Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Hallo.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 50%. Habe eine Schwerhörigkeit von 80-90 db. Was kann ich mit dem Ausweis alles machen? Ab wann ist man bei der GEZ befreit? Gruß :help:
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 50%. Habe eine Schwerhörigkeit von 80-90 db. Was kann ich mit dem Ausweis alles machen? Ab wann ist man bei der GEZ befreit? Gruß :help:
Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo Julchen,
ist die Schwerhörigkeit beidseits und zwischen 500 und 4000 Hz in diesem Rahmen? Dann sollte Dir ein höherer GdB zustehen.
Gruss fast-foot
ist die Schwerhörigkeit beidseits und zwischen 500 und 4000 Hz in diesem Rahmen? Dann sollte Dir ein höherer GdB zustehen.
Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 13. Feb 2009, 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Schwerbehindertenausweis
Puhhh.... :help:
Keine ahnung muss ich mal nachfragen... ich melde mich dann noch mal...
Gruß
Keine ahnung muss ich mal nachfragen... ich melde mich dann noch mal...
Gruß
Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
Merkzeichen RF und damit die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst Du ab 50 % GdB.
Gruß
Atson
Merkzeichen RF und damit die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst Du ab 50 % GdB.
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Atson
Links: CI MED-EL (OP 12/2020) - Sonnet 2
Rechts: CI MED-EL (OP 09/2021) - Sonnet 2
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Re: Schwerbehindertenausweis
aber nur wenn die 50% allein aufgrund des hörverlusts vergeben wurden.Atson hat geschrieben:Hallo,
Merkzeichen RF und damit die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst Du ab 50 % GdB.
Gruß
Atson
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Schwerbehindertenausweis
Danke... ich muss meinen Antrag dieses Jahr eh erweitern... meldet sich das versorgungsamt oder muss ich mich melden beim Versorgungsamt?
Gruß julchen
Gruß julchen
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Re: Schwerbehindertenausweis
HALLQ
DAS STIMMT SO NICHT1
Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi!
Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden.
Normalerweise liegt dann dem Bescheid schon ein Antrag auf RF Gebührenvefreiung schon bei-
Günter
DAS STIMMT SO NICHT1
Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi!
Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden.
Normalerweise liegt dann dem Bescheid schon ein Antrag auf RF Gebührenvefreiung schon bei-
Günter
Zuletzt geändert von guenter k. am 24. Feb 2009, 20:48, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Schwerbehindertenausweis
Also in meinem Bundesland (Sachsen) kommt definitiv von denen keiner von selbst zu seinen Klienten. Hier benötigt eine Änderung des Schwerbehindertengrades reichlich ein 3/4 Jahr.Julchen hat geschrieben:... meldet sich das versorgungsamt oder muss ich mich melden beim Versorgungsamt?...
Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo Günter,
Ansonsten musst du dich von dir aus beim Amt melden.
Viele Grüße
Hast du dafür eine Rechtsgrundlage? Die AHP verweisen auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und dieser sieht in seinem § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7b eine Gehörlosigkeit oder die fehlende Möglichkeit, sich auch mit Hörhilfen zu verständigen bzw. in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 einen GdB von mindestens 80 und aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen als Voraussetzung vor.guenter k. hat geschrieben:Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi!
Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden.
Das kommt darauf an, ob bei dir eine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgesehen ist (müsste im letzten Bescheid stehen). Dann schreibt sich das Versorgungsamt (möglicherweise) an. Im Rahmen dieser Überprüfung kannst du auch alle Kriterien, die zu einer Höherstufung bzw. einer Vergabe von zusätzlichen Merkzeichen führen, einbringen.julchen hat geschrieben:ich muss meinen Antrag dieses Jahr eh erweitern... meldet sich das versorgungsamt oder muss ich mich melden beim Versorgungsamt?
Ansonsten musst du dich von dir aus beim Amt melden.
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 26. Feb 2009, 08:12, insgesamt 2-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Schwerbehindertenausweis
HY Kaja,
nein ich habe da keine rechtsgeundlage- Ich habe aber zwei Bescheide meiner nriden mittelgradtg sh kids . Gie sind beide bei 30%
nein ich habe da keine rechtsgeundlage- Ich habe aber zwei Bescheide meiner nriden mittelgradtg sh kids . Gie sind beide bei 30%
Re: Schwerbehindertenausweis
Ich weiß nicht, wann das bei Dir so war.guenter k. hat geschrieben:Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi! Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden. Normalerweise liegt dann dem Bescheid schon ein Antrag auf RF Gebührenvefreiung schon bei-Günter
2000 habe ich mich aufgerafft, einen GdB bescheinigen zu lassen. Voraussetzung war damals schon für RF min. 50 % GdB. Ich hatte 30 % und es gab kein RF und auch sonst keine GEZ-Befreiung.
Gruß
Atson
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Re: Schwerbehindertenausweis
Also,
beide Bescheide wurden nach 2000 erstellt. Es gab bei beiden den Hinweiß auf RF Befreiung und beiliegend das Antragsformular.
Günter

beide Bescheide wurden nach 2000 erstellt. Es gab bei beiden den Hinweiß auf RF Befreiung und beiliegend das Antragsformular.
Günter
Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo Günter,
Ich habe mal die AHP von 1993 in Papierform hervorgeholt - auch da steht ein GdB-Minimum von 50 als Voraussetzung für das Merkzeichen "RF" wegen Schwerhörigkeit. Wenn euch dennoch bestätigt wurde, dass die Voraussetzungen für dieses Merkzeichen vorliegen, müsstet ihr ja den Nachweis erbracht haben, dass die Kinder bei mittelgradiger Schwerhörigkeit trotz Hörhilfen allein wegen der Schwerhörigkeit nicht in der Lage sind, sich ausreichend zu verständigen. Wie habt ihr denn das gemacht?
Viele Grüße
steht da ein Hinweis, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine Rundfunkgebührenbefreiung zu beantragen oder dass gemäß § 69 Abs. 4 SGB IX festgestellt wird, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "RF" vorliegen?guenter k. hat geschrieben:Es gab bei beiden den Hinweiß auf RF Befreiung und beiliegend das Antragsformular.
Ich habe mal die AHP von 1993 in Papierform hervorgeholt - auch da steht ein GdB-Minimum von 50 als Voraussetzung für das Merkzeichen "RF" wegen Schwerhörigkeit. Wenn euch dennoch bestätigt wurde, dass die Voraussetzungen für dieses Merkzeichen vorliegen, müsstet ihr ja den Nachweis erbracht haben, dass die Kinder bei mittelgradiger Schwerhörigkeit trotz Hörhilfen allein wegen der Schwerhörigkeit nicht in der Lage sind, sich ausreichend zu verständigen. Wie habt ihr denn das gemacht?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Schwerbehindertenausweis
Hi,
also mein Sohn hatte Mitte letzten Jahren einen Bescheid vom Landesvoersorgungsamt bekommen mit einem GdB von 30. Da war keine Rede von Befreiung von Rundfunkgebühren.
Nachdem ich nun Einspruch eingelegt habe und er einen GdB von 60 anerkannt bekommen hat, haben wir RF im Ausweis mit drin stehen und auch einen Antrag auf Befreiung bekommen.
Also bei 30 gab es den definitiv noch nicht. Ich weiß nicht, in wie weit das Bundeslandabhängig ist. Wir wohnen in Niedersachsen.
also mein Sohn hatte Mitte letzten Jahren einen Bescheid vom Landesvoersorgungsamt bekommen mit einem GdB von 30. Da war keine Rede von Befreiung von Rundfunkgebühren.
Nachdem ich nun Einspruch eingelegt habe und er einen GdB von 60 anerkannt bekommen hat, haben wir RF im Ausweis mit drin stehen und auch einen Antrag auf Befreiung bekommen.
Also bei 30 gab es den definitiv noch nicht. Ich weiß nicht, in wie weit das Bundeslandabhängig ist. Wir wohnen in Niedersachsen.
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
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Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo Kaja,
ich bün gaanz unschuldig.
Die Anträge wurden 2003 bzw 2004 gestellt.
Den Bescheiden lag eine Bescheinigug für die GEZ bei in denen stand, dss die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen-
LG,
Günter
ich bün gaanz unschuldig.

Die Anträge wurden 2003 bzw 2004 gestellt.
Den Bescheiden lag eine Bescheinigug für die GEZ bei in denen stand, dss die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen-
LG,
Günter
Re: Schwerbehindertenausweis
Na, dann werde ich mal einen Antrag stellen auf Überprüfung, ob bei Euch diese GEZ-Befreiung gerechtfertigt ist... :]
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo Janina,
@ Günter
Viele Grüße
Bis 2005 hatte jedes Bundesland eine eigene Rundfunkgebührenordnung, auf deren Grundlage die Versorgungsämter im Einzelfall prüften, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen "RF" vorlagen. Jetzt ist allein die GEZ auf der Grundlage von § 6 Rundfunkgebührenvertrag für die Feststellung der Gebührenbefreiung zuständig - und die wird bei einem GdB von 30 nicht einmal im Traum darüber nachdenken, ob eine Gebührenbefreiung in Betracht kommt.FinnsMama hat geschrieben:Ich weiß nicht, in wie weit das Bundeslandabhängig ist. Wir wohnen in Niedersachsen.
@ Günter
Kann ja jeder behaupten!guenter K. hat geschrieben:ich bün gaanz unschuldig
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Schwerbehindertenausweis
Boa,
ihr seid gemein.
Nein ich spiel nicht mehr mit euch. Immer auf die kleinen Dicken. *schmoll*
Also, ich wei0 nicht, nicht was die GEZ macht, wenn sie eine solche Bescheinigung bekommt- Die wird ja immer noch vom zuständigen Amt erxtsllt.
Aber einer meiner Wahlspruche ist ganz einfach. "Versuch macht gluch"
Ich kenne inzwischen Sachen die gibs eigentlich gar nicht. Merkzeichen die man laut AHP gar nicht haben dürfte und ein Gutachten vom MD das jemand mit einer Hörschwelle von 110 db "nur" fast Taub und nicht Taub ist.
Manchmal möchte man richtig laut aufschreien, was da so alles verzapft wird.
Machtet gut,
Günter
ihr seid gemein.
Nein ich spiel nicht mehr mit euch. Immer auf die kleinen Dicken. *schmoll*

Also, ich wei0 nicht, nicht was die GEZ macht, wenn sie eine solche Bescheinigung bekommt- Die wird ja immer noch vom zuständigen Amt erxtsllt.
Aber einer meiner Wahlspruche ist ganz einfach. "Versuch macht gluch"
Ich kenne inzwischen Sachen die gibs eigentlich gar nicht. Merkzeichen die man laut AHP gar nicht haben dürfte und ein Gutachten vom MD das jemand mit einer Hörschwelle von 110 db "nur" fast Taub und nicht Taub ist.
Manchmal möchte man richtig laut aufschreien, was da so alles verzapft wird.
Machtet gut,
Günter

Zuletzt geändert von guenter k. am 26. Feb 2009, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Schwerbehindertenausweis
Hallo Kaja!
Woher kommt deine unwahrscheinliche Paragraphenwut?!?!
Bin schon ganz neidisch!!!
Fernanda
Woher kommt deine unwahrscheinliche Paragraphenwut?!?!

Bin schon ganz neidisch!!!
Fernanda
Fernanda (normalhörend) mit Amalia Catarina 01/07 hochgradig schwerhörig /beidseits CI und kerngesund 
