SB-Antrag

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malicat
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SB-Antrag

#1

Beitrag von malicat »

Hallo,

habe jetzt die Formulare für den Erstantrag bekommen.
Und jetzt bräucht ich Hilfe beim Ausfüllen.

- Der Nachweis kann ja auch Rückwirkend beantragt werden. Da wollt ich das Datum der "Diagnose" eintragen. Geht das?

- Angaben zur Behinderung. Da hab ich jetzt reingeschrieben: hochgradig Schwerhörig beidseitig ;bei Talia zusätzlich chronische MOE, andauernde beidseitige Sekretion. Sarah hat auch öfter eine MOE mit Erguß. Wie schreib ich das rein? Auch chronisch mit zeitweise Sekretion, oder? Muß da auch was bzgl. des Spracherwerbs/-verstehens rein?

Muß ich sonst noch was beachten? Werde auf jeden Fall die Hörkurven und Berichte der Uni beifügen.

LG Sabine

Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Petra
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Re: SB-Antrag

#2

Beitrag von Petra »

Hallo,

zu rückwirkend: hast du es irgendwo attestiert, dass die Sh seit Geburt besteht? Dann schreib das rein- ansonsten würde ich auch denken, dass du rückwirkend ab Zeitpunkt der ersten Diagnosestellung schreiben solltest. Inwieweit das Amt rückwirkende Bescheide rausrückt, liegt meines Wissens nach sowieso im "Ermessen" des Sachbearbeiters...
zu allen anderen Angaben: du hast ja sicher schon diverse Diagnosen auf ärztlichen Berichten. Wenn da steht " chronische Irgendwas" schreibst du das auch so rein; es sollte immer belegbar mitgeschickt werden- sonst muss das Amt bei allen möglichen Stellen zurückfragen, was natürlich den Bearbeitungsprozess unnötig verlangsamt. (Sinnig ist immer die schlechteste Hörkurve mit zuschicken ;)...) Wenn der Sprachrückstand auf einem Bericht dokumentiert ist, gibst du auch das an- es muss schon nachvollziehbar sein. Oder du gibst die Stellen mit an ( zum Pädaudiologisches Beratungszentrum, Ki-arzt), die das bestätigen können.

LG, Petra
Kimi
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Re: SB-Antrag

#3

Beitrag von Kimi »

Petra hat Recht man sollte es wenn möglich irgendwie nachweisen.

Bei uns war das zB mit dem Sprachrückstand so. Wenn dem so ist ist es wichtig dies anzugeben.

Hab einfach geschrieben dass zusätzlich eine Verzögerung der Sprachentwicklung zu berücksichtigen ist. Deshalb hab ich die kompletten Adressen usw. der Ärzte Kliniken und Frühförderung dazugeschrieben. Die hab ich dann ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden. Ausserdem, dass die Frühförderin dies wohl am besten beurteilen könnten. Die haben sie dann auch kontaktiert und die haben dem Versorgungsamt einen Bericht geschickt.

Hat bei uns 20 mehr bedeutet. Also bis sie aufholt.

Wünsch dir was beim Papiere ausfüllen. Auf dass alles gleich klappt.

Liebe Grüsse Christin
Birgit
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Re: SB-Antrag

#4

Beitrag von Birgit »

Kommt zwar spät mein Kommentar, aber vielleicht doch noch rechtzeitig:
Wenn es keinen Zeitpunkt gibt an dem deine Kinder schwerhörig wurden (Erkrankung, Unfall..), dann auf jeden Fall "Ab Geburt" schreiben. Kannst du bestimmt auch jetzt noch machen, falls du es nicht getan hast.
Der SBA ist das einzige Ding, das ich kenne, das auch rückwirkend noch vom Finanzamt anerkannt wird! Das heißt, dass ihr vielleicht sogar noch Steuern zurückbekommen könnt.
Und da beide Kinder betroffen sind, ist es eh wahrscheinlich, dass die Störung seit geburt bei beiden vorhanden ist.
Alle anderen Sachen sind rückwirkend leider nicht möglich, aber es ist auch wichtig, dass die Anerkennung da ist, da die Schwerhörigkeit VOR DEM SPRACHERWERB bestanden hat. Und das ist bei hochgradiger Schwerhörigkeit ab Geburt logischerweise der Fall.
tschüss
Birgit
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
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