Gehörlosengeld
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Gehörlosengeld
Hallo,
ich habe schon mehrmals vom "Gehörlosengeld" gelesen. Wem steht das zu, und wo wird es beantragt?:)Danke für Infos
Nathalie Paulin
ich habe schon mehrmals vom "Gehörlosengeld" gelesen. Wem steht das zu, und wo wird es beantragt?:)Danke für Infos
Nathalie Paulin
NP
Re: Gehörlosengeld
Hallo!
Erstmal kommt es darauf an, wo ihr wohnt, denn das Gehörlosengeld wird nur in ganz wenigen Bundesländern gezahlt.
In NRW z.B. beantragt man es beim überörtlichen Sozialhilfeträger, also beim LVR oder LWL, je nachdem welcher zuständig ist für den Wohnort.
Gehörlosengeld bekommt man, wenn man nachweislich vor dem 18. Lebensjahr ertaubt ist/gehörlos geboren ist. Wenn euer Kind z.B. einen Schwerbehindertenausweis hat mit GdB 100 und GL aufgrund der Gehörlosigkeit, dann werdet ihr mit ziemlicher Sicherheit auch das Gehörlosengeld erhalten.
Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist es eine Gradwanderung, manchmal hat man Glück, manchmal nicht.
Gruß,
Nina
Erstmal kommt es darauf an, wo ihr wohnt, denn das Gehörlosengeld wird nur in ganz wenigen Bundesländern gezahlt.
In NRW z.B. beantragt man es beim überörtlichen Sozialhilfeträger, also beim LVR oder LWL, je nachdem welcher zuständig ist für den Wohnort.
Gehörlosengeld bekommt man, wenn man nachweislich vor dem 18. Lebensjahr ertaubt ist/gehörlos geboren ist. Wenn euer Kind z.B. einen Schwerbehindertenausweis hat mit GdB 100 und GL aufgrund der Gehörlosigkeit, dann werdet ihr mit ziemlicher Sicherheit auch das Gehörlosengeld erhalten.
Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist es eine Gradwanderung, manchmal hat man Glück, manchmal nicht.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: Gehörlosengeld
GL-Geld gibt es nur in NRW und Thüringen. Es bekommen alle Leute, die allein aufgrund der Hörbehinderung einen GdB von 80% und demzufolge das Merkzeichen GL haben.
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Gehörlosengeld
Hallo,
das GL ist keine zwingende Voraussetzung... bei mir hat mein Versorgungsamt das GL abgelehnt, ich habe aber einen GdB von 80% und erhalte Gehörlosengeld. Es kommt wohl in erster Linie auf den GdB und die Audiogramme an - und natürlich, ob man schon vorm 18. Lebensjahr ertaubt/an Taubheit grenzend schwerhörig ist.
Gruß, Julia
das GL ist keine zwingende Voraussetzung... bei mir hat mein Versorgungsamt das GL abgelehnt, ich habe aber einen GdB von 80% und erhalte Gehörlosengeld. Es kommt wohl in erster Linie auf den GdB und die Audiogramme an - und natürlich, ob man schon vorm 18. Lebensjahr ertaubt/an Taubheit grenzend schwerhörig ist.
Gruß, Julia
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
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Re: Gehörlosengeld
Hallo! In Sachsen gibt es kein Gehörlosengeld. Aber alle Behinderten mit einem Behinderungsgrad von 100% (genauere Bestimmungen weiß ich nicht aus dem Kopf) erhalten hier Landesblindengeld. Das ist zu beantragen beim Amt für Familie und Soziales. Aber meine heute fast 17-jährige gehörlose Tochter bekommt es schon lange. Ich denke, Nachteilsausgleiche gibt es in vielen Bundesländern. Sie heißen nur anders. Pl.
Re: Gehörlosengeld
Wirklich? Aber wenn man gehörlos ist, ist man doch nicht blind. Ich dachte immer Blindengeld ist schon an das Merkzeichen Blind gekoppelt, denn sonst könnte es ja auch Schwerbehindertengeld heissen- sehr seltsam wie ich finde....Erstellt von Plumbusina
Hallo! alle Behinderten mit einem Behinderungsgrad von 100% ......erhalten hier Landesblindengeld.
In Niedersachsen gibt es nichts für Gehörlose, Blindengeld (nach langem Hin und Her jetzt wieder stark gekürzt, aber ebn für Blinde). Das einzige "Geld" was man bekommt ist der Nachteilausgleich durch den SB Ausweis mit entsprechenden Merkmalen bei der Steuererklärung.
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Gehörlosengeld
Hallo Leute, ich bin vor kurzem 18 geworden, ich mache jetzt eine Ausbildung, bekomme 166€ im Monat und Taschengeld entfällt (40€) wegen dem Ausbildungsgeld und ich bekomme schon gar nicht mein Gehörlosengeld, habe ich aber trozdem anspruch auf meinen Gehörlosengeld? Kindergeld würde ich gern zur hälfe erfordern, ich wohne teilweise nur fast gar nicht mehr zu Hause, sondern übernachte immer bei meinem Freund. Was meint ihr?
Re: Gehörlosengeld
Hallo Viola,
in welchem Bundesland wohnst Du und hast Du einen SchwebiAusweis mit mind. GdB 80 und Merkzeichen "GL"?
Gehörlosengeld gibt nicht in allen Bundesländer.
Gruss Sandra
in welchem Bundesland wohnst Du und hast Du einen SchwebiAusweis mit mind. GdB 80 und Merkzeichen "GL"?
Gehörlosengeld gibt nicht in allen Bundesländer.
Gruss Sandra
Re: Gehörlosengeld
Hallo danke das du schnell wie möglich geschrieben hast, also ich lebe in Berlin, bin 100% Schwerhörig und meine Eltern brauchen das gehörlosengeld selbst...und ich habe auf dem Ausweis einen durchgestrichenes G dann H RF dann G1 bzw GLSandra hat geschrieben:Hallo Viola,
in welchem Bundesland wohnst Du und hast Du einen SchwebiAusweis mit mind. GdB 80 und Merkzeichen "GL"?
Gehörlosengeld gibt nicht in allen Bundesländer.
Gruss Sandra
Re: Gehörlosengeld
Hallo Viola,Viola18 hat geschrieben:..... also ich lebe in Berlin, bin 100% Schwerhörig und meine Eltern brauchen das gehörlosengeld selbst...und ich habe auf dem Ausweis einen durchgestrichenes G dann H RF dann G1 bzw GL
was meinst Du mit "Eltern und Gehoerlosengeld"? Sind Deine Eltern auch Gehoerlos/Schwerhoerig oder beziehen die schon aufgrund Deines Ausweises das Gehoerlosengeld?
Gruss Sandra
Re: Gehörlosengeld
Also ich meine nur, ich bekomme mein Gehörlosengeld nicht, weil meine Eltern es selbst brauchen obwohl ich 18 bin...
Re: Gehörlosengeld
Also wenn ich das richtig lese, bekommen deine Eltern dein Gehörlosengeld.
Dieses Gehörlosengeld steht aber dir zu, also rede mit deinen Eltern, dass du es für deine Ausbildung ect. benötigst.
Dieses Gehörlosengeld steht aber dir zu, also rede mit deinen Eltern, dass du es für deine Ausbildung ect. benötigst.
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Re: Gehörlosengeld
Hallo -
sprich doch nochmal mit deinen Eltern -
das Gehörlosengeld steht dir zu und deine Eltern können es nur beziehen, wenn sie noch für deinen Lebensunterhalt sorgen. Falls es ihnen ans Einkommen angerechnet wird - z.B. bei Harzt 4 - das darf es nicht, da es dein Geld ist.
Lg und die richtigen Worte für ein gutes Gespräch
sprich doch nochmal mit deinen Eltern -
das Gehörlosengeld steht dir zu und deine Eltern können es nur beziehen, wenn sie noch für deinen Lebensunterhalt sorgen. Falls es ihnen ans Einkommen angerechnet wird - z.B. bei Harzt 4 - das darf es nicht, da es dein Geld ist.
Lg und die richtigen Worte für ein gutes Gespräch
Re: Gehörlosengeld
gehörlosengeld ist aber doch eig nur für mich gedacht, kindergeld ist nur für die eltern gedacht und nicht gehörlosengeld oder?
Re: Gehörlosengeld
Hallo Viola,
beide Gelder, Gehörlosengeld und Kinergeld, sind für dich bestimmt und sollen dir zugute kommen -- auch in Form von Kleidung, Wohnung, Essen usw.
Da du volljährig bist, hast du in jedem Fall den Anspruch auf das Gehörlosengeld und kannst der Behörde ganz formlos in einem Brief mitteilen, sie mögen das Geld bitte in Zukunft auf ein anderes Konto (nämlich deins) überweisen. Natürlich klar, dass es zu Hause ziemlichen Zoff geben dürfte, wenn du das auf eigene Faust ohne vorher bescheid zu geben einfach so tust.
Bezugsberechtigt für das Kindergeld sind jedoch deine Eltern. Nach meiner Kenntnis hast du nur anspruch auf Herausgabe, wenn du gar nicht mehr zu Hause wohnst. Sobald du die Schule beendest und eine Ausbildung beginnst, ist es damit aber ohnehin vorbei.
Viele Grüße, Mirko
beide Gelder, Gehörlosengeld und Kinergeld, sind für dich bestimmt und sollen dir zugute kommen -- auch in Form von Kleidung, Wohnung, Essen usw.
Da du volljährig bist, hast du in jedem Fall den Anspruch auf das Gehörlosengeld und kannst der Behörde ganz formlos in einem Brief mitteilen, sie mögen das Geld bitte in Zukunft auf ein anderes Konto (nämlich deins) überweisen. Natürlich klar, dass es zu Hause ziemlichen Zoff geben dürfte, wenn du das auf eigene Faust ohne vorher bescheid zu geben einfach so tust.
Bezugsberechtigt für das Kindergeld sind jedoch deine Eltern. Nach meiner Kenntnis hast du nur anspruch auf Herausgabe, wenn du gar nicht mehr zu Hause wohnst. Sobald du die Schule beendest und eine Ausbildung beginnst, ist es damit aber ohnehin vorbei.
Viele Grüße, Mirko
Re: Gehörlosengeld
Ich habe heute meine Ausbildung begonnen!
Ich will und möchte sobald wie möglich von zu Hause ausziehen und zu meinen Freund und seiner Mama ziehen das Geld von mir mitnehmen, aber ich habe nicht diesen mut dazu, weil es mir Leidtut das meine Mutter arbeitslos geworden ist, wir leben in einem Haus und das Geld ist knapp und wenn mein geld auch noch weg ist, ist für mich schon scheiße, ich möchte nicht das meine Eltern und Schwester auf der Straße wegen mir landen.
Mein Ausbildungsplatz ist in Berlin Osten, mein Freund wohnt in der Stadt und meine Elter in Berlin Westen und für mich ist es eine erleichterung das mein freund mitten in der Stadt lebt und das man überall ran kommt sowie auch meine Fahrschule und es nicht so weit ist.
Was soll ich bloß tun?
Ich will und möchte sobald wie möglich von zu Hause ausziehen und zu meinen Freund und seiner Mama ziehen das Geld von mir mitnehmen, aber ich habe nicht diesen mut dazu, weil es mir Leidtut das meine Mutter arbeitslos geworden ist, wir leben in einem Haus und das Geld ist knapp und wenn mein geld auch noch weg ist, ist für mich schon scheiße, ich möchte nicht das meine Eltern und Schwester auf der Straße wegen mir landen.
Mein Ausbildungsplatz ist in Berlin Osten, mein Freund wohnt in der Stadt und meine Elter in Berlin Westen und für mich ist es eine erleichterung das mein freund mitten in der Stadt lebt und das man überall ran kommt sowie auch meine Fahrschule und es nicht so weit ist.
Was soll ich bloß tun?
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Re: Gehörlosengeld
Hallo Viola18,
Geld ist immer knspp.
Du schreibst nichts über deinen Vater, ich denke mal, er ist auch schon länger arbeitslos ?
Wenn Ihr noch nicht auf Arbeitslosengeld 2 (Harz IV) angewiesen seid, tuat du deinen Eltern einen riesen Gefallen damit, wenn du ausz8est- Vorausgesetzt die eigene Immobilie ist nicht größer als 120 mQuartratmeter und die Belastung (Zinsen auf den Kredit ) Übersteigen den ortsüblichen Mietspiegel nichtdann darf man bei Harz IV weiter darin wühnen. Allerdings ist Harz IV nur ein weiterer Kredit.
Wenn es absehbar ist, das ihr auf Harz IV kommt, dann zih ganz schnell aus, auch mit offizieller Ummeldung zum neuen Wohnsitz.. denn sonst funst das Ganze nicht-
Wenn du bleibst und Harz IV ansteht nist du bis zu deinem 25 Lebensjahr verhaftet wohnen zu bleiben, es sei denn, du Heiratest, oder du wirst schwanger-
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob du neinen Ausführungen folgen konntest. es ist etwas kompliziert, Wie immer in diesem Staate- Wenn du noch Fragen hast, schreib mir me PM, Mein Mail Postfach funst net mehr.
Günter
Geld ist immer knspp.

Du schreibst nichts über deinen Vater, ich denke mal, er ist auch schon länger arbeitslos ?
Wenn Ihr noch nicht auf Arbeitslosengeld 2 (Harz IV) angewiesen seid, tuat du deinen Eltern einen riesen Gefallen damit, wenn du ausz8est- Vorausgesetzt die eigene Immobilie ist nicht größer als 120 mQuartratmeter und die Belastung (Zinsen auf den Kredit ) Übersteigen den ortsüblichen Mietspiegel nichtdann darf man bei Harz IV weiter darin wühnen. Allerdings ist Harz IV nur ein weiterer Kredit.
Wenn es absehbar ist, das ihr auf Harz IV kommt, dann zih ganz schnell aus, auch mit offizieller Ummeldung zum neuen Wohnsitz.. denn sonst funst das Ganze nicht-
Wenn du bleibst und Harz IV ansteht nist du bis zu deinem 25 Lebensjahr verhaftet wohnen zu bleiben, es sei denn, du Heiratest, oder du wirst schwanger-
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob du neinen Ausführungen folgen konntest. es ist etwas kompliziert, Wie immer in diesem Staate- Wenn du noch Fragen hast, schreib mir me PM, Mein Mail Postfach funst net mehr.
Günter
Re: Gehörlosengeld
Hallo,
Kindergeld und Ausbildung schließen sich wohl nicht aus!
Das hängt wohl von den Einkünften ab.
Link wg Kindergeld
Grüße
Benedikt
Kindergeld und Ausbildung schließen sich wohl nicht aus!
Das hängt wohl von den Einkünften ab.
Link wg Kindergeld
Grüße
Benedikt
Re: Gehörlosengeld
... aufgrund der geringen Einkommensgrenzen wird es wohl in den meisten Fällen leider so sein, dass mit Aufnahme der Lehre das Kindergeld entfällt.
Schadet aber nicht, sich das mal durchzulesen.
Sollte man Grund zur Annahme haben, die Einkommensgrenze zu übersteigen, sollte man sich frühzeitig bei der Familienkasse melden! Denn wenn das Geld ohnehin schon knapp ist, kann man eine spätere Rückforderung von etlichen Monaten Kindergeld auf einen Schlag erst recht nicht gebrauchen.
Ansonsten wegen Harz-IV und Umzug hat Günther ja schon alles nötige ausgeführt.
Viele Grüße, Mirko
Schadet aber nicht, sich das mal durchzulesen.
Sollte man Grund zur Annahme haben, die Einkommensgrenze zu übersteigen, sollte man sich frühzeitig bei der Familienkasse melden! Denn wenn das Geld ohnehin schon knapp ist, kann man eine spätere Rückforderung von etlichen Monaten Kindergeld auf einen Schlag erst recht nicht gebrauchen.
Ansonsten wegen Harz-IV und Umzug hat Günther ja schon alles nötige ausgeführt.
Viele Grüße, Mirko
Re: Gehörlosengeld
Wäre eine möglichkeit das mir das Jugendamt hilft, mit Geld usw oder welche wäre es genau ohne das meine Eltern Hartz 4 bekommen???
Nein, mein Vater ist nicht arbeitslos
Heute Abend ist wieder ganz schlimm, meine Mutter streikt jetzt das sie mir mit den Briefe nicht mehr hilft, wegen Ausbildung und so, gibt zu das sie meinen Freund wie die Pest hasst und ich darf nicht in der Woche zu meinem Freund, was ich aber morgen trotzdem mache, ich meine sie dürfen es mir nicht einfach verbieten oder?
Nein, mein Vater ist nicht arbeitslos
Heute Abend ist wieder ganz schlimm, meine Mutter streikt jetzt das sie mir mit den Briefe nicht mehr hilft, wegen Ausbildung und so, gibt zu das sie meinen Freund wie die Pest hasst und ich darf nicht in der Woche zu meinem Freund, was ich aber morgen trotzdem mache, ich meine sie dürfen es mir nicht einfach verbieten oder?
Re: Gehörlosengeld
Hallo Viola,
nein, das Jugendamt hat mit der ganzen Sache gar nichts zu tun. Du bist volljährig und damit für dich selbst verantwortlich. Du wirst in gut drei Wochen sogar zum ersten Mal wählen dürfen -- die Wahlbenachrichtigung solltest du schon erhalten haben.
Geld bekommst du, wie jeder andere Erwachsene auch, nur nach den allgemeinen Grundsätzen -- also Harz-IV (dazu komm ich gleich noch), falls dein Verdienst zum Leben nicht ausreicht, eventuell Wohngeld oder (in sehr seltenen Fällen) Ausbildungsförderung.
Du bist jetzt dein eigener Herr, und deine Eltern haben dir nur noch insofern etwas zu sagen, wie du bei ihnen in ihrer Wohnung lebst. Sie mögen deinen Freund vielleicht nicht, und können dir das sagen -- das ist dann aber auch schon alles. Dir steht es frei, auszuziehen und zu gehen, wohin du willst -- vorausgesetzt, du kannst dir das leisten!
Wenn du mit 18 in eine eigene Wohnung ziehen willst, musst du auch selbst dafür aufkommen können -- denn nach §22 (2) SGB 2 bekommst du nur dann eine eigene Wohnung bezahlt, wenn du "aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden" kannst. Zoff mit den Eltern, weil sie den Freund nicht mögen, reicht dafür bei weitem nicht aus. Das sind ganz normale Familienstreitigkeiten.
Würdest du also Harz-IV beantragen, müsstest du also wieder zu Hause einziehen bzw. bleiben, bis du 25 bist.
Harz-IV ist also keine Option für dich. Du müsstest also mit dem Gehörlosengeld allein auskommen.
Viele Grüße, Mirko
nein, das Jugendamt hat mit der ganzen Sache gar nichts zu tun. Du bist volljährig und damit für dich selbst verantwortlich. Du wirst in gut drei Wochen sogar zum ersten Mal wählen dürfen -- die Wahlbenachrichtigung solltest du schon erhalten haben.
Geld bekommst du, wie jeder andere Erwachsene auch, nur nach den allgemeinen Grundsätzen -- also Harz-IV (dazu komm ich gleich noch), falls dein Verdienst zum Leben nicht ausreicht, eventuell Wohngeld oder (in sehr seltenen Fällen) Ausbildungsförderung.
Du bist jetzt dein eigener Herr, und deine Eltern haben dir nur noch insofern etwas zu sagen, wie du bei ihnen in ihrer Wohnung lebst. Sie mögen deinen Freund vielleicht nicht, und können dir das sagen -- das ist dann aber auch schon alles. Dir steht es frei, auszuziehen und zu gehen, wohin du willst -- vorausgesetzt, du kannst dir das leisten!
Wenn du mit 18 in eine eigene Wohnung ziehen willst, musst du auch selbst dafür aufkommen können -- denn nach §22 (2) SGB 2 bekommst du nur dann eine eigene Wohnung bezahlt, wenn du "aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden" kannst. Zoff mit den Eltern, weil sie den Freund nicht mögen, reicht dafür bei weitem nicht aus. Das sind ganz normale Familienstreitigkeiten.
Würdest du also Harz-IV beantragen, müsstest du also wieder zu Hause einziehen bzw. bleiben, bis du 25 bist.
Harz-IV ist also keine Option für dich. Du müsstest also mit dem Gehörlosengeld allein auskommen.
Viele Grüße, Mirko
Re: Gehörlosengeld
hey danke, ja aber wie ich bereits sagte ich bekomme meinen Gehörlosengeld nicht von meinen Eltern, ganz und gar nicht, ich meine dürfen sie einfach NEIN sagen oder haben sie das Geld zu bekommen?
Re: Gehörlosengeld
Hi Viola,
wie bereits geschrieben gehört das Gehörlosengeld dir. Es genügt eine formlose Nachricht an die auszahlende Stelle (wenn ich das richtig weiß die Familienkasse), dass sich die Bankverbindung ändert, damit das Geld auf deinem Konto landet.
Stell dich dann aber zu Hause auf Stress ein.
Viele Grüße, Mirko
wie bereits geschrieben gehört das Gehörlosengeld dir. Es genügt eine formlose Nachricht an die auszahlende Stelle (wenn ich das richtig weiß die Familienkasse), dass sich die Bankverbindung ändert, damit das Geld auf deinem Konto landet.
Stell dich dann aber zu Hause auf Stress ein.
Viele Grüße, Mirko
Re: Gehörlosengeld
Hallo Viola,
Sie sind anspruchsberechtigt, Sie stellen den Antrag, Sie bekommen das Geld.
Die Eltern haben ab dem 18. Lebensjahr damit nichts mehr zu tun.
Also:
ab zum nächstgelegenen Sozialamt, eigenes Konto angeben, schon können die Eltern das Geld nicht mehr vorenthalten.
Grüße
Benedikt
Sie sind anspruchsberechtigt, Sie stellen den Antrag, Sie bekommen das Geld.
Die Eltern haben ab dem 18. Lebensjahr damit nichts mehr zu tun.
Also:
ab zum nächstgelegenen Sozialamt, eigenes Konto angeben, schon können die Eltern das Geld nicht mehr vorenthalten.
Grüße
Benedikt