Hallo,
weiss jemand, ob der Nachteilsausgleich auf dem Zeugnis erscheinen darf und wenn ja in welcher Form????
Vielen lieben Dank schonmal!
LG Fibi
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
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guenter k.
- Beiträge: 266
- Registriert: 30. Sep 2008, 22:13
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Re: Nachteilsausgleich
Hallo Fibi,
der/die einzelbe/n Nachteilsausgleiche erscheinen nicht auf dem Zeignis.
Wenn ihr anerkannten Förderbedarf habt dann steht unter dem Zeugnis dass das Kind nach Förderrichtliene xxx gefördert wurde. (habs gerade nicht im K0pf
)
Sonst nichts.
Aber, seid ihr nicht auf einer Privatschule?
Die lassen das zumindest hier garnicht erst zu.
Geht wohl auch aus irgend welchen rechtlichen Gründen nicht.
Wie läuft es denn bei euch?
LG;
Günter
der/die einzelbe/n Nachteilsausgleiche erscheinen nicht auf dem Zeignis.
Wenn ihr anerkannten Förderbedarf habt dann steht unter dem Zeugnis dass das Kind nach Förderrichtliene xxx gefördert wurde. (habs gerade nicht im K0pf
Sonst nichts.
Aber, seid ihr nicht auf einer Privatschule?
Die lassen das zumindest hier garnicht erst zu.
Geht wohl auch aus irgend welchen rechtlichen Gründen nicht.
Wie läuft es denn bei euch?
LG;
Günter
Re: Nachteilsausgleich
Hallo Fibi,
eine explizite Regelung dazu ist weder in eurem Schulgesetz noch in eurer Sonderpädagogik-Verordnung enthalten. § 7 der Sonderpädagogik-VO regelt lediglich, welche Nachteilsausgleiche möglich sind.
Nach 5.1.3 eures Leistungsbeurteilungserlasses müssen besondere Formen der Leistungsbewertung, die aufgrund von individuellen Förderplänen erfolgten (z.B. mehr Zeit, Hilfsmittel, verbale Beurteilung, differenzierte Aufgabenstellung u.ä), im Zeugnis unter "Bemerkungen" aufgeführt werden. Man könnte aber argumentieren, dass dies nach dem reinen Wortlaut der Regelung des 5.1 des Erlasses nur bei diagnostizierten Lernstörungen zu erfolgen hat. Da Schwerhörigkeit nun mal keine Lernstörung ist, hat die Erwähnung von gewährten Nachteilsausgleichen m. E. auf dem Zeugnis zu unterbleiben.
Viele Grüße
eine explizite Regelung dazu ist weder in eurem Schulgesetz noch in eurer Sonderpädagogik-Verordnung enthalten. § 7 der Sonderpädagogik-VO regelt lediglich, welche Nachteilsausgleiche möglich sind.
Nach 5.1.3 eures Leistungsbeurteilungserlasses müssen besondere Formen der Leistungsbewertung, die aufgrund von individuellen Förderplänen erfolgten (z.B. mehr Zeit, Hilfsmittel, verbale Beurteilung, differenzierte Aufgabenstellung u.ä), im Zeugnis unter "Bemerkungen" aufgeführt werden. Man könnte aber argumentieren, dass dies nach dem reinen Wortlaut der Regelung des 5.1 des Erlasses nur bei diagnostizierten Lernstörungen zu erfolgen hat. Da Schwerhörigkeit nun mal keine Lernstörung ist, hat die Erwähnung von gewährten Nachteilsausgleichen m. E. auf dem Zeugnis zu unterbleiben.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Nachteilsausgleich
Hallo Kaja,
mit Dir möchte ich in keinen Unfall verwickelt sein, da sieht man ja keine Sonne mehr
)))))
Hallo Fibi,
viel Erfolg beim Anwenden der Paragraphen. Daumen sind gedrückt!
Bekommt Franz denn schon ein Zeugnis mit Noten, oder nur eine verbale Halbjahresbescheinigung?
Viele liebe Grüße Andrea
mit Dir möchte ich in keinen Unfall verwickelt sein, da sieht man ja keine Sonne mehr
Hallo Fibi,
viel Erfolg beim Anwenden der Paragraphen. Daumen sind gedrückt!
Bekommt Franz denn schon ein Zeugnis mit Noten, oder nur eine verbale Halbjahresbescheinigung?
Viele liebe Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
2 CIs
2 CIs
Re: Nachteilsausgleich
Hallo zusammen,
ich wusste doch, dass ich auf eure Hilfe bauen kann
). Mit Kaja nen Rechtsstreit führen ist bestimmt derrrrr Hit
Ja wir sind auf einer "Privat"-schule, also eher auf einer mit freiem Träger. Und dort gibt es auch Förderung. Der Bedarf wird über das Land festgestellt und dann halten sie sich schön raus. Dann muss die Schule tätig werden. Sie vereinbart dann mit einem Förderlehrer, wieviele Stunden usw. Der Lehrer macht dass dann ausserhalb seiner Arbeitszeit auf honorarbasis.
Bei uns macht es jetzt eine Lehrerin, die in den Ruhe (oder Vorruhe??? weiss ich jetzt nicht genau) -stand gegangen ist. Mit der haben wir riesen Glück!!! Die Klassenlehrerin ist sowas von froh, die Förderlehrerin sehr engagiert und vor allem sehr kompetent.
Die Lehrerin, die es vorher gemacht hat war auch sehr gut, ist jetzt aber stellv. Direktor am LBZ und kann es nicht mehr machen.
Um ehrlich zu sein finde ich es sehr frech, dass das Land sich da raushält. Da wird immer von Integration geredet und wo wird sie bitteschön praktiziert??????????? Staatliche Schulen??? Fehlanzeige!
Achja, wir bekommen erst in der 3. Klasse Noten, jetzt nur eine verbale Beurteilung und für die Kinder ein "Kinderzeugnis" mit Beurteilung von Lern-und Sozialverhalten. Bin sehr gespannt und kann euch übermorgen sicher mehr berichten
LG Fibi
ich wusste doch, dass ich auf eure Hilfe bauen kann
Ja wir sind auf einer "Privat"-schule, also eher auf einer mit freiem Träger. Und dort gibt es auch Förderung. Der Bedarf wird über das Land festgestellt und dann halten sie sich schön raus. Dann muss die Schule tätig werden. Sie vereinbart dann mit einem Förderlehrer, wieviele Stunden usw. Der Lehrer macht dass dann ausserhalb seiner Arbeitszeit auf honorarbasis.
Bei uns macht es jetzt eine Lehrerin, die in den Ruhe (oder Vorruhe??? weiss ich jetzt nicht genau) -stand gegangen ist. Mit der haben wir riesen Glück!!! Die Klassenlehrerin ist sowas von froh, die Förderlehrerin sehr engagiert und vor allem sehr kompetent.
Die Lehrerin, die es vorher gemacht hat war auch sehr gut, ist jetzt aber stellv. Direktor am LBZ und kann es nicht mehr machen.
Um ehrlich zu sein finde ich es sehr frech, dass das Land sich da raushält. Da wird immer von Integration geredet und wo wird sie bitteschön praktiziert??????????? Staatliche Schulen??? Fehlanzeige!
Achja, wir bekommen erst in der 3. Klasse Noten, jetzt nur eine verbale Beurteilung und für die Kinder ein "Kinderzeugnis" mit Beurteilung von Lern-und Sozialverhalten. Bin sehr gespannt und kann euch übermorgen sicher mehr berichten
LG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Re: Nachteilsausgleich
Huhu,
wir haben unser erstes zeugnis
und sind sehr zufrieden
. Ich hoffe, es hält noch lange so an................
Und es ist so, wie du geschrieben hast, Günther. Es setht drunter, dass er FB im Schwerpunkt Hören bekommt, damit kann ich leben
LG Fibi, die grad an der Ostsee friert
wir haben unser erstes zeugnis
Und es ist so, wie du geschrieben hast, Günther. Es setht drunter, dass er FB im Schwerpunkt Hören bekommt, damit kann ich leben
LG Fibi, die grad an der Ostsee friert
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
