Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

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frogger1
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Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#1

Beitrag von frogger1 »

Hallo,

ich habe gerade in einem Bericht gelesen, dass schwere Fälle von AVWS an eine Schule für Hörgeschädigte beschult werden sollten.

Kann mir jemand erklären, ab wann man eine schweres AVWS hat :help:

Leider gab es dazu keine Definition und Google konnte mir auch nicht weiter helfen.

Liebe Grüße frogger
frogger
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#2

Beitrag von Pat »

Hallo

ich finde es schwierig festzustellen, ob eine AVWS schwer oder leicht ist. Es kommt schließlich auf die Probleme des Kindes an.
Laut unserem HNO hat Sohni eine "leichte" AVWS. Allerdings hat er die gesamte Palette an Schwierigkeiten.

Wir haben uns einen Termin an der SH-Schule geben lassen. Die machen nochmals eine komplette Diagnostik und sind dann auch beratend tätig. Schalten halt auch den mobilen Dienst ein und sprechen mit den Lehrern.

Auf welcher Schule ist dein Kind? Sind die Lehrer gesprächsbereit?
Ich konnte zum Glück gestern am ersten Elternabend feststellen, das die Lehrer super offen gegenüber der AVWS sind. Einer hat mich sogar darauf angesprochen, bevor ich was gesagt habe.

Unsere SH-Schule bietet nur den Hauptschulabschluß an. Wäre bei uns jetzt keine gute Alternative.
Wie wäre es denn bei euch?

LG

Pat
Sohni (Bj. 99) AVWS, nach langem Marathon jetzt endlich erkannt
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#3

Beitrag von Pat »

Sorry, habe gerade gelesen, das ihr schon in der Beratungsstelle ward.

Nehmen die denn AVWS-Kinder erst bei einer gravierenden Problematik?
Du hattest geschrieben, das die Schule AVWS nicht positiv gegenüber stehen. Habt ihr noch eine andere SH-Schule?

Was die auditive Merkfähigkeit angeht, da haben wir auch etliche Probleme.
Er darf jetzt die Kopfrechenaufgaben aufschreiben und visuell lösen - auch Zwischenschritte aufschreiben.
Das war auf der GS nicht möglich. Leider.

Überhaupt arbeiten wir zu Hause sehr visuell.
In Englisch hat er sich jetzt die Lautschrift beigebracht. Und er lernt die geschriebenen Vokabeln direkt auswendig.

Die Rechtschreibung ist natürlich ein Thema für sich. Dank des tollen "wir schreiben wie wir hören" in der ersten Klasse hat sich da so manches festgesetzt.

Habt ihr eigentlich einen Nachteilsausgleich bekommen? Und wie geht das eigentlich?

LG
Pat
Sohni (Bj. 99) AVWS, nach langem Marathon jetzt endlich erkannt
frogger1
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#4

Beitrag von frogger1 »

Hallo Pat,

da das letzte Gespräch an der Schule für Schwerhörige schon 3 Jahre zurück liegt, habe ich mir jetzt einen neuen Termin geben lassen. Begeistert war man zwar nicht, aber da man bei den vielen Untersuchungen bezüglich AVWS doch etwas anderer Meinung jetzt ist und dann auch noch von verschiedenen Stellen, soll man sich jetzt nochmal damit auseinander setzten. Mir geht es nicht unbedingt darum meine Tochter auf die Schule für Schwerhörige zu bekommen, sondern das mir eventuell auch andere Möglichkeiten darlegt, die meineTochter dann auch schulisch fördern. Zum Beispiel gemeinsamer Unterricht, wo noch ein Förderlehrer in die Klasse kommt oder ein Nachteilssausgleich. Ich möchte dann auch gerne wissen, wie das dann alles beantragt wird und ob wir auch eine Unterstützung bekommen.

Ist bei deinem Sohn mal ein Bera- Test bemacht worden? Ich habe auch gelesen, das man damit auch AVWS nachweisen kann.

Liebe Grüße frogger
frogger
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#5

Beitrag von Pat »

Hallo frogger

Ja, es ist schonmal eine BERA gemacht worden. Allerdings habe ich mir sagen lassen, das die Kinder ganz ruhig liegen müssen, das Ablenkungen die Auswertung irritieren können.

Also, er lag nicht besonders ruhig da (war dabei) und die Arzthelferin achtete auch nicht darauf.

Wir erhoffen uns von der Beratungsstelle das gleiche wie ihr. Das endlich mal jemand Hilfe gibt. Bis jetzt standen wir immer mit allem allein da.

Was sind denn eure größten Probleme in der Schule?

Ich habe mal gehört, das manche Kinder mit AVWS Hörgeräte haben. Weißt du was davon?
Wie klappt denn bei euch die FM-Anlage? Ich weiß garnicht, ob Sohni die benutzen wollte. Macht die wirklich Sinn?

Scheint bei euch alles genauso kompliziert zu sein wie bei uns.

LG
Pat
Sohni (Bj. 99) AVWS, nach langem Marathon jetzt endlich erkannt
frogger1
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#6

Beitrag von frogger1 »

Hallo Pat,
allerdings. :\
Meine Tochter hat das Edulink und braucht es auch, da sie Stör-und Nutzschall nicht trennen kann. Vorher hat sie nach der Schule ca. 2 h geschlafen, so fertig war sie.

Im Deutschen haben wir auch sehr große Schwierigkeiten. Sie schreibt auch alles wie sie es hört. Dazu kommt noch dass sie ganze Satzteile beim Schreiben aus lässt. Sinnerfassendes Lesen ist aufgrund ihrer miserabelen Hörmerkspanne sehr schlecht. Rechnen kann sie gut. Bei Textaufgaben wird es dann aber schon wieder schwieriger.

Was kam bei der Bera als Ergebnis heraus?

Gruß frogger
frogger
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#7

Beitrag von Pat »

Bei der BERA war angeblich alles ok. Aber bei der HNO der UNI war ja angeblich alles ok.

Komisch, das sah dann bei der Untersuchung in den Sommerferien anders aus. Sohni könnte von den Lippen lesen und kann sehr viele Worte aufgrund seines Wortschatzes erraten.
Mit anderen Worten: Er linkt ganz schön, was einen Test umso schwieriger macht.

Im Störschall ging da aber dann nichts mehr. Die Werte wanderten rapide in den Keller. Das gleiche mit dem dichotischen hören.

Bekommt ihr den Edulink bezahlt?

Wir haben nächsten Woche den Termin bei der Beratungsstelle der SH-Schule.

LG
Pat
Sohni (Bj. 99) AVWS, nach langem Marathon jetzt endlich erkannt
Norbert_S
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#8

Beitrag von Norbert_S »

Hallo frogger 1!

Interessante Frage ;) .
Du schreibst:
ich habe gerade in einem Bericht gelesen, dass schwere Fälle von AVWS an einer Schule für Hörgeschädigte beschult werden sollten.
Welcher Bericht? Von wem? Seriös und kompetent?

Dein letzter Termin bei der spezialisierten Schule liegt schon recht lange zurück.

Was du zunächst brauchst, ist der Kontakt zur richtigen Stelle. Das kann, in Abhängigkeit von deinem Bundesland, die derzeit besuchte Schule oder eine spezialisierte Schule sein. Oder aber auch die Integrationsstelle beim Schulamt, Landratsamt, RP. Dort erfährst du auch, wie ein Antrag richtig gestellt wird und welche Aussichten er hat.

Dann brauchst du eine klare Diagnose, dass AVWS vorliegt. Möglichst von einer darauf spezialisierten (Uni-)Klinik. Die Antwort auf deine Frage findest du dann in dieser Diagnose. Wenn da drin steht „ ... hat eine leichte / mittelgradige / schwere AVWS ..., welche sich durch folgende Defizite / Probleme äußert / zeigt ... “, dann hast du Anspruch auf Hilfe.
Diese Diagnose ist ja alles andere als einfach, besteht zum großen Teil aus interdisziplinären Ausschlüssen anderer Störungen und viele Symptome passen eben auch auf andere Störungen.
Wenn du nur eine unklare Diagnose vorlegst („ ... eine möglicherweise vorliegende leichte AVWS kann nicht ausgeschlossen werden ...“) wird das schon schwieriger.

Je klarer die Diagnose, desto aufgeschlossener werden die schulischen Instanzen reagieren. Und umgekehrt. Schulen bekommen viel vorgelegt und nicht alles ist hieb- und stichfest und gravierend.
Und die Fachleute werden dir, je nach Bundesland (!), die möglichen Hilfen aufzeigen. Das kann die spezialisierte Schule ebenso sein wie eine Integrationskraft im Unterricht. Oder auch nur eine Betreuung, die in gelegentlichen Telefon-Kontakten zwischen der Betreuerin und der Lehrkraft besteht.

Nachteilsausgleich? Was stellst du dir darunter denn vor? Da geht es in der Regel um technische Hilfen, die den Nachteil ausgleichen sollen. Speziell in Prüfungs-Situationen können das auch organisatorische Maßnahmen (Einzel- statt Gruppenprüfung in einem speziell ausgestattetem Raum, zweimaliges Vorlesen des fremdsprachigen Arbeitstextes statt nur einmal) sein. Jedenfalls nicht einfach ein Noten-Bonus.

Konnte ich helfen?

Nette Grüße
von

Norbert_S
frogger1
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#9

Beitrag von frogger1 »

Wir hatten zwecks Edulink einen langen Kampf mit der KK, sie haben dann das Edulink in einer Einzelfallentscheidung übernommen.

Wir haben auch nächste Woche einen Termin, wo Wohnt ihr? Wir wohnen im Ruhrgebiet.

LG frogger
frogger
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#10

Beitrag von Pat »

Du hast eine PN
Sohni (Bj. 99) AVWS, nach langem Marathon jetzt endlich erkannt
frogger1
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#11

Beitrag von frogger1 »

Hallo Norbert,

wir haben schon Testbatterien hinter uns. Testungen beim Pädaudiologen, wir waren im SPZ dort wurde alles andere getestet, dann noch in einer Klinik, wo ein 24h EEG geschrieben wurde und nochmals in einer Klinik in Datteln. SPZ, die Klinik in Datteln und auch der Pädaudiologe schreiben immer sehr nette Berichte aber ob das AVWS sehr ausgeprägt ist oder nicht, schreibt keiner dabei. Du kommst aus Baden- Würtenberg und wir aus NRW und ich kann dir sagen , da liegen Welten zwischen. Bayern und auch Baden-Würtenberg sind vorreiter ins Sachen AVWS und auch zum Beispiel ADHS. Viele Berichte habe ich schon aus diesen Bundesländern gelesen.

Der Bericht kommt aus Österreich und ist von einer Arbeitsgruppe gefertigt worden. Daran beteiligt waren z.B. Zentrum für Hör-und Sprachpädagogik, Landeszentrum für Hörgeschädigte, SPZ für Sinne, Schwerhörigenschule aus Wien etc. und Österreich ist, so glaube ich noch ein Stückchen weiter.

In NRW gibt es ein Nachteilsausgleich für Hörgeschädigte in dem genau aufgeführt ist, in welchen Fächern welcher Ausgleich gegeben werden darf. Ein Notenbonus gibt es auch bei uns nicht.

Nur muss ich erst einmal wissen, in welche Richtung die Reise geht. Momentan befinden wur uns in einem Labyrint.

LG frogger
frogger
Momo
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#12

Beitrag von Momo »

Hallo Frogger

also bei uns ist es meines Wissens so, dass eine AVWS entweder von einem Pädaudiologen oder einer Beratungsstelle festgestellt und bescheinigt werden muss. Dann wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Hören beantragt. Dieser wird dann von der zuständigen SH Schule untersucht und festgestellt. Förderort kann dann entweder die (bisherige) Regelschule oder die Förderschule Hören sein, je nach Schwere bzw. je nach Beeinträchtigung. Das wird dann aber mit den Eltern besprochen.
Ist Förderort die Regelschule, dann bekommt das Kind (mit eben dem Förderbedarf Hören) 3 Förderstunden und Nachteilsausgleiche (die hier über den mobilen Dienst laufen).

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
guenter k.
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#13

Beitrag von guenter k. »

Hallo frogger,

ich kann dir ehrlich gesagt gedanklich nicht folgen. Worauf willst du denn hinaus? Momo hat den Weg den man gehen muss gemeinsam mit der Regelschule schon genau beschrieben. So läft es auch in NRWDie Nachteilsausgleiche sind bei anerkanntem Förderbedarf nicht in Eisen gegossen, sondern werden auf das jeweilige Kind genau abgestimmt, Also auch in NRW befindet man sich nicht im Hinterwald. :)

Übrigens kann die SH schule Essen, Tonstraße AVWS selbst testen, nach meiner Info-

Günter
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#14

Beitrag von Pat »

Hallo Günter

muß mich mal kurz mit einmischen.
Also, wir haben so ein Schreiben - wie Norbert erklärt - bekommen. Sollten wir den Lehrern der neuen Schule vorlegen. Dort steht die Diagnose "geringfügige zentrale Fehlhörigkeit" und dann weiter halt, das das Hören im Störschall sich erheblich verschlechterte und das dichotische Hören eingeschränkt ist.

Toll, geringfügig. Wir haben aber die ganze Palette an Problemen.

Jetzt haben wir einen Termin in der Beratungsstelle der SH-Schule und er soll nochmals getestet werden.

Problem zwei: Wir haben einen irren Weg hinter uns. Keiner wußte, was los war. IQ weit überdurchschnittlich bis hochbegabt. Aber: Kurzzeitgedächnis z.b. weit unter dem Durchschnitt.

Nachdem keiner mehr weiter wußte wurde ADHS diagnostiziert. Dann Kur bezüglich ADHS. Dort festgestellt: Probleme entstehen durch starker Unterforderung. Und Ohren überprüfen lassen.

Jetzt meineFrage: Da er in diese blöde Schublade gesteckt wurde, kann er dann kein Förderbedarf bezgl. AVWS bekommen?
Wir haben immer an der Diagnose gezweifelt. Waren uns scon vor vier sicher, das er ein HÖrproblem hat. Nur glauben tat es keiner. Bis jetzt.

LG

Pat
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Momo
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#15

Beitrag von Momo »

Hallo Pat

jetzt kann ich dir nicht ganz folgen?

Also wenn ich es richtig verstehe, wurde dein Sohn bisher immer falsch auf ADHS diagnostiziert und jetzt nach langer Ärzterennerei hat er die Diagnose AVWS bekommen? Bei Frogger ist es ja anders -die Diagnose AVWS steht.

Bezüglich deiner Frage:
Pat hat geschrieben: Da er in diese blöde Schublade gesteckt wurde, kann er dann kein Förderbedarf bezgl. AVWS bekommen?
Doch natürlich. Vorrausgesetzt die Diagnose steht und ist ärztlich oder von der SH Schule bestätigt. Dann müsstet ihr auch sonderpädagogischen Förderbedarf Hören beantragen (mit Förderort seiner jetzigen Schule). Er würde dann vom Mobilen Dienst betreut, bekäme Nachteilsausgleiche und Förderstunden auf ihn abgestimmt.

Nur von allein wird da keiner auf euch zukommen. Nicht aus Boshaftigkeit, aber die meisten Regelschulen wissen es nicht. Ihr müsst also, im Idealfall gemeinsam mit der SH Schule/ Mobilen Dienst, aktiv werden und die entsprechenden Dinge beantragen.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#16

Beitrag von Pat »

Hallo Momo

ist bei uns super schwierig. Eben super viel Ärzterennerei. Die ADHS-Diagnose hat er letztes Jahr bekommen. Aber: er hat sie nur bekommen, da er sich von Geräuschen leicht ablenken läßt, sprich, es ist ihm schnell zu laut. Und er hatte keine Lust, zwanzig Minuten mit den Stift auf dem Bildschirm eine Linie langzufahren. Er brach selbst ab. Was verlangt man aber von einem Kind, welches ständig zu irgendwelchen Tests geschickt wird?
Es wurden weder Unterlagen von der Schule noch von uns verlangt.

Er ist völlig untypisch für ADHS. Habe das ja in der Kur selber erfahren und bestätigt bekommen.

Wir haben auch schon ein Jahr lang Logopädie hinter uns. Ohne Erfolg. Kein Leseschwäche, keine Rechtschreibschwäche.

Alles ist total schwierig.

Verstehst du jetzt etwas besser?

LG
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#17

Beitrag von Pat »

Achja, da wir auf die Ohren aufmerksam gemacht worden sind (woher wußten wir das nur?), sind wir zu einem Spezialisten und dort hat er die Diagnose zentrale Fehlhörigkeit bekommen. Halt auch mit dem passendem Schreiben, Diagnosebericht etc.

LG
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#18

Beitrag von Norbert_S »

Hallo!

@ frogger 1:
Du schreibst:
aber ob das AVWS sehr ausgeprägt ist oder nicht, schreibt keiner dabei.
Jau, dann gilt: „Was nicht drin steht, trifft nicht zu (bzw. konnte eben nicht diagnostiziert werden).“
Momentan befinden wir uns in einem Labyrinth.
Warum? Auch Momo hat dir den Weg beschrieben. Finde den Einstieg in das Labyrinth und lass dich dann von den Fachleuten an die Hand nehmen.

Zustimmung für guenther_k:
Die Nachteilsausgleiche sind bei anerkanntem Förderbedarf nicht in Eisen gegossen ...
Jau, das ist trotz Vorgaben eben auch Verhandlungssache. Und da muss man (jedenfalls an Regelschulen) selbst früh aufstehen, weil das Thema eben wirklich nicht in Eisen gegossen ist ;) . Da gibt es (bestenfalls) Rahmen-Vorgaben.

@ Pat:
Wie Momo dir geschrieben hat: Die aktuelle Diagnose „sticht“.
Nachdem keiner mehr weiter wusste, wurde ADHS diagnostiziert.
Das lesen jetzt hoffentlich auch andere, die diesen Weg gehen mussten. Bei ADHS-Diagnosen besser dreimal hin schauen, wo die her kommen. Hier werde ich lieber nicht genauer ;) . Bei diesem „verschwommenen“ Leidens-Bild muss noch lange nicht drin sein, was drauf steht.

@ Momo:
Nicht aus Boshaftigkeit, aber die meisten Regelschulen wissen es nicht.
So ist es. Danke für die faire Klarstellung! Kann auch nicht anders sein, denn die Schulen werden geradezu zugemüllt mit Diagnosen, die keineswegs immer aus völlig kompetenten Quellen stammen müssen.
Ein abweichendes Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn alles, was den Schulen als angeblich hochbegabt untergejubelt wird, es auch nur halbwegs wäre, dann müssten die Nobelpreise künftig wöchentlich vergeben werden ;) .

Nochmal @ Pat:
Es wurden weder Unterlagen von der Schule noch von uns verlangt.
Klares Alarm-Signal. Wenn die Schule nicht einbezogen wird, ist das keine Diagnose, sondern eine "Diagnose". ;)

Nette Grüße
von

Norbert_S
Zuletzt geändert von Norbert_S am 5. Sep 2009, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#19

Beitrag von Pat »

Norbert, du sprichst mir aus der Seele.

Genau deswegen schreibe ich das auch immer wieder gerne.
Damit andere das auch lesen.

Wir sind immer am Ball geblieben und haben auch quer gedacht.

Übrigens, das mit der Hochbegabung kann ich auch nur unterstreichen. :angel:

Rede ich normalerweise auch nicht gerne drüber, wegen der ganzen Defizite auf der anderen Seite. Nur leider steht manchmal die HB im Weg. Er findet viele Wege zum kompensieren, gerade eben auch visuell. Damit kann er auch gut "veräppeln". ;)

Wir schauen mal, was der Dienstag ergibt. Die Schule ist auf jeden Fall sehr kooperativ.

LG

Pat
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Re: Welche Einschränkung hat man bei einer schweren AVWS?

#20

Beitrag von Pat »

Achja, und die Schule weiß auch nichts von der HB, nur von der AVWS.

Man sollte besser auf die Defizite zur Hilfe aufmerksam machen als auf Intelligenz, die bei einem Nicht-Hochleister auch ma nach hinten losgehen kann.
Wenn er diese zeigt, werden die es schon selber merken ;)
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