Ich danke allen für Ihre Antworten und anregenden Gedanken.
Gabi
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Re: Führerschein

#6

Beitrag von cooper »

Hallo Gabi,

richtig, die Angabe "Gehörlos" wird weitere Untersuchungen zur Folge haben und könnte eventuelle Auflagen nach sich ziehen.

Könnte.

Mir ist jedoch persönlich kein Fall bekannt, wo eine Führerscheinstelle davon Gebrauch gemacht hat, da auch Gehörlose uneingeschränkt für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind -- anders als Sehbehinderte.

In der jetzigen Konstellation riskiert man, dass wegen falsche Angaben auf dem Antrag zur Zulassung zur Fahrprüfung diese Fahrprüfung später von der Führerscheinstelle widerrufen wird, wenn sie davon Kenntnis erhält -- und damit der Führerschein komplett weg ist. Das kann auch Jahre später noch passieren.

Und dann müsste die Fahrschule erneut durchlaufen werden (nochmal Theorie und neue theoretische Prüfung, da länger als 12 Monate vor praktischer Fahrprüfung, sowie Mindestzahl an praktische Fahrstunden, um wieder für die praktische Prüfung zugelassen zu werden) und ein neuer Führerschein erworben werden, mit neuer Probezeit und natürlich den dann geltenden Regelungen.

Ich persönlich würde eher den Weg gehen, die Behinderung anzugeben und falls nötig etwaige Auflagen durch die Führerscheinstelle rechtlich anzugreifen, sofern es überhaupt dazu kommt.

Viele Grüße, Mirko
Benedikt
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Re: Führerschein

#7

Beitrag von Benedikt »

Ein Link wegen Gehörlosigkeit und Führerschein

Eine starke Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit gilt also also Nichteignungsgrund für bestimmte Führerscheinklassen, allerdings nicht für den gewöhnlichen PKW-Führerschein.
Ich halte daher aber eine wahrheitsgemäße Angabe für erforderlich. Wieso aber besondere Folgeuntersuchungen notwendig sein sollten, wüsste ich nicht. Oder besteht auch eine Gleichgewichtsstörung?

LG

Benedikt
Gabriele
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Re: Führerschein

#8

Beitrag von Gabriele »

Guten Morgen

Ich habe ja geschrieben das diese Angaben * freiwillige* Angaben sind.
Sie verschweigt ja nichts.
Wenn also gefragt wird und sie antworten * kann * aber nicht muß, dann verschweigt sie auch nichts.
Schlimmstenfalls kann ihr passieren, das sie bei der Prüfung dem Prüfer nicht folgen kann und er eine Neuüberprüfung des* Falles * anordnet.(soein blödes Wort)

Ich bin extra auf die Führerscheinstelle ins Landratsamt, zur Frau XYZ, sie leitet die besagte Stelle.
Ich hab also nicht irgendwo gefragt sondern bin schon direkt an die richtige gegangen.

Ich muss jetzt KInder wecken, komme später wieder

Gruß
Gabi
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Sandra

Re: Führerschein

#9

Beitrag von Sandra »

Hallo,

im Taubenschlag war vor einigen Monaten ein Hinweis, die auf Ihren Führerschein die Hörhilfen "herausgeklagt" hatte.

Mehr hierzu im Link
http://www.taubenschlag.de/meldung/4404
http://www.taubenschlag.de/meldung/4713

Gabi hat ja nichts verschwiegen, immerhin hat Sie bei Führerscheinstelle nach rechtlichen Vorschriften erkundigt. Von daher dürfte nach Ihrem Vorgehen keine Probleme geben.

Gruss Sandra
Benedikt
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Re: Führerschein

#10

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

ab einer bestimmten Hörminderung gilt man als gehörlos.
Es gibt manchmal Fragen, auf die man nicht antworten muss, bei denen aber eine falsche Antwort nicht zulässig ist.
Wenn die Beantwortung freiwillig ist, ist es dann sicher am sinnvollsten, gar nicht zu antworten, sofern Grund zur Vermutung besteht (ich sehe den nicht), dass ansonsten Untersuchungen und/oder Gutachten gefordert werden würden.
Die Frage der Gehörlosigkeit ist bei manchen Führerscheinen von Belang. Vielleicht taucht die Frage deshalb auf einem Formular auf, obwohl sie bei einem einfachen PKW-Führerschein ohne Belang ist?

Grüße

Benedikt
Gabriele
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Re: Führerschein

#11

Beitrag von Gabriele »

Guten Morgen in die Runde

Ich bekenne mich zur Schusseligkeit, schiebe es aber lässig auf den Zustand nach OP/vor erster Anpassung.
Was ich nicht bedacht habe , ist die Tatsache das die, bald fahrende, Tochter einen GdB von 100% mit den Merkmalen B,H und Gl hat.
Darauf wurde ich in einem anderen Forum mit der Nase rein gestoßen.
Ich habe nochmal bei zuständigen Stelle, bei Frau XYZ angerufen.
Folgendes ist entschieden.

Wir werden sh ankreuzen und dabei eine Bescheinigung legen das die Tochter ohne Bedenken Auto fahren kann.
Es also wegen der sh keine körperlichen Einschränkungen gibt.

Dann wird man *eigentlich* nichts weiteres erwarten dürfen.
Ich möchte auch betonen das Frau XYZ mir nicht gesagt hat was zu machen ist, sie hat mich aufgeklärt und verscheiden Möglichkeiten aufgezählt.
Ich habe mich für den bequemsten Weg entschieden, das war nicht der richtige.

Ich denke das es so am besten ist.

Liebe Grüße
Gabi
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Re: Führerschein

#12

Beitrag von cooper »

Kreuzt ihr wirklich schwerhörig und nicht gehörlos an?

Viele Grüße, Mirko
Gabriele
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Re: Führerschein

#13

Beitrag von Gabriele »

@ Mirko

Es gibt nur sh.....

Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
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Karin
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Re: Führerschein

#14

Beitrag von Karin »

Einfach durchstreichen und gehörlos reinschreiben. Ich kenne das von vielen Fragebögen - auch bei Arztpraxen - die GL machen es immer so.
Viele Grüße
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
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