Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

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malicat
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Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#1

Beitrag von malicat »

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Also, im Januar geht es endlich nach Bissendorf. Mein Mann wird Sarah begleiten und ich werde mit den beiden anderen zu Hause bleiben.
Wie ist das denn? Mein Mann arbeitet Vollzeit (ich gehe zweimal die Woche abends geringfügig arbeiten). Muß mein Mann jetzt unbezahlten Urlaub nehmen? Bekommen wir den Verdienstausfall irgendwo zurück? KK oder RV (Antrag ging über RV)? Bekommen wir 100% erstattet oder nur einen Teil?

Ich habe überhaupt keine Ahnung und hoffe, daß jemand von euch mir Informationen geben kann.

LG
Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Kaja
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,

da die Reha eine Leistung der medizinischen Rehabilitation ist, hat dein Mann als Begleitperson gemäß § 53 SGB IX

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__53.html

gegen die RV einen Anspruch auf Erstattung des durch die Reha entstandenen Verdienstausfalls. Grundsätzlich gäbe es auch die Möglichkeit einer Entgeltfortzahlung gemäß § 9 EntgFG

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__9.html

Da aber hier nicht explizit geregelt ist, dass dies auch für eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Begleitperson während einer Kinderreha gilt, reden sich Arbeitgeber oft darauf heraus, dass diese Norm nur bei eigener Reha anwendbar ist.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Fibi
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#3

Beitrag von Fibi »

Huhu,

da hat die liebe Kaja natürlich gleich wieder die gesetzlichen Grundlagen parat. Toll und DANKE!!!

Ich habe es immer mit unbezahltem Urlaub und dann Zahlung durch RV-Träger bzw. KK bekommen. Im übrigen 100%. Ich persönlcih kenne keinen, wo der AG zahlt und Erstattungsanspruch stellt.

Ich wünsche euch bzw. deinem Kind und deinem Männe ganz ganz viel Spaß und natürlich ERFOLG!!!!

LG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Gordon
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#4

Beitrag von Gordon »

Hallo Fibi, hallo Kaja,

das ist ja Spitze, daß ihr Euch so gut auskennt. Meint Ihr wir bekommen auch die ca 500 € wieder, die die Lena kostet, weil die muss mit. Wer soll die denn zu Hause betreuen?

Viele Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Kaja
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Andrea,
Gordon hat geschrieben:Meint Ihr wir bekommen auch die ca 500 € wieder, die die Lena kostet, weil die muss mit. Wer soll die denn zu Hause betreuen?
ich denke schon, zumindest anteilig. Geregelt ist das in § 54 Absatz 2 SGB IX:
Anstelle der Haushaltshilfe werden auf Antrag die Kosten für die Mitnahme ... des Kindes bis zur Höhe der Kosten der sonst zu erbringenden Haushaltshilfe übernommen, wenn die Unterbringung und Betreuung des Kindes in dieser Weise sichergestellt ist.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Gordon
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#6

Beitrag von Gordon »

Hallo Kaja,

gilt das auch wenn die RV der Träger ist? Und ich bin auch nicht angestellt und verdiene als Freiberufler mal mehr mal weniger.

Ich werde mal bei der RV nachfragen, aber vielleicht weißt Du ja schon was darüber.

Viele Grüße

Andrea
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Kaja
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo Andrea,

die Regelungen der §§ 53, 54 SGB IX gelten natürlich auch dann, wenn die Reha-Maßnahme über die RV läuft. Wenn du als Selbständige kein gleichbleibendes monatliches Einkommen hast, wird zur Ermittlung des Verdienstausfalls der Durchschnitt der letzten drei Monate gebildet bzw., wenn dies nicht ausreichend aussagekräftig ist, der Gewinn eines Jahres als Grundlage genommen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Gordon
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#8

Beitrag von Gordon »

Hallo Kaja,
du bist ja einfach spitze. Machst Du sowas beruflich, oder bist Du durch Deinen Sohn da rein gewachsen?

Viele Grüße Andrea

Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Kaja
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Andrea,

weder noch. Beruflich habe ich mit Sozialrecht eher selten zu tun. Aber meine Tochter hat mir in den letzten Jahren genug Gelegenheiten gegeben, Lücken in diversen rechtlichen Regelungen suchen zu dürfen. Und mit den Rechtsvorschriften rund um die Reha muss ich mich derzeit eh beschäftigen, da meinem Sohn eine solche Maßnahme (mit mir als Begleitperson) genehmigt wurde.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
malicat
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Re: Nochmal 'ne Frage bzg. Werscherberg Aufenthalt

#10

Beitrag von malicat »

Tausend Dank.

Da wird der Chef aber beruhigt sein ;-) - der zickt nämlich manchmal rum.
Sicher gibt's da Vordrucke. ...da werd ich dann rechtzeitig mal bei der RV nachfragen.

LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
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