Gleichstellungsantrag- Was ist es...?

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SveaS.
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Gleichstellungsantrag- Was ist es...?

#1

Beitrag von SveaS. »

Hallo,

ich habe vor kurzem ( auf dem bewerbungsseminar) was über eine gleichstellung gehört... Also wenn man einen GdB von 30 oder 40% hat, dass man sich gleichstellen lassen kann wie die, die GdB 50 haben...

Was bringt es und welche Vorraussetzungen muss man haben?

Ich habe vorhin mal mit meiner neuen Hörkurve den GdB von mir ausgerechnet und habe links 70% und rechts 44% also Links hochgradig und rechts Mittelgradig. In der Tabelle steht dann also ich würde einen GdB von 30 bekommen, aber das bringt mir ja eig. noch nichts, oder?!
Also ich meine, da lohnt es sich doch noch nicht den Behindertenausweis zu beantragen? Wird denn z.B. bei Tinnitus das da zugezählt oder wie läuft das?

Svea
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cooper
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Re: Gleichstellungsantrag- Was ist es...?

#2

Beitrag von cooper »

Die Gleichstellung erhältst du nur dann, wenn dein Arbeitsplatz aufgrund deiner Behinderung konkret gefährdet ist oder wenn du eine Stelle nur als Schwerbehinderter bekommen würdest.

In (allen) anderen Fällen scheint es so, als würden die Arbeitsämter Gleichstellungsanträge grundsätzlich ablehnen -- etwa weil man Leistungen von BA bzw. Integrationsamt zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen will.

War jedenfalls bei mir vor knapp 2 Wochen so -- da mein Arbeitsplatz nicht behinderungsbedingt konkret gefährdet ist, gab's auch keine Gleichstellung, und es gibt auch keine Leistungen zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Ich hab zwar Widerspruch eingelegt, aber das wird wohl nichts bringen. Zumindest das BA HEF ist dafür bekannt, die Gleichstellung eher zu verweigern, selbst wenn Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung das befürworten.

Einen Schwerbehindertenausweis bekommst du nach Gleichstellung übrigens auch nicht -- weil du hast ja nach wie vor nen GdB von 30, nur wirst du arbeitsrechtlich behandelt wie jemand mit GdB 50.

Viele Grüße, Mirko
FinnsMama
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Re: Gleichstellungsantrag- Was ist es...?

#3

Beitrag von FinnsMama »

Aber ab einem GdB von 30 hat man steuerliche Vorteile, so weit ich weiß. Also deswegen würde es sich vielleicht doch lohnen, den Antrag auf einen Ausweis zu stellen.
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
cooper
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Re: Gleichstellungsantrag- Was ist es...?

#4

Beitrag von cooper »

Jepp, ab einem GdB von 30 bekommt man eine Pauschale für außergewöhnliche Belastungen. Wenn ich das richtig im Kopf habe kann man 310 Euro pro Jahr pauschal absetzen.

Einen Behindertenausweis braucht man dazu nicht, und bekommt ihn wegen GdB unter 50 meines Wissens selbst auf Antrag nicht. Es reicht die Steuerbescheinigung des Versorgungsamts (war bei mir gleich beim Feststellungsbescheid dabei), um die Pauschale vom Finanzamt gewährt zu bekommen.

Viele Grüße, Mirko
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